Moin,
ich habe gerade einen wunderschönen Werbeflyer eines großen Unternehmens auf den Tisch bekommen.
Zitat von AnbieterSehr geehrte Damen und Herren,
die rechtliche Verpflichtung zur Bestellung von Brandschutz- und Räumungshelfern ergibt sich aus §10 ArbSchG und Abschnitt 6.2 ASR A2.2. Unternehmen sind somit verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern auszubilden. Für deren Ausbildung fielen bisher hohe Kosten an, meist mehrere hundert Euro pro Person.
Sparen Sie jetzt Zeit und Geld bei der Ausbildung und nutzen Sie unsere supertolle, megagute, unübertroffene 3D-Voodoo-Booster CD-ROM (der Titel heißt natürlich anders). Mit diesem Ausbildungspaket auf Power-Point Basis erhalten Sie alle erforderlichen Materialien zur theoretischen Ausbildung Ihrer Brandschutz- und Räumungshelfer.
Der ganze Spaß kostet dann 343,91 EUR zzgl. Versandkosten. es wird auch noch schön auf die DGUV-I 205-023 hingewiesen. Den Abschnitt 4 dieser Vorschrift " Qualifikation der Ausbilder / Fachkunde der Ausbilder" hat man aber mal geflissentlich nicht erwähnt. In meinen Augen ist das hochgradig unseriös. Ablage P
Gruß Frank