Sicherheitsabstand von mehreren Brückenkranen auf einer Ebene

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  • Hallo Forumsmitglieder,

    folgende Frage konnte ich mir hier nicht durch suchen beantworten.

    Ich habe einen Kunden, der auf der gleichen Kranbahn mehrere Brückenkrane (bis zu 4 Stück) betreibt. Bei genauerem hinsehen ist mir aufgefallen, dass sie einzelnen Krane bis

    auf Kontakt zusammenfahren können. In den ausliegenden Betriebsanweisungen habe ich nichts entsprechendes gefunden, was meine Frage beantwortet. Es geht meist um Demag Krane,

    Tragfähigkeit von 5 to. bis zu 2 x 25 to.

    Gibt es eures Wissen nach eine Vorschrift, die besagt, ob Krane zur Kontaktvermeidung Näherungsschalter o.ä. haben müssen oder sonstige technische Einrichtungen, die ein Zusammenfahren verhindert?

    Danke für eure Antworten im Voraus.

    Willy C.

    ....wer früher stirbt ist länger tot....

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  • Moin Willy,

    ist mir so nicht bekannt.

    Ich kenne es aus der Praxis so, dass im einfachsten Fall Parabelfedern (Gummipuffer) angebracht werden und im besseren Fall gibt es elektrische/elektronische Endschalter, die nicht nur stoppen, sondern auch die Fahrt reversieren können. Da wäre technisch einiges möglich.

    Wichtig ist immer der Mensch, der den Kran führt.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Willy,
    sowie beim Waldmann kenne ich das auch, technisch war das bei uns mit Endschaltern gelöst.

    Schau mal noch in die DGUV V 52 "Krane" da steht auch im § 33 noch was zum Unternehmer drin.

    Gruß aus Oberschwaben
    Marc

    Grüße aus Oberschwaben
    Marc

  • Hallo Willy,

    schau mal in die BGI 555 Kranführer http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi555.pdf

    Seite 31 Gleichzeitiger Betrieb mehrerer Krane
    In manchen Betrieben überschneiden sich die Arbeitsbereiche von Nachbarkranen oder übereinander laufenden Kranen. In anderen Fällen werden mehrere Krane für einen Hebevorgang benötigt. Dann muss mit zusätzlichen Gefahren aus dem gleichzeitigen Betrieb mehrerer Krane gerechnet werden. 6.2 Tandembetrieb

    ansonsten die DGUV 52 Krane

    § 11
    Sicherheitsabstände
    (1) Zur Vermeidung von Quetsch- und Schergefahren müssen die kraftbewegten
    äußeren Teile schienengebundener und ortsfest betriebener Krane, ausgenommen
    Trag- und Lastaufnahmemittel, zu Teilen der Umgebung des Kranes hin
    einen Sicherheitsabstand nach oben, unten und nach den Seiten von mindestens
    0,5 m haben. Der Sicherheitsabstand nach den Seiten hin ist außerhalb des Verkehrs
    oder Arbeitsbereiches nicht erforderlich


    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Hallo Caribe,

    folgende Aussagen findest du in einschlägigen Unterlagen zum Betrieb von Kränen z. B. auf einer Kranbahn

    Ein Aufeinandertreffen von mehreren Kränen kannst du zum Beispiel über Nährungskontakte erreichen.
    Das kann z. B mit Führungsliniealen erreichen.

    Es muss eine Regelung geben welcher Kran Vorrang hat bzw. wie eine Einigung unter den Kranführern zu erreichen ist.

    Sollten die Kräne für den Tandembetrieb verwendet werden oder es Sonderfälle gibt wie z. B. drehen von Bauteilen muss du Sonderauflagen beachten. Dafür müssen separate Betriebsanweisungen vorhanden sein. Die Bedienungsanleitungen dürfen dies nicht ausschließen. Die Fundamente müssen dafür geeignet und frei gegeben sein.


    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo Zusammen,

    mir geht es wie Caribe.

    Das mit den Überschneiden und Tandem etc. denke ich soweit verstanden zu haben.

    Aber die eigentliche Frage war doch:

    "Ich habe einen Kunden, der auf der gleichen Kranbahn mehrere Brückenkrane (bis zu 4 Stück) betreibt. Bei genauerem hinsehen ist mir aufgefallen, dass sie einzelnen Krane bis auf Kontakt zusammenfahren können."

    Die ähnliche Situation habe ich auch mit 3 Brückenkranen (1x 5t und 2 x 3,2t).

    Da ist nichts abgesichert, die können voll auf Kollision fahren. Die Krane werden aber 1 x jährlich UVV geprüft. Auf welcher Grundlage ist das für den UVV Prüfer okay?


    Schon jetzt vielen Dank für Eure Hilfe

    Tim

    Mehr Power

    Tim Taylor

  • Hallo Tim,

    der Prüfer muss auf Grundlage des DGUV-Grundsatzes 309-001 auch die Arbeitsbereiche, Sicherheitsabstände etc. einbeziehen. Im Rahmen der Prüfung hat er auch Dokumente zu sichten, die der Unternehmer/Betreiber gegebenfalls erstellt hat (z.B. für die Zusammenarbeit mehrerer Krane gem. §33 DGUV-V 52).

    Ist nichts geregelt und können die Krane tatsächlich auf Kollision fahren, weil es keine Sicherheitseinrichtungen gibt, wird es problematisch...

    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl