2.400 EUR Geldstrafe nach tödlichem Unfall - Freispruch für die Vorgesetzten

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  • Tenor: verurteilt Ex-Mitarbeiter nach tödlichem Karussell-Unfall zu Geldstrafe und spricht seine Vorgesetzten frei
    Gericht: Amtsgericht Neustadt
    Aktenzeichen: n.n.
    Datum: n.n.
    Quelle: http://www.swr.de/landesschau-…d=1632/17m4met/index.html


    Quelle Zeitungsbericht: Bergsträßer Anzeiger

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  • Entweder fehlen in dem Bericht wesentliche Teile, oder der Richter ist auf beiden Augen blind.
    Die Sicherheitseinrichtung an der Tür wurde am Morgen nicht geprüft und war auch nicht funktionsfähig. Das Mikrofon für die Durchsage war ebenfalls defekt. Zwei, meiner Meinung nach gravierende Mängel, die, wenn überhaupt, dann nur durch erhöhte organisatorische Regelungen, sprich besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit des Bedieners, kompensiert werden können. Die Dokumentation der Unterweisung wäre interessant und auch die Gefährdungsbeurteilung der Anlage. Sowie die Betriebsanweisung zu dem Fahrgeschäft. Da müsste man doch finden was in einem solchen Mangelfalle zu unternehmen und ob überhaupt ein Betrieb möglich ist.


    Führungskräfte und Verantwortung, daran habe ich schon lange meine Zweifel.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Führungskräfte und Verantwortung, daran habe ich schon lange meine Zweifel.

    Ist das nicht nur Mythos?

    oder der Richter ist auf beiden Augen blind.

    Ich möchte es mal vorsichtig ausdrücken:
    Vielleicht wollte er auch einfach blind sein, oder Mühe war Ihm zu groß oder es gab eine dieser bekannten Absprachen außerhalb des "Gerichtsaales"
    An den Urteilen habe ich schon einige Jahre meine Zweifel, diese Urteil bestätigt mich wieder einmal das meine Gerechtigkeit eine andere zu sein scheint wie die der "Rechtsprechung"


    Genau solche Urteile ermuntern viele Unternehmen bei der Sicherheit zu sparen

    Genau so ist es
    Da kommt ein junger Mensch ums Leben und es passiert faktisch nichts
    Da sagt sich der Chef ach was soll es, dann passiert halt was die Strafe von 2400 € zahle ich eben aus meiner Portotasche, besser als die FASI zu zahlen

    :bremse:

  • die Strafe von 2400 € zahle ich eben aus meiner Portotasche

    Die Strafe hat der Student zu bezahlen, nicht der Chef. Für den Student dürfte es eine Stange Geld sein, denn die Strafbemessung dürfte an seinem Gehalt in Form von Tagessätzen orientiert sein.
    Ich finde es erschreckend, dass das Organisationsverschulden der Vorgesetzten hier nicht gesehen und geahndet wurde.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • denn die Strafbemessung dürfte an seinem Gehalt in Form von Tagessätzen orientiert sein.

    Kenne die Berechnung nicht und die Grundlage aber dann behaupte ich, verdient der nicht schlecht.


    Die Strafe hat der Student zu bezahlen, nicht der Chef. Für den Student dürfte es eine Stange Geld sein

    In diesem Fall zahlt es der Student, aber wie gesagt den Chef wird es nicht abschrecken, egal wer es zahlt. So kann er in diesem Fall "die Schuld" auf wen anders schieben


    Ich finde es erschreckend, dass das Organisationsverschulden der Vorgesetzten hier nicht gesehen und geahndet wurde.

    Ich betrachte es schon fast als normal das es nicht gesehen wird

    :bremse:

  • Hallo,

    Die Staatsanwaltschaft hat mittlerweile gegen die Entscheidung Rechtsmittel
    eingelegt. Siehe hier:


    http://www.morgenweb.de/newsti…gt-berufung-ein-1.2810400


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Kenne die Berechnung nicht und die Grundlage aber dann behaupte ich, verdient der nicht schlecht.

    Für fahrlässige Tötung können bis zu 360 Tagessätze vergeben werden, was bei den 2400 € somit einem Monatsgehalt von 200 € entsprechen würde. Ich gehe allerdings davon aus, dass bei einem "Ersttäter" nicht gleich der Höchstsatz vergeben wird, somit vermute ich ein Gehalt im Bereich einer geringfügigen Beschäftigung, also ca. 450 €/Monat.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"


    Dieser von den Anwälten gerne zitierte Spruch zeigt deutlich, daß die Gerechtigkeit - ähnlich dem mehr oder weniger zufälligen Zusammenspiel von Wind und Wellen - oft nur ein Zufallsprodukt ist.

  • Dieser von den Anwälten gerne zitierte Spruch zeigt deutlich, daß die Gerechtigkeit - oft nur ein Zufallsprodukt ist.

    Leider ist dies auch häufigste Antwort die man auf die Frage bekommt, wie stehen die Chancen.
    Die Sache kann noch so eindeutig sein, hängt es immer noch an der "Willkür" der Richter.


    Ich habe da schon in wenig Jahren im Umfeld so viele "Klopper" erlebt und auch wie @Sturm schrieb "bei einigen Urteilen aus der letzten Zeit fasse ich mich regelmäßig an den Kopf" da staunt man nur.

    :bremse:

  • Man hat hier wieder einmal den Kleinen gehängt. Ich denke eher nicht, dass da noch etwas nachkommt. Hier fehlen soviele Dinge, die ein sicheres Betrieben verpflichtend fordert, dass eigentlich noch viel mehr Personen vor den Richter gehören. Hier machen sich ein paar Mitarbeiter auf Kosten einer Teilzeitkraft ein schönes Leben und werden dafür nicht abgewatscht.


    Die Sicherheitseinrichtung an der Tür wurde am Morgen nicht geprüft und war auch nicht funktionsfähig. Das Mikrofon für die Durchsage war ebenfalls defekt. Zwei, meiner Meinung nach gravierende Mängel, die, wenn überhaupt, dann nur durch erhöhte organisatorische Regelungen, sprich besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit des Bedieners, kompensiert werden können. .

    Gravierende Mängel ja, aber bei einer defekten Sicherheitseinrichtung wie einem Endschalter muss ein klares Stopp --> Betriebsstopp aufleuchten, und zwar so lang bis der Schaden repariert ist. Eine zusätzliche Aufsichtsperson, die die Tür überwacht, lasse ich noch gelten. Das Mikrofon ist ersetzbar oder austauschbar. Ok schön, aber ich kenne das so, dass ein Sicherheitssignal und eine Ansage ertönen müssen.


    Hier haben nicht nur Führungskräfte sondern auch die festangestellten Techniker versagt und ihre Arbeit nicht gemacht.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Gravierende Mängel ja, aber bei einer defekten Sicherheitseinrichtung wie einem Endschalter muss ein klares Stopp --> Betriebsstopp aufleuchten, und zwar so lang bis der Schaden repariert ist.

    Ich hab bei einigen Kunden defekte oder manipulierte Sicherheitseinrichtungen. Ich weiß es, die Chefs wissen es. Bei der Begehung steht der Chef daneben und zuckt mit den Schultern. Kommentar: "Is so. Geht nicht anders." Manchen ist es schlichtweg egal.
    Bis etwas passiert.
    Hier hat man mal wieder einen "kleinen Mann" gehängt..... Ich schüttel bei den verhängten Urteilen mittlerweile auch nur noch den Kopf.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Ich hab bei einigen Kunden defekte oder manipulierte Sicherheitseinrichtungen. Ich weiß es, die Chefs wissen es. Bei der Begehung steht der Chef daneben und zuckt mit den Schultern. Kommentar: "Is so. Geht nicht anders." Manchen ist es schlichtweg egal.Bis etwas passiert.



    Mike

    Ich bin jetzt kein Jurist. Aber eine manipulierte Sicherheitseinrichtung ist eine strafbare Handlung. Wie weit gehst Du mit Deinen Eskalationsstufen um hier den Kopf aus der Schclinge zu ziehen? Soweit mir bekannt ist, wirst Du mitgehängt, wenn Du als FASi hier nicht entsprechend reagierst. (?)

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Ich sage dem Chef oder dem Abteilungsverantwortlichen klipp und klar, dass diese Maschine mit einer überbrückten Einrichtung nicht betrieben werden darf. Wenn er den Zustand kennt, und dies duldet, so bewegt er sich hier im Straftatbestand.


    Das ganze kommt in den Begehungsbericht. Das geht dann an Geschäftsleitung und Abteilungsleiter.


    Mehr kann ich als Berater nicht tun; ich habe keine Weisungsbefugnis.


    Mike

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    Mike

  • Tja...



    ch sage dem Chef oder dem Abteilungsverantwortlichen klipp und klar, dass diese Maschine mit einer überbrückten Einrichtung nicht betrieben werden darf. Wenn er den Zustand kennt, und dies duldet, so bewegt er sich hier im Straftatbestand.


    Das ganze kommt in den Begehungsbericht. Das geht dann an Geschäftsleitung und Abteilungsleiter.


    Mehr kann ich als Berater nicht tun; ich habe keine Weisungsbefugnis.


    da gibt es dummerweis aber tatsächlich Staatsanwälte oder auch Richter, die sinngemäß sagen:
    "an dieser Stelle hätten Sie, wenn keine Reaktion erfolgt, die BG oder die Gewerbeaufsicht über den Sachverhalt informieren müssen"...
    Okay, als extern Sifa kann (oder vielleicht sogar sollte) man das machen, wenn man den "Kunden" eh loswerden möchte.
    Als fest angestellte SiFa sieht die Angelegenheit aber ganz anders aus...

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • Hallo,


    irgendwie unbefriedigend und blöd.
    Die SiFa soll ja nicht die Petze vom Dienst sein. Andererseits würde ich immer alles schriftlich machen und mir das auch gegenzeichnen lassen. Frei nach dem Motto: Habe ich erkannt, ist mir bekannt und ich mache es trotzdem nicht (jetzt für den Sicherheitsverweigerer).


    Letztlich ist die SiFa nur Berater. Wird die Beratung nachweislich nicht angenommen, dann soll sie für die Folgen haften?
    Da klafft mein Rechtsverständnis auseinander.


    Wie auch immer, ich drücke die Daumen für eine zufriedenstellende Lösung. Vielleicht hälts du uns ja auf dem Laufenden?


    Das Letzte.
    Eins fällt mir noch ein:
    Ich sitze in NRW. Die Bezirksregierung (die Arbeitsschützer) bezeichnen sich selber als Arbeitnehmerschützer und gehen auch anonymen Hinweisen nach. Die kann dort jeder einbringen, der von einer Sache Kenntnis hat. Evtl. gibt es so etwas auch in anderen Bundesländern?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Als fest angestellte SiFa sieht die Angelegenheit aber ganz anders aus...

    Moin Thorsten,


    warum denn? Dir kann doch üüüüüberhaupt nichts passieren. Du bist doch durch das Gesetz geschützt.


    Also alles im grünen Bereich. :whistling:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.