Konformitätserklärung für alte Anlagenteile in neuer Anlage

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  • Einen schönen Sonntag für alle,


    der Höflichkeit wegen hier eine kurze Vorstellung:
    mein Name ist Thomas, ich bin selbständige FaSi und Brandschutzbeauftragter mit Sitz im Rhein-Main-Gebiet.


    Zum Sifaboard bin ich gekommen auf Empfehlung von "Globetrotter", dafür schon mal vielen Dank!


    Hier nun mein Problem: ein Unternehmen aus dem EU-Ausland beabsichtigt, Teile einer dort bestehenden Anlage für mechanische Verfahrenstechnik nach Deutschland zu liefern, damit diese hier in eine neu zu errichtende Anlage integriert werden. Die Anlagenteile aus dem Ausland sind zum Teil mehrere Jahrzehnte alt, die Dokumentation dort ist entsprechend lückenhaft.


    Meine Aufgabe wäre es, dem ausländischen Anlagebetreiber zu helfen, seine Anlagenteile zu zertifizieren, damit die gesamte Anlage eine deutsche Konformitätserklärung erhält.


    Mein Frage: kann mir ein freundlicher Leser helfen, einen Ansatz für diese Aufgabe zu finden? Momentan würde ich mich schon freuen, wenn ich z.B. mal ein neutrales Inhaltsverzeichnis einer Konformitätserklärung erhalten könnte, dann kann ich mich schon etwas besser sortieren.


    Vielen Dank im Voraus und ich bitte um Verständnis, wenn ich so kurz nach der Registrierung damit beginne, die Vorteile des SiFaBoards abzurufen, ohne vorher selbst etwas beizutragen.


    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Main-Gebiet,


    FaSi-LGS

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  • Hallo!


    Zunächst einmal Glückwunsch, dass Du unter die Fittiche von Globetrotter geraten bist, sicher ein kompetenter Mann.
    Deine Angaben sind nicht besonders spezifisch.
    Unter dem Suchbegriff "Konformitätserklärung PDF" erhalte ich bei Tante G haufenweise Hinweise, auf verschiedene Problemstellungen.
    Dein ganz individuelles Problem musst Du vermutlich selber klären / entscheiden.


    Grüße
    Flügelschraube

  • Moin,


    ersteinmal :wel: hier im board.



    Ich fasse einmal kurz zusammen:
    Ein Unternehmen möchte eine alte, fremde Anlage selber nutzen und in Funktion setzen oder verkaufen und damit der Hersteller sein, der das Ding in Verkehr bringt?
    Du selber hast keine Ahnung von der Materie?


    Ok, beim zweiten Fall würde ich schon fast auf einen Spezie verweisen, der so etwas hauptberuflich macht und Maschinen zertifiziert. Ich glaube nicht, das wir das hier im Forum mit Frage und Antwort hinbekommen. Jede Anlage ist etwas eigenständiges. Ohne eine vernünftige (hoffentlich lückenlose) Dokumentation und Menschen, die das Ding von der technischen Seite auswendig kennen, wird's recht schwierig.


    Vielleicht hast du ja noch mehr Informationen für uns?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Fasi-LGS



    Für Altanlagen ein Konform- Erklärungzu erstellen, besonders wenn sie sehr alt sind ist wenig sinnvoll, wer will denn die Bauteile bewehrten die damals verbaut wurden.


    Es gibt von verschiedenen BG`en Lösungen, wie zum Bespiel von der BGRCIhttp://downloadcenter.bgrci.de…Maschinen&field=stichwort


    Hier gibt es Checklisten und Anleitungen wie man auf die rechtssichere Seite kommt.


    BG RCI T008.0 /T008.1 /t008.2 / T008.3



    Gruß Kurt

  • Hallo FaSi-LGS,


    ich glaube, ich kann dir hier wenig Hoffnung machen.


    Wird eine gebrauchtes Produkt in die EU eingeführt, wird dieses "erstmalig Inverkehr gebracht". Das heißt, die zutreffenden EG-/EU-Richtlinien incl. der zugehörigen harmonisierten Normen sind zum aktuellen Stand einzuhalten. Eine vollständige Betriebsanleitung ist zu liefern und eine aktuelle (für Maschinen) EG-Konformitätserklärung ausgestellt und mitgeliefert werden.


    Wenn die Anlage schon Jahrzehnte alt ist, ist erst mal zu prüfen, welche Richtlinien und Normen relevant sind, wie die aktuelle Sicherheitstechnik ausgeführt sein muss. Dann ist zu prüfen, was schon erfüllt wird. Der Rest ist nachzurüsten.


    Derjenige, der das Produkt importiert/einführt wird zum Hersteller des Produkts mit allen Pflichten.


    Viele Grüße und viel Glück


    Q901

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  • Hallo Thomas,


    gehen tut das schon, ist aber nicht einfach.


    Eine Konformitätsbewertung muss für die komplette Anlage auf jeden Fall gemacht werden.
    Selbst wenn die neueren Komponenten CE- konform sind sind, muss deren Verkettung bewertet werden.
    Das gilt nicht nur für "am Markt bereitstellen" sondern auch für die Bereitstellung für Dritte.
    Da die alten Komponenten vermutlich nicht konform mit harmonisierten Normen (C-Normen) sind müsste man die Konformitätsbewertung über die Gefährdungsbeurteilung nach Maßgabe der MaschRL machen.



    Also:
    Für den Kunden in seiner Rolle als Hersteller:
    Gefährdungsbeurteilung gem. MaschRL/NiederspannungsRL mit anschließender Konformitätserklärung für die nicht CE- konformen Komponenten, dito für die Verkettung der Komponenten.
    Abgeben der Konformitätserklärung für die Anlage durch den Hersteller. Damit wäre der Part aus dem Produktsicherheitsgesetz abgehandelt.


    Danach dann für die Rolle als Betreiber:
    Gefährdungsbeurteilung gem. den Anforderungen der BetrSichV.....


    Man könnte sich jetzt zwar Checklisten für Gefährdungsbeurteilungen nach MaschRL zusammengoogeln und vielleicht auch einiges zum Stand der Technik rauskriegen, www.maschinenbautage.de ist ein guter Startpunkt, aber ohne einen soliden Hintergrund im Maschinenbau ist das Risiko, dass man hinterher im Rahmen der Produkthaftung vom Staatsanwalt böse angeguckt wird relativ hoch....



    Gruß
    Schmandhoff

  • Hallo, zunächst eine kurze Vorstellung
    Ich bin CE Manager / Fasi und Brandschutzbeauftragter, also die eierlegende Wollmichsau :)
    Ich bin zufällig auf dieser Seite gelandet, muss aber sagen, eine sehr gute Seite.


    So nun zum Thema:


    P.S.
    hier gibt's ein kostenloses Tool zur erstellung von Gefährdungs(Risiko)beurteilungen nach MaschRL:
    maschinenrichtlinie.de/index.php?id=587

    Vorsicht: Das Tool ist nicht schlecht, aber ohne nötige Vorkenntnisse und das nötige Wissen um die relevanten Normen ist das gefährlich.
    Da die alten Komponenten höchstwahrscheinlich nicht konform mit den harmonisierten Normen sind, muss das Konformitätsbewertungsverfahren vollständig durchlaufen werden. Zu beachten sind aber nicht nur Normen..... Zunächst musst du erst einmal feststellen, welche Richtlienen relevant sind. Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtline, EMV Richtline/ Druckbehälterrichtlinie , Artexrichtlinie,..... um nur mal eine Auswahl zu nennen.
    Zu beachten ist, das sich zum 20.04 die Niederspannungsrichtline,und EMV Richtlinen geändert haben, weiter Richtlinien ändern sich im laufe des Jahres.
    Da es sich um ein erstmalige Inverkehrbringen handelt, sind alle relevanten aktuellen Richtlinien und Normen einzuhalten. Bedeutet, die gebrachten Anlagenteile müssen den neuen Normen und Richtlinien entsprechen, was wohl ohne größere Umbauten nicht möglich ist.
    Anschließend ist dann die Verkettung der Gesamtanlage zu bewerten.
    Mein Tipp:
    Ohne geeignetes Wissen lieber die Finger davon lassen. Gern gebe ich Dir weitere Tips oder auch eine Adresse für eine gute Ausbildung.
    Schreib mich an, dann bekommst du meine Mailaddy.


    Gruß drachen64

    Gruß drachen64


    Gib einem Menschen Macht und du erkennst sein wahres Gesicht.