Prüfung Türe und Toren (ASR A1.7)

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  • Hallo zusammen,


    wer hat zufällig eine Vorlage erstellt in der die rechtlichen Anforderungen an die erforderliche regelmäßige Prüfung für Türe und Toren aufgeführt ist (ASR A1.7), welche als Grundlage für eine Anfrage bzw. eine Bestellung an den Prüfer weitergegeben werden kann?


    Freundliche Grüße
    R. Heinz

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  • Hi, wir haben je nach Tortyp verschiedene Vorlagen womit wir die jährlichen Prüfungen durchführen. Wichtig ist eine Schließkraftmessung ( wenn möglich mit einem Vernünftigen Gerät und nicht do ein 0815 Gerät von C..... Was wäre für dich Interessant?

    Mit freundlichen Grüßen


    Schatten

  • Hallo ihr,
    wir hatten gerade die Prüfung der Toranlagen. Dabei wurde mir mitgeteilt, daß einige ältere Tore nicht reversieren aber stoppen. Die Schließkraft ist noch erträglich (<400N) und stellen damit keine Gefährdung für einen eventuell Verunglückten dar. Es läge in der Entscheidung des Betreibers, hier etwas nachzurüsten. Eine Gefahr sehe ich auch nicht, da wir keine automatischen Tore haben.
    Bekräftigt wurde diese Annahme des externen Prüfers durch folgenden Artikel der DGUV Handel DGUV link .


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo,


    die Prüfungen an kraftbetriebenen Toren und Türen werden doch ausschließlich nach der ASR A1.7 durchgeführt, oder?
    Sind zusätzliche Prüfungen gemäß BetrSichV (§ 14 – 17) oder Arbeitsstättenrichtlinie notwendig? Oder andere?


    In wie weit ist die ASR A1.6 da eingeschlossen, bzw. wie weit kann man die beiden kombinieren (die Prüfungen), oder ist das völlig ausgeschlossen?
    Prüfungen und Prüfintervalle sind ja gleich.


    Zu den Prüfungen:
    Wer darf prüfen? Sachkundige, das ist klar, steht ja so auch in den ASR so.
    Was ist aber mit "befähigten Personen zur Prüfung von Türen und Toren", diese Kurse werden ja manchmal vom TÜV und anderen Institutionen angeboten. Dürfen die Auch nach ASR A 1.6 / ASR A1.7 prüfen?
    Oder nur nach BetrSichV oder Arbeitsstättenrichtlinie?


    Wie ist das mit handbetätigten Toren, die werden ja nicht nach ASR A1.7 geprüft.
    Geprüft werden müssen da aber auch, ist klar. Nach BetrSichV oder Arbeitsstättenrichtlinie. Oder kommt da noch etwas hinzu?



    Dann wären da ja nich die Brandschutztüren, eine ganz andere Geschichte.



    Hintergrund: Der Chef meinte mal eben: Stellen Sie mir mal schnell alle Gesetze und Bestimmungen zusammen, die für die Prüfung von Türen und Toren relevant sind.
    Super, ist nicht gerade ein Fachgebeit, mit dem ich mich ständig beschäftige.


    Eventuell bin ich ja auch blind, aber in den §§ 14 -17 bzw. dem Anhang 3 der BetrSichV kann ich keine Prüfintervalle zu Türen und Toren finden (widerkehrende Prüfung). Dann ghehe ich auch mal von einem Jahr aus, richtig?


    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

    Einmal editiert, zuletzt von ADR-User ()

  • JA, geprüft nach nach ASR A1.7
    Die DIN EN 12354 sollte man auch im Auge haben (festgelegte Grenzwerte etc.).


    Bei befähigten Personen wir die Sachkunde vorausgesetzt oder auch miterworben dauert dann logischerweise länger. TRBS 1203
    Sie dürfen die Prüfungen jährlich durchführen, aber vorsicht nicht immer sind die großen Prüfstätten gute Ausbildungsstätten.
    Rechtlich ist es auch immer besser das Sachkunde und Befähigung Schriftlich belegt sind. Bei mir ist auch beides auf dem Papier.
    Da die meisten Kunden dies möchten, warte ich Sie auch immer gleich mit. Schmieren, Verschleißteile wechseln etc.


    Bei handbetriebenen Toren nehme ich den gleichen Bogen den ich mir vorgefertigt habe nur werden da viele Punkte mit nicht anwendbar abgehändelt.


    Brandschutztore ist ein anderer Lehrgang.
    Da sollte man Fachkraft für Feststellanlagen machen nach DIN 14677.
    Dann jährlich einmal und Monatlich vom Betreiber.


    So bin platt für heut, hoffe das es trotz alle dem Verständlich geschrieben ist. Sonst Mail mich einfach an wenn du noch was wissen möchtest.
    Schönen Abend noch. ;)

    Mit freundlichen Grüßen


    Schatten

    Einmal editiert, zuletzt von Schatten ()

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  • Danke sehr für die Info,


    hilft mit gut weiter.


    Gruß
    Ralf

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