Gefährdungsbeurteilung Fahrrad Fahren im Betrieb HILFE

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  • Was meint ihr ?
    Ist das so in ordnung für eine Gefährdungsbeurteilung ?
    Die Risikofaktoren muss ich nach meinem Vorstellungen eintragen

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  • Moin,


    Du hast zwar die einzelnen Gefährdungsklassen aufgelistet, aber keine konkreten Gefährdungen benannt.


    z.B. Teile mit gefährlichen Oberflächen:


    Schutzziel - Schutz vor Schnittverletzungen
    Maßnahme - Pedaltyp wechseln


    Hast Du jetzt eine Gefährdung festgestellt, d.h. die Pedale sind scharfkantig?


    z.B. 1.1: Wenn Du schon einen Kettenschutz als Maßnahme definierst. Willst Du dann trotzdem den Hosenschutz vorschreiben?


    z.B. 8.2: Als Maßnahme hast Du definiert: Wichtig ist die gute Erkennbarkeit des Fahrradfahrers.


    Das ist keine Maßnahme, sondern ein Auswahlkriterium für eine Maßnahme. Eine Maßnahme wäre z.B. Warnschutzkleidung der Klasse 3 bereitstellen und eine Verpflichtung, diese zu benutzen.


    Zur Auswahl des Arbeitsmittels Fahrrad hast Du gar keine Angaben gemacht. Du solltest mit den Rädern den komletten Nutzerkreis abdecken können (Größe, Gewicht etc.)


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,


    1.3 Schutz vor Überladung - Was ist die Gefährdung?
    1.3 Schutz vor Personenschäden - Was ist die Gefährdung?
    1.4 Schutz vor Überschlag - verstehe ich nicht. Hier geht es doch wohl eher um das getroffen werden von Gepäck.


    Freihändig fahren?
    MP3-Player auf den Ohren?
    Smartphone in Benutzung?
    Helm?


    Bei den Funktionsprüfungen würde ich bei den Maßnahmen zumindst einen kurzen Hinweis auf die Prüfungen geben. z.B. siehe Prüfplan XYZ


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,


    Du hast sinngemäß in einem Deiner Beiträge geschrieben, dass die Fahrräder benötigt werden damit die Mitarbeiter nicht von einem in den anderen Betrieb laufen müssen.
    In der Gefährdungsbeurteilung lese ich etwas über Schutz vor Überladung und Ladungssicherung. Daraus könnte man schließen, dass die Räder auch zum Lastentransport verwendet werden.


    Wenn dem so ist, dann ist die GFB korrekt. Wenn aber "nur" Personen befördert werden, dann halte ich die GFB für überfrachtet, weil diese Gefährdung gar nicht auftritt.
    Das aber kannst nur Du vor Ort beurteilen. (Stichwort: betriebsspezifische Umstände)


    Gruß aus dem Norden und schönes Wochenende


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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