Hallo zusammen,
die DGUV-I 203-006 (alte BGI 608) besagt folgendes:
5.1.5 Handgeführte Elektrowerkzeuge und vergleichbare Arbeitsmittel
Diese müssen mindestens der Schutzart IP 2X entsprechen und mit einer Netzanschlussleitung vom Typ H07RN-F oder H07BQ-F ausgestattet sein.
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Bei besonderen Umgebungsbedingungen müssen geeignete zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, oder die Arbeiten sind einzustellen. Besondere Umgebungsbedingungen sind z. B. Nässe oder leitfähiger Staub. Zusätzliche Maßnahmen sind z. B. Wetterschutz, Abdeckungen und Schutzhauben.
In welcher Schutzart müssen Elektrowerkzeuge (z.B. Trennschleifer) klassifiziert sein, damit sie auf Baustellen bei Regen auch ohne Wetterschutz verwendet werden können? Gibt es hierzu eine Festlegung oder einen üblichen/etablierten Wert? Falls nicht, welche Erfahrungen habt ihr damit und was habt ihr festgelegt?
Dank und Gruß