2.400 EUR Geldstrafe nach tödlichem Unfall - Freispruch für die Vorgesetzten

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  • Mir ging das Thema nicht mehr aus dem Kopf; ich hatte noch in Erinnerung, dass sowas schonmal irgendwo zur Debatte stand.


    Habs gefunden.
    https://openjur.de/u/682895.html


    Kurz: Eine Sicherheitseinrichtung an einer Glasschleifmaschine wurde manipuliert, diese über Jahre betrieben und schlussendlich ist einer zu Tode gekommen. Die FASI hat mehrfach angemahnt, im persönlichen Gespräch als auch im Begehungsbericht (die wie gewöhnlich abgeheftet wurden), dass dort was im Argen liegt. und dass schnellstens Handlungsbedarf besteht.
    Die Chefs wurden verurteilt. Die Dokumentation war wohl ausreichend.


    Trotzdem wollte ich da nicht drinstecken.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 ()

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  • Hi Mike,


    wobei bei der Geschichte ja auch der zuständige Beamte der Gewerbeaufsicht informiert war und mitangeklagt war. Sprich Gewerbeaufsicht war informiert, hätte eingreifen können und hat es nicht getan! (Im Gegenteil, hat noch versucht, die Ursache zu vertuschen).
    Das unter der Konstellation FaSi und SiBes ausßen vor sind, sollte selbstverständlich sein!

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Klar. Nur Ausgang der Diskussion war ja, was mache ich als FASI, wenn ich manipulierte Maschinen finde, und was kann passieren, und wie soll ich mich verhalten.


    Ich bleibe weiter dabei: Ich sage es, schreibs auf, und es geht an Geschäftsleitung und Abteilungsleiter. Gegen Unterschrift/Empfangsbestätigung.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Habe ich als SiFa nicht eine Loyalitätspflicht meinem Arbeitgeber gegenüber?
    Und das heißt, dass ich mich nicht so einfach an die BG oder Gewerbeaufsicht wenden kann. Jeder Mitarbeiter kann das, der Personalrat auch, aber ich habe den AG zu beraten.
    Jedenfalls habe ich das so mal gelernt.


    Wenn es anders wäre, könnte im Extremfall von mir ja eine Mitteilungspflicht an die BG gefordert werden über alle Dinge, die ich als sicherheitsrelevant ansehe. Da habe ich so meine Bedenken.


    Aber hatten wir das nicht schon mal diskutiert ...? ?(

    Die großen Tugenden machen einen Menschen bewundernswert, die kleinen Fehler machen ihn liebenswert. (Pearl S. Buck)

  • Habe ich als SiFa nicht eine Loyalitätspflicht meinem Arbeitgeber gegenüber?
    Und das heißt, dass ich mich nicht so einfach an die BG oder Gewerbeaufsicht wenden kann. Jeder Mitarbeiter kann das, der Personalrat auch, aber ich habe den AG zu beraten.
    Jedenfalls habe ich das so mal gelernt.


    Wenn es anders wäre, könnte im Extremfall von mir ja eine Mitteilungspflicht an die BG gefordert werden über alle Dinge, die ich als sicherheitsrelevant ansehe. Da habe ich so meine Bedenken.


    Aber hatten wir das nicht schon mal diskutiert ...? ?(

    Entscheidend ist, was hinten raus kommt. (Aussage eines ehemaligen dt. Einheitskanzlers)
    Dieser Unfall mit Todesfolge hätte bei korrektem Verhalten verhindert werden können. Ein junger Mensch könnte glücklich weiterleben. Weil hier Personen in Ihrem Verhalten völlig versagt haben, musste ein Kind sterben. Loyalität hin oder her. Ein Hinweis an das Amt für Arbeitsschutz (Gewerbeaufsicht) bei der Struktur und Genehmigungsdirektion in Neustadt /Wstr. hätte hier (bestimmt) geholfen.


    Nochmal--> das Urteil ist für uns FASi's ein Schlag ins Gesicht.......!!!!! Damit sind uns sämtliche Argumente aus dem ArbSchG genommen

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 () aus folgendem Grund: falsches Wort korrigiert

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  • Hallo zusammen,


    bzgl. der Meldung an die BG kann man auch mal den §17 Arbeitsschutzgesetz Absatz 2 in Betracht ziehen.
    Wird sich aber wohl vermutlich doch negativ auf das Verhältnis auswirken. :)

    Viele Grüße,
    Hawkeye


    ...diese Beitrag wurde digital erstellt und ist ohne Unterschrift gültig 8)

    Einmal editiert, zuletzt von Hawkeye ()

  • Ein Hinweis an das Amt für Arbeitsschutz (Gewerbeaufsicht) bei der Struktur und Genehmigungsdirektion in Neustadt /Wstr. hätte hier (bestimmt) geholfen.

    Mit hatte ein Herr von der BG mal gesagt, dass sämtliche Hinweise und Beschwerden grundsätzlich anonym vorgetragen werden.
    Heißt also für mich, ich "melde" ein Unternehmen welches gegen diverse Dinge verstößt, muss aber keine Konsequenzen folgen.
    Macht aus meiner Sicht auch nur Sinn. Sondern würde es ja niemand melden wenn man dann sagt Hr. Meier hat sich angeschwärzt.


    Off Topic:
    Man munkelt, dass ein externer Dienstleister aus meiner näheren Umgebung eine ähnliche Geschäftspraktik hatte.
    Unternehmen "anschwärzen" und zufällig zeitgleich Akquise betreiben. Na ja egal.

    :bremse:

  • Übel!

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Hallo und guten Morgen,


    das Urteil wurde jetzt in einer Revisionsverhandlung vom Oberlandesgericht in Zweibrücken bestätigt.
    Ist das jetzt gut für den Arbeitsschutz? Ich denke, eher nicht. Wenn doch, wie in einem Bericht erwähnt, die Fürhungskräfte Fehler bei der Ein- und Unterweisung gemacht haben, dann hätten die doch auch dafür gerade stehen müssen.
    Das ist doch das, welches wir immer androhen ---> wenn du nicht machst, dann......
    Auch wenn der Unfall trotz guter und vollständiger Unterweisung stattgefunden hätte........ob das so einfach hier ermittelt werden konnte. Ich behaupte wohl eher nicht. Ein für mich diskussionswürdiges Urteil. Und nicht gut für den Arbeitsschutz.

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  • Das ist doch das, welches wir immer androhen ---> wenn du nicht machst, dann......
    Auch wenn der Unfall trotz guter und vollständiger Unterweisung stattgefunden hätte........ob das so einfach hier ermittelt werden konnte. Ich behaupte wohl eher nicht. Ein für mich diskussionswürdiges Urteil. Und nicht gut für den Arbeitsschutz.

    Für unsere Argumentation zur Ein-und Unterweisung und den Arbeitsschutz völlig kontraproduktiv. An diesem Beispiel sieht man mal wieder wie dringend die Strafprozessordnung reformiert gehört.


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.