Schutzhelm auf Baustellen - Was darf man darunter tragen?

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  • Moin zusammen,


    es gibt mal wieder die Diskussion über das tragen von Mützen oder Kopftuch unter Schutzhelmen auf Baustellen.
    Es handelt sich um Schutzhelme ohne Kinnriemen.
    Wir haben hier ein Gewerk, deren Mitarbeiter alle ein (cooles) Kopftuch unter dem Schutzhelm tragen.
    Ergebnis ist, die Helme rutschen/fallen den Mitarbeitern vom Kopf sobald sie bei Montagearbeiten den Kopf schief halten müssen.
    Problem ist, bei Arbeiten in Höhe fielen die Schutzhelme zu Boden und wurden dann wieder aufgesetzt.
    1. Sind diese Helme, die aus Höhen fallen (12 Meter und mehr), meiner Meinung nach, nicht mehr sicher;
    2. Es handelt sich um herabfallende Teile, die eine Gefahr für andere Mitarbeiter sind


    FRAGE: gibt es Vorschriften, Regeln, Gesetze?!


    Bitte um Eure Hilfe und Fachwissen.
    {Ist dieses Thema schon einmal behandelt worden?}


    Danke Euer Rotti

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  • Moin,


    Schutzhelme sollen natürlich bei Kopfgefährdeten Arbeiten getragen werden.


    http://www.dguv.de/fb-psa/Sach…A-gegen-Absturz/index.jsp


    Die Gefährlichkeit eurer Arbeiten spiegelt sich u.A. in der Gefährdungsbeurteilung wieder. Sinn machen diese Plastikmützen aber nur, wenn sie entsprechend korrekt sitzen. Ein rutschender Helm bringt dann nicht den gewünschten Effekt. Tücher unter dem Helm unterstreichen dann eher den Rutscheffekt, sind also eher kontraproduktiv. Was also tun? Einsicht, Vernunft, Verbot, Kinnriemen.

    .
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    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Waldmann,


    erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort und den Hinweis.


    Leider ist es mal wieder in Deutschland so, dass man nur Empfehlung gibt und nicht konkret sagt ja/nein.
    Bei den Kopftuchträgern handelt es sich leider auch um "Leitende Persönlichkeiten", die mit einem
    Lächeln ihre Gefährdungsbeurteilung selber absegnen.
    (Und Vernunft ist bei Menschen eh nicht oft anzutreffen.)


    Mann grüsst vom Bau


    Euer Rotti



    ... und nach Deinem Motto


    "Et het noch immer jot jejange"

  • Auf meiner derzeitigen Baustelle haben wir dieses Problem so geregelt.


    Jeder muss ein Kinnriemen am Helm haben, ob dieser runter fallen kann oder nicht.
    Wenn das Risiko des vom Kopf fallens gegeben ist, so ist der Kinnriemen zwingend zu benutzen.


    Schirmmützen sind tabu unterm Helm. Tücher sind ok, können im Sommer auch eine kühlende Wirkung haben, wenn man sie anfeuchtet.
    Strickmützen im Winter, nur mit Kinnriemen und auch der Helm muss in der Weite angepasst werden so dass er vernünftig aufzusetzen ist.


    Ich bevorzuge da die Helme die sich mit einem kleinen Rädchen hinten immer spontan anpassen lassen.


    PS:


    Leider ist es mal wieder in Deutschland so, dass man nur Empfehlung gibt und nicht konkret sagt ja/nein

    Das ist so nicht ganz richtig. Es ist Europaweit so. Man hat hier vom Gesetzgeber immer das was man minimalst einhalten soll.
    Ansonsten geht es immer über die Gefährdungsbeurteilung. Die ist Gesetz !


    Und dann legt man als Bauherr ja auch die Regeln die auf der Baustelle zu befolgen sind per Baustellenordnung fest. Dafür ist die schließlich da.

    Einmal editiert, zuletzt von Andrasta () aus folgendem Grund: Nachtrag eingefügt

  • Hallo Rotti,


    wenn die Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommt, das PSA (hier: Helm) notwendig ist, dann wird dies auch in Form von entsprechenden Unterweisungen weitergetragen. Wenn jetzt, bspw. die Vorgesetzten der Meinung sind, sich darüber hinwegzusetzen, dann ist das vergebene Liebesmüh. Blöd, doch Arbeitsschutz muss getragen werden. Hat der keine Akzeptanz, dann bringt das leider nichts.


    Eine andere Möglichkeit, die ich aber nicht für die Topp-Lösung halte, wäre die Hinzunahme der Bezirksregierung (hier: NRW, woanders: Gewerbeaufsicht). Das ist jeweils die Arbeitsschutzbehörde.


    Über Regressansprüche im Schadensfalle, über die BG, möchte ich auch nicht reden.


    Wie gesagt: Es muss getragen werden. Von allen!

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo rotti,


    es gibt kein Gesetz, das die Nutzung eines Kopftuches unter dem Helm verbietet. Auch dass Helme nach einem kräftigen Schlag ausgetauscht werden müssen, wirst Du in keinem Gesetz finden.
    Aber es gibt Herstellervorgaben! Mit jedem neuen Helm werden diese den Käufern zur Verfügung gestellt. Dort findest Du z.B. Angaben zur Lebensdauer und zum Austausch bei Schlag. Auch ob und wenn ja welches Zubehör zum Helm getragen werden kann.
    Bei jedem (besseren) Hersteller bekommt man empfohlenes Zubehör (Hygenie- und Kälteschutz, Schweißband, etc.)
    Das Zubehör passt nicht zu jedem Helm, also genau an die Herstellervorgabe halten.
    Das ganze sollte über die Gefährdungsbeurteilung abgedeckt werden und in der Betriebsanweisung berücksichtigt werden.


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl