Hallo zusammen,
gemäß TRGS 510 ist für Lagerräume mit einem Rauminhalt von mehr als 100 m³ bei einem gewährleisteten zweifachen Luftwechsel keine Ex-Zone festzulegen. Bei mir geht es aktuell um ein Lager mit einer Grundfläche von 70 m² und einem Rauminhalt von 500 m³. Das Lager ist dreiseitig und natürlich oben und unten geschlossen. Stirnseitig befindet sich eine ständig geöffnete Zufahrtsöffnung von 16 m². Mein "Bauchgefühl" sagt mir ganz klar, dass hier ein zweifacher Luftwechsel gegeben ist. Leider liefert mir mein Bauch nicht die notwendige Argumentationshilfe. Gibt es irgendwo eine Rechtsnorm, Regel, Verordnung, Literaturstelle..., die ich zur Absicherung meines Bauchgefühls heranziehen kann?
An dieser Stelle schon mal herzlichen Dank für Eure Hilfe.
Gruß
Andreas