Unterweisung oder Schulung

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  • Hallo zusammen,

    ich schreibe gerade an meinem Praktikumsbericht zum Thema Managementsystem.
    Als größtes Problem ist bei uns herrausgekommen, das die Beschäftigten keine Unterbeisungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz bekommen.

    Beim erstellen des Berichtes springe ich ständig zwischen Unterweisung uns Schulung hin und her.
    Kann mir einer die genaue Abgrenzung sagen?

    Unterweisungen sind für mich die Gesetzlich geforderten Arbeitsschutzunterweisungen (z.B.: Erste Hilfe, Brandschutz, Bildschirmarbeit).

    Schulung ist der Rest.

    Wenn ich den Führungskräften ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz erläutere, ist das dann eine Schulung oder eine Unterweisung. Für mich eine Schulung.

    Ich will das halt in meinem Bericht nicht durcheinanderbringen.

    Vielen Dank
    Wolfgang

    Gruß
    Wolfgang

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  • Wer keine Weisungsbefugnis hat, kann auch nicht unterweisen, anweisen, etc. Diese Person kann nur schulen, empfehlen, beraten usw.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Sorry

    wenn du das nicht unterscheiden kannst, bei deiner Praktikumsarbeit, dann würde ich mein Ausbildungsziel anzweifeln.

    Schau mal nach welche Ausbildung eine FaSi haben soll, stellt man dann eine solche Frage.

    Ich bin auch Anfänger aber als Meister weis ich was meine Garantenstellung ist und welche Rechtspflichten ich habe.


    Grüße
    Planet11

    Einmal editiert, zuletzt von Planet11 (12. April 2016 um 19:32)

  • Mit Verlaub: Die Aussage:" Wer keine Weisungsbefugnis hat, kann auch nicht unterweisen!" ist ziemlicher Blödsinn.

    Die Begrifflichkeiten sind nirgendwo klar getrennt oder definiert. Die Begrifflichkeit der Unterweisung findet sich explizit beispielsweise im Arbeitsschutzgesetz (§ 12 Unterweisung). In der Biostoffverordnung (§ 12 BioStoffV) spricht man auch von der Unterrichtung der Beschäftigten.Auch der § 14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist ebenfalls der Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten gewidmet. Die Unterweisung ist zudem natürlich Thema in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, dort zu finden unter § 4.

    Wenn ich dies aber intern als "Schulung" bezeichne und dokumentiere ist das genauso richtig - kann allerdings jeder machen wie er lustig ist. Ich glaube nur nicht, daß hier eine Definitionsdiskussion notwendig, sinnvoll oder hilfreich ist.

    Am Ende des Tages kommt es a) auf Inhalte und b) auf die Beteiligung der Pflichtenträger an - Begrifflichkeiten spielen hier eine untergeordnete Rolle.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    2 Mal editiert, zuletzt von MichaelD (13. April 2016 um 07:32)

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  • Mit Verlaub: Die Aussage:" Wer keine Weisungsbefugnis hat, kann auch nicht unterweisen!" ist ziemlicher Blödsinn.

    ...

    Wenn ich dies aber intern als "Schulung" bezeichne und dokumentiere ist das genauso richtig - kann allerdings jeder machen wie er lustig ist. Ich glaube nur nicht, daß hier eine Definitionsdiskussion notwendig, sinnvoll oder hilfreich ist.

    Meiner Meinung nach ist diese Unterscheidung schon wichtig, denn hier geht es auch um Verantwortung. Für mich ist eine Schulung was anderes als eine Unterweisung. Die Unterweisung geht hier weiter, denn damit werden Anweisungen erteilt, wie ich etwas zu tun habe. Dazu gehört für mich, dass derjenige der die Unterweisung durchführt auch entsprechende Weisungsbefugnis hat. In der Praxis, wird man natürlich immer irgendwelche Mischformen haben, da z.B. der Vorgesetzte nicht in der Lage ist, die Unterweisung fachgerecht durchzuführen. Dann macht der mit der Unterweisung beauftragte z.B. die SiFa eine entsprechende Schulung mit Anweisungen, die vom Vorgesetzten in Kraft gesetzt werden. Die SiFa spricht dann also im Namen und Auftrag des Vorgesetzten.
    Dem ArbSchG, §12 kann man doch so schön entnehmen "Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen."
    Somit ist klar, der Arbeitgeber hat dies zu tun und im Zuge der Führungsverantwortung kann er natürlich diese Dinge in der Linie delegieren. Es funktioniert aber nicht, dies in anderer Form zu delegieren, wenn der Beauftragte nicht entsprechende Weisungsbefugnis besitzt, denn eine solche Anweisung muss man als Weisungsempfänger nicht beachten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Axel,

    also wenn ich Anweisungen erteilen will, dann mache ich genaus das, anweisen und nicht unterweisen!

    Anyway, ich sagte schon das für mich eine kleinkrämerische Diskussion diesbezüglich völling uninteressant ist also verabschiede ich mal.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD (13. April 2016 um 08:40)

  • Hallo Wolfgang,

    komnet erläutert den Unterschied zwischen Unterweisung und Schulung in einem anderen Zusammenhang hier

    Wenn Du ganz sicher gehen möchtest frag mal bei Deinem Praktikumsbetreuer nach. Er wird Dir das nicht negativ ankreiden, wenn Du
    Dich rückversicherst.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Vielen Dank für die Antworten.

    Wir können das thema jetzt schließen.

    Was der Unterschied ist ist uns allen klar, nur die genaue definition ist halt nicht so einfach, da beides in einander übergehen kann.

    Gruß
    Wolfgang

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