Gefährdungsbeurteilung Regale

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  • Hallo und guten Morgen,
    ich möchte ein altes Thema wieder aufleben lassen. Gefährdungsbeurteilungen für Regale, hat jemand einen Tipp wie ich dabei vorgehen sollte?


    Grüße aus dem Norden
    Wolle

    Planen ist das Ersetzen Zufalls durch den Irrtum.
    Unbekannter Verfasser

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  • Die BGR 234 hast du schon angesehen?
    Eigentlich steht da alles schön drin.


    Welche Fragen hast du?


    Gruß
    ralph

    Die großen Tugenden machen einen Menschen bewundernswert, die kleinen Fehler machen ihn liebenswert. (Pearl S. Buck)

  • Moin,


    der Regalinspekteur macht die Gefährdungsbeurteilungen? Das wäre mir aber ganz neu. Nicht jedes Wort, das mit Regal- anfängt, hört mit -prüfung auf. ;)


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hi
    Nun war Frank schneller als ich ;)
    Die erste und wichtigste Aufgabe für die GB ist also festzustellen, welche Regale wann von wem zu prüfen sind.
    Stell zusammen, wo welche Regale verwendet werden. Angefangen vom simplen Büroregal mit 3 Ordner drin bis zum Schwerlastregal. Ordne sie nach Belastung, Nutzung, Prüfungen ein.
    Und schon ist das wesentliche der GB schon erledigt.


    LG A

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  • Hallo,


    klar macht das der fitte Regalprüfer: Extraleistung = Extrabonus.


    (Ich bilde gleichzeitig auch noch die Staplerfahrer aus, schreibe BA's und repariere auch noch Regale für die noch nicht einmal eine Unterlage existiert.)

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Das freut mich Waldmann, ich sehe das genauso und biete das im Zuge der jährlichen Prüfung auch an. Schöne Grüße vom fitten ;)

    Mit freundlichen Grüßen


    Schatten

  • Hallo,
    aus der praktischen Arbeit als Regalprüfer - nein, eine Gefährdungsbeurteilung für das Regal schreibe ich nicht.
    Wenn gewünscht und beauftragt - JA.
    Die BGR 234 ist jetzt die DGUV Regel 108-007 Lagereinrichtungen ... die ist allerdings schon recht betagt. Ich nehm sie als Unterstützung und nutze Erläuterungen usw.
    Geprüft wird nach DIN EN 15635 ortsfeste Regalsysteme aus Stahl ...Was da so alles von einm Betreiber einer Regalanlage gefordert wird. Tzzz, Tzzz, Tzzz.


    Grüße an alle
    Axel

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  • Hallo Axel,


    ok, wobei die DIN 15635 im Grunde die alte BGR 234 widerspiegelt. Der Unterschied ist jedoch der Preis! In gedruckter Form sind das Null zu ca. 150€. Das hat schon was.
    Viele Abbildungen sind da gleich.


    Frage doch spaßeshalber einmal den/die Regalprüfer, die jetzt nach DIN prüfen, wer denn davon die DIN hat.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Nee , ist mir zu teuer, ich nutze auch die alte BGR 234

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."


    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • aus der praktischen Arbeit als Regalprüfer - .......
    Geprüft wird nach DIN EN 15635 ortsfeste Regalsysteme aus Stahl ...Was da so alles von einm Betreiber einer Regalanlage gefordert wird. Tzzz, Tzzz, Tzzz.

    Gerne hätte ich diese Aussage erläutert.
    Bei allen unklaren Aussagen, auf die ich nachfrage, gibt es leider keine Antwort.
    Auch hier vermute ich zunächst "heiße Luft"!


    Grüße
    Flügelschraube

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  • @'Flügelschraube --> nun bei dieser Aussage hatte ich den Gedanken, dass der Betreiber auch einen Sicherheitsbeauftragten für die Regalanlage benennen muss. Und dieser eben nicht identisch ist mit dem "normalen" SiBe


    Gruß Axel

  • Es gibt einen Lehrgang zum Beauftragten für Lagersicherheit. Der kurz genannt BfL ist für die wöchentliche Kontrolle des Regals zuständig, er Dokumentiert seine Arbeit auch. Das entbindet den Unternehmer aber nicht von der jährlichen Prüfung des Regalinspekteurs, diese muß erfolgen.

    Mit freundlichen Grüßen


    Schatten

  • Und wofür soll dieser Lehrgang gut sein , ich denke der nützt nur dem Institut das ihn anbietet

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."


    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • :) Naja, der Bfl sollte schon wissen worauf er achtet und ich bin der Meinung das weiß in den meisten Fällen weder der Staplerfahrer, normale Lagerarbeiter und auch nicht der Lagerleiter.
    In vielen Firmen wo ich war, wussten die Mitarbeiter nicht einmal wie sie die Traglastschilder lesen.



    "8 Nutzung der Lagereinrichtung
    8.1.1 Beauftragter für die Lagersicherheit
    Der Benutzer muss einen Beauftragten für die Lagersicherheit benennen und der Name des Sicherheitsbeauftragten sollte den Mitarbeitern im Lagerbetrieb bekannt gegeben werden. Der Sicherheitsbeauftragte muss angewiesen werden, sich über den (die) Lieferanten der Lagereinrichtungen zu informieren und Kontakt mit dem (den) Lieferanten aufzunehmen. Er muss ferner die erforderlichen
    Schulungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung eines sicheren Betriebszustandes festlegen."

    Mit freundlichen Grüßen


    Schatten

    Einmal editiert, zuletzt von Schatten ()

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  • Hallo zusammen,


    das mit den Regalprüfungen ist ja so eine Sache.
    Ich berate viel Kleinkunden, die so etwas einfach nicht leisten können (finanziell). Ich differenziere hier zwischen verschiedene Arten von Regalprüfungen:
    1. Die Regale im Lager, die mit dem Gabelstapler, elektrische Niederhub-oder Hochhubwagen be-und entaden werden, sind ganz klar nach DIN EN 15635 durch eine Befähigte Person zu prüfen.
    2. Die anderen Regal aus dem Baumarkt werden in der Gefährdungsbeurteilung erfasst und der Umfang, der "Prüfende" und die Fristen werden dort ebenfalls festgelegt. Das heißt konkret wird hier eine regelmäßige Prüfung durchgeführt und Mängel erkannt dokumentiert und abgestellt. --> ...und alle sind zufrieden :)
    3. Die selbstgebauten regale sollten alle rausfliegen, da die sowieso keiner prüfen will und wenn, dann nur mit teurerem Geld.


    Gruß Andi

  • Genau so sehe ich das auch.
    1) Regalprüfer kann jeder sein der vom Chef dazu bestimmt wird, dieses Seminar muss keiner machen.


    2) Sicherheitsbeauftragter für Regale kann jeder sein, den der Chef dazu macht , ein Seminar / Ausbildung ist nicht notwendig !


    Viele Seminar oder Ausbildungen sind schlichtweg unnötig und nutzen nur dem Ausbilder.


    Vile DIN Vorgaben sind unnötig und nutzen nur der der DIN


    Also lasst uns mal wieder unseren Kopf und den darin befindlichen Verstand benutzen, das ist besser als jedes Seminar, jede DIN , jede UVV oder was auch immer.


    Eigentlich sollten wir FASIs das doch in der Ausbildung gelernt haben, die DGUV Vorschrift 0 ist oft die beste



    Schönes Wochenende


    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."


    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Mahlzeit.


    Ich finde, die ganze offizielle Regalprüferei ist gleichzeitig Beutelschneiderei. Wenn ich sehe, welche Deppen mit Zollstock und 2,50€ Wasserwaage losmarschieren, ein auf extrem wichtig tuen, dann kommt mir die Galle hoch.


    Harald sagte es schon: Inspektor, Prüfer, das sind irgendwelche tollen Titel für die Visitenkarte, wenn nichts anderes drauf stehen kann.


    Wichtig ist der Verstand und der Sachverstand dahinter. Der Schlosser, der sich ein wenig mit Statik auskennt, der kann das ganz locker machen. Der Bäcker (nichts gegen die Leute), der seinen Prüferschein gemacht hat, dem fehlt da etwas. Etwas was der auch nie hinbekommen wird. Der Kunde sollte genau das hinterfragen. Letztlich muss er mit seiner (Un)Sicherheit leben.


    Es gibt auch keine exakten Prüfanleitungen. In der BGR und in der DIN gibt es eben nur Toleranzwerte und Grenzwerte. Dann wird noch zwischen statischen und dynamischen Werten unterschieden. Das sollte man schon auf die Kette kriegen. Kommt dann noch Standsicherheit hinzu, Anbauteile, das Abschätzen vom Ladegut und all das, was sich jetzt auf dem Boden abspielt, dann trennt sich schon die Spreu vom Weizen.


    Erweitert man das jetzt noch auf hochtrabende Begriffe wie GB, BA, Beauftragung, Ausbildung von xx, dann wirds schon eng.
    Und ganz schmal, keine Unterlagen vorhanden. Schrott oder Weiterbetrieb?


    So genug geredet, Wer braucht noch das Paket? Ich verkaufe es. :thumbup:

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)