Hallo Forumsmitglieder,
ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Frage hier reinpasst, aber ich versuche es mal, denn exakt das was ich suche, hab ich im Forum noch nicht gefunden.
Ich habe einen Kunden, der Motoren von Industrieanlagen wartet, z.B. Notstromaggregate oder Motoren in Fahrzeugen. Nach einer Instandsetzung ist da auch immer eine Probefahrt auf dem Gelände des jeweiligen Einsatzbetriebes fällig.
Wie sieht hier die Rechtslage genau aus? Brauchen die Monteure tatsächlich einen Fahrauftrag des Unternehmers für die Probefahrt? Müssen die Monteure durch die für ihren eigenen Betrieb zuständige FASi vorher eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen?
Gibt es solche Vorgaben generell für Monteure bei Kunden bzw. wie ist das bei euren Kunden bzw. Unternehmen gelöst?
Bitte wie gehabt mit entsprechender Quellenangabe antworten, damit ich meinen Kunden gleich briefen kann.
Danke euch vielmals.
Willy C.