Das Thema hatte ich vor einiger Zeit auch, leider hab ich dazu auch nix gefunden (wir haben einen 1,6t-Kettenzug auf ner Laufkatze). Wir sind mittlerweile dazu übergegangen, dass wir die Laufkatze demontieren/fixieren, um aus der Krangeschichte rauszukommen. Dann wäre es nämlich nur noch ein Kettenzug, der anderen, einfacheren Regeln folgt.
Werkstattkran
-
Guudsje -
10. März 2016 um 09:56 -
Erledigt
-
-
Hallo Frank,
diese Lehrgänge sind für eure Kranprüfung absolut drüber.
Gemäß DGUV Grundsatz 309-001 muss die wiederkehrende Prüfung durch einen Sachkundigen durchgeführt werden.
Dabei ist festzustellen, ob
Zitatsich der Kran in einem arbeitssicheren Zustand befindet. Sie ist im Wesentlichen eine Sicht- und Funktionsprüfung. Ist hierdurch eine ausreichende Beurteilung nicht möglich, sind weitere Prüfungen vorzunehmen, z. B. zerstörungsfreie Prüfungen von Material und von Schweißnähten. Falls erforderlich, muss eine Demontage von Kranteilen erfolgen
Die Feststellung, ob euer Sachkundiger die unter Pkt. 3.4.4.5 genannten Prüfungen sachgerecht durchführen kann, obliegt dem Arbeitgeber.
Mit anderen Worten: Bei dem von euch eingesetzten Kran bedarf es keines 3tägigen Lehrganges. Wenn der Mitarbeiter gesunde Augen und ein wenig technisches Hintergrundwissen (vor allem im Bereich Hydraulik) hat, bist Du schon auf der guten Seite.
VG
Stephan
-