Beauftragung für Probefahrt? Gefährdungsbeurteilung?

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  • Hallo Forumsmitglieder,


    ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Frage hier reinpasst, aber ich versuche es mal, denn exakt das was ich suche, hab ich im Forum noch nicht gefunden.


    Ich habe einen Kunden, der Motoren von Industrieanlagen wartet, z.B. Notstromaggregate oder Motoren in Fahrzeugen. Nach einer Instandsetzung ist da auch immer eine Probefahrt auf dem Gelände des jeweiligen Einsatzbetriebes fällig.


    Wie sieht hier die Rechtslage genau aus? Brauchen die Monteure tatsächlich einen Fahrauftrag des Unternehmers für die Probefahrt? Müssen die Monteure durch die für ihren eigenen Betrieb zuständige FASi vorher eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen?


    Gibt es solche Vorgaben generell für Monteure bei Kunden bzw. wie ist das bei euren Kunden bzw. Unternehmen gelöst?


    Bitte wie gehabt mit entsprechender Quellenangabe antworten, damit ich meinen Kunden gleich briefen kann.


    Danke euch vielmals.


    Willy C.

    ....wer früher stirbt ist länger tot....

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  • Hallo Caribe,
    die Unternehmen die ich kenne handhaben das mit solchen Dienstleistern so dass denen eine Arbeitsfreigabe erteilt wird und eine Unterweisung in die Sicherheitseinrichtung des Werk/Firmengeländes erteilt wird. (Wo ist der Sammelpunkt, Verhalten im Notfall, Erste Hilfe, PSA Regeln usw.). Verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung ist hier immer der Dienstleister selbst.

  • Ich kenne es aus der Praxis im Bereich Service und Wartung an Fluförderzeugen so, daß im Auftragsformular/Arbeitsbericht eine Beauftragung des Monteurs enthalten ist. Rechtlich ist das meiner Meinung nach aber trotzdem etwas wackelig, denn die Formulare werden typischer Weise erst nach Beendigung der Arbeiten unterschrieben.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.