Aus gegebenem Anlass eine Frage zur Tätigkeit von Fremdfirmen

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  • Hier im Bürogebäude finden Umbauarbeiten statt. Die wurden vom Eigentümer bzw. der Verwaltung des Gebäude veranlasst. Mein Arbeitgeber als Mieter von Büroräumen ist also nicht der Auftraggeber. Die Monteure nehmen es mit der Arbeitssicherheit nicht so genau. Gestern konnte ich beobachten, wie eine Bockleiter als Anlegeleiter zweckentfremdet wurde, heute habe ich einen Arbeiter gesehen, der mit seinen Augen genau in Höhe des Nivellierlasers arbeitete. Er wollte wohl schön gerade sehen/arbeiten und peilte genau den Verlauf des Lasers an. Der umlaufende Laser zeichnete eine wunderschöne Linie von einem Ohr zum anderen, sauber über beide Pupillen... Mir tat das schon beim Zusehen in den Augen weh. Mir ist unverständlich, daß so viele Arbeitskräfte die eigene Gesundheit so mit Füßen treten. Besonders beliebt ist das ja beim Schutz des Gehörs oder auch beim Hautschutz. Aber ich schweife ab, nun zur Frage:


    Mein Arbeitgeber ist nicht Auftraggeber, also bin ich nicht zuständig, oder? Der jeweilige Unternehmer und der Auftraggeber sind verantwortlich, klar, aber wie ist das hier? Wenige Meter von meinem Büro wird die Arbeitssicherheit mit Füßen getreten. Das sagt mir natürlich nicht zu und ich habe auch schon mein Missfallen ausgedrückt, aber das sozusagen als Privatmann.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Hallo Michael,
    das ist eine interessante Frage. Ich habe die mal der Unfallkasse gestellt. Die Antwort(en) waren noch interessanter.
    Also:
    Wenn Gefahr in Verzug ist, bist du verpflichtet einzuschreiten.
    Weil: Jeder verpflichtet ist und du bist fachlich in der Lage, die gefährliche Situation einzuschätzen.


    Aber: Was ist eine gefährliche Situation/Gefahr im Verzug? Wie schreitest du ein? (Gehst du zum Polier oder redest du mit dem Mitarbeiter? Dem bist du nicht weisungsberechtigt. Aber wenn er durch sein Verhalten Dritte gefährdet?)


    Du merkst schon, ein weites Feld und von Fall zu Fall stark unterschiedlich.


    Ich mache das so: Bei Bauarbeiten in unseren Objekten wende ich mich an den Bauleiter, der die Arbeiten koordiniert oder der die Verbindung zur Fremdfirma hält. Gut, die kennen uns vom Arbeitsschutz schon und das Augenverdrehen haben sie zwischenzeitlich unterlassen.
    Bei einer Fremdfirma, die nicht von uns beauftragt ist (d.h. eine x-beliebige Fremdbaustelle), halte ich mich zurück.


    Gruß
    Ralph, der auf eine interessante Diskussion hofft


    PS: Ein echtes Problem hast du als Sifa, wenn bei dir zu Hause ein Handwerker loslegt. Da kannst du mitbelangt werden, wenn der einen Unfall hat (sagt die Unfallkasse). Ich hab mit meinen Dachdeckern geredet und ihnen klar gemacht, ohne PSA geht gar nichts auf meiner Baustelle. Haben die auch eingesehen und siehe da, die Schutzbrille fand sich auch. :thumbup:

    Die großen Tugenden machen einen Menschen bewundernswert, die kleinen Fehler machen ihn liebenswert. (Pearl S. Buck)

  • Als Mieter würde ich den Eigentümer/Verwaltung auf die Mängel aufmerksam machen. Der ist in der Verantwortung dass seine Auftragnehmer sicher arbeiten. Womöglich sind es verschiedene Gewerke, dann muss auch ein SiGeKo benannt sein.

  • Ich stimme Andrasta zu.
    Um die Sache mal weiterzuspinnen --> bei Renovierungsarbeiten kommt es vielleicht und u. U. zu Heißarbeiten. Dann kann man davon ausgehen, dass hier die gesetzl. geforderten vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen auch nicht eingehalten werden. Dann wäre z. B. Gefahr im Verzug. Also wenn schon bei den Anfängen der AS nicht eingehalten wird, dann.....
    Von daher würde ich meine Bedenken dem Vermieter und Auftraggeber melden.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Es handelt sich um Trockenbauer, die die vorhandenen Wände umbauen, um ein zusätzliches Türelement einzufügen, um den (zu) langen Flur in zwei Brandabschnitte zu unterteilen. Heißarbeiten fallen da keine an. Die Monteure sind damit auch die einzige Firma vor Ort. Sie machen den gesamten Umbau alleine.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • OK,


    das war so jetzt nicht zu erkennen. Ich wollte damit auch nur meine Gedankengänge ein wenig besser erläutern. Ändert aber an meiner grundlegenden Aussage nichts.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Hi,


    sprechen die wenigstens noch deutsch?


    Ich habe genau den Fall.
    Besitzer des Gebäudes (=Land) beauftragt umfangreiche Umbaumassnahmen. Schilder, Pläne, PSA, Ansprechpartner, Absperrungen, etc., negativ.
    Darauf angesprochen: (Kurzversion) Geht sie nix an, Baustellenbesichtigung nach Absprache möglich, wir haben das Hausrecht, ......... Also Banane.
    SiGeKo (Arbeit mit Asbest): Ja klar, nie gesehen.
    Wenn ich mich schon einmische, dann soll ich denen sagen, was zu tun wäre (sparen?). Ganz klasse.


    Einzige Möglichkeit hier ist die Peitsche. Behörden (Land und Kreis wären möglich) und/oder die BG. Doch wenn die nach zwei Tagen anrücken, dann ist schon alles tacko.
    Zum Kotzen (sorry).

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Das war jetzt auch nur, um mal den Beispielfall genauer zu beschreiben. Ich finde solche Fragen immer interessant! Ich frage, um etwas daraus zu lernen. Und so selten kommt es sicher nicht vor, daß drei statt zwei beteiligte Parteien da sind. Außerdem kommt noch etwas hinzu: Die Arbeiten verursachen ja auch Gefährdungen. Stichwort Stolperfallen - der Gang ist quasi auf voller Breite und über 5 m Länge eine einzige Stolperfalle. Das geht meinen Arbeitgeber und damit mich natürlich etwas an.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Jepp,


    und Wechselwirkungen mit anderen Systemen?


    Staub geht in Räume rein, Lärm nervt, ............

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Wer übt denn das "Hausrecht" aus? Da ist der Mieter durchaus mit dabei, auch wenn er bestimmte Dinge dulden muss.
    Bei Arbeitern, die die eigene Sicherheit nicht ernst nehmen, hätte ich Bedenken, ob die ihre Arbeiten dann fachgerecht ausführen. Hat man hinterher wirklich 2 Brandabschnitte, oder nur eine optische Trennung ohne Wirkung?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Es handelt sich um Trockenbauer

    hüstel.... das kann durchaus sein kann das das ein Gewerk aber dass das dann mehrere Firmen sind... :D


    Gerade bei den Trockenbauern gibts das wohl, 3 Mitarbeiter ist jeder ein 1 Mann Betrieb.... (gerade kürzlich wieder erlebt)



    PS: korrektur eingefügt, ich hatte den Begriff Gewerk mißverständlich verwendet und wurde von einem freundlichen Foristen darauf aufmerksam gemacht.
    und dabei habe ich versehentlich mir selbst für den Beitrag gedankt... 8o so was aber auch.... ups...
    cool, das danke konnt ich wieder deaktivieren....

    2 Mal editiert, zuletzt von Andrasta ()

  • ...the strange thing of small questions is the way they tend to grow...


    Anyway, klare Frage, klare Antwort Michael:


    Nein, de facto bist du nicht zuständig und hast auch nichts zu melden (ausser es besteht tatsächlich Gefahr für Leib und Leben).


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Kollegen,
    gestern haben sich in meiner Kleinstadt 2 Leute auf dem Parkplatz eines Supermarktes gespritzt. So wie sie aussahen war es kein Insulin. :-[[


    Gefahr in Verzug? Nein ich war 10 m weg.
    Wechselwirkungen mit anderen Systemen? Zumindest nicht auf dem Parkplatz. <X


    VG Reinhard

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  • Die von Dir geschilderte Situation fordert meines Erachtens ein Eingreifen Deinerseits. Für mich als juristischer Laie könnte es als unterlassene Hilfeleistung gewertet werden, wenn Du da nichts tust. Ich würde sagen, da ist ein Notruf angezeigt. Allerdings würde ich die 110 statt der 112 wählen... Die Damen und Herren der Polizei werden sich im Umgang mit Drogenopfern auskennen.


    Ansonsten gehen hier die Kommentare in die Richtung, in die ich auch denken würde: Bei echter Gefahr ist man verpflichtet einzugreifen, völlig egal, ob man dafür ein Mandat hat oder nicht. Hinzu kommt die Frage einer möglichen Gefährdung der eigenen Mitarbeiter.


    Wobei ein Problem besteht: Mit Überstunden und Einsatz durchgezogen wäre der Umbau an einem Tag zu machen. Jetzt haben sie das mit Mühe auf drei Tage gestreckt (jeden Tag 4 Stunden arbeiten plus Pausen plus Fahrzeiten vom und in den Betrieb und schon sind es drei Arbeitstage). Unternehme ich etwas wegen einer Gefährdung durch das herumliegende Restmaterial X, ist das schon wieder weg, bevor ich es den Verantwortlichen mitteilen konnte. So ungefähr.


    Ich habe so also tatsächlich nicht viel zu tun. Dennoch stört mich so eine Arbeitsweise. Die typisch ist und bestens zu den bisherigen Unfällen der gewerblichen Mitarbeiter hier im Hause passt, die würden es auch nicht anders machen.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Manchmal trügt der Schein...


    Ich hatte mal einen Tischler gefragt, wieso er so lange für die Arbeit braucht. Seine Antwort: Die Firma ist insolvent. Er hält sich noch bis Monatsende an der Arbeit fest, dann ist er arbeitslos.
    ....


    (Abschweifung, sorry. Hat natürlich nix mit der mangelnden Einhaltung von Arbeitsschutz zu tun.)

    Die großen Tugenden machen einen Menschen bewundernswert, die kleinen Fehler machen ihn liebenswert. (Pearl S. Buck)

  • Trotzdem, auch als ich noch in der SIFA Ausbildung war hatte ich solche Situationen in einem Bereich in dem meine Firma nur Mieter war. Ich habe die Hausverwaltung in Kenntnis gesetzt. Nachem sie mir mit einem hilflosen Schulterzucken geantwortet haben, habe ich der Berufsgenossenschaft einen Hinweis gegeben. Mit Fotos, (es ging um ein Gerüst). Was daraus geworden ist weiss ich aber nicht.

  • Moin,

    Abschweifung, sorry. Hat natürlich nix mit der mangelnden Einhaltung von Arbeitsschutz zu tun.

    ... doch - das kann sehr viel mit Arbeitsschutz zu tun haben ... ich hatte die zweifelhafte Ehre, an drei Schließungen von Traditions-Ziegeleien beteiligt zu sein.
    Dort gab es (Arbeits-)Unfälle, die aus meiner Sicht sehr viel mit der Schließung zu tun hatten. Details werde ich nicht ausführen.
    Aber ich werde mittlerweile SEHR aufmerksam, wenn sich Existenz-Probleme in einem Unternehmen abzeichnen (glücklicherweise kommt das bei "meinen" Unternehmen nur selten vor ...).
    Mitarbeiter können sehr kreativ sein.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Meinst Du Selbstverstümmelungen, um gut abgesichert zu sein? Durchaus denkbar. Über die BG ist man in der Regel erheblich besser abgesichert als über die gesetzliche Krankenversicherung und ggf. vorhandene private Vorsorgen wie Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.