Einbau Brandschutzwand

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  • Hallo,

    wir sind im Unternehmen am diskutieren. Es handelt sich um einen Industriebau der 60er Jahre. Mit mehreren Gebäuden und Versorgungstunnel... alles
    "Historisch gewachsen". Darf ich hier ohne Baugenehmigung einfach neue Brandwände einbauen?
    Ausbauen wäre sicher einfach zu klären aber wie sieht es aus wenn in Bereich A eine Brandschutzwand zur Abtrennung der
    einzelnen Bereich errichtet werden soll.

    Vielleicht weiß hier jemand Bescheid?
    Danke!!

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  • Hallo,

    soweit ich weiß benötigst du den Bauantrag nur, wenn du eine Nutzungsänderung durchführst. Sehe ich nach deiner Beschreibung nicht gegeben.

    Gruß
    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Hallo Stephan,

    das ist richtig eine Nutzungsänderung liegt hier nicht vor. Es bleibt alles gleich nur
    zusätzlich ist geplant (ohne Absprache Brandschutzamt, Baubehörde) eine Zusätzliche Brandschutzwand
    einzubauen.
    Für mich wäre es notwendig dies ggf. auch nur durch eine Anzeige bei dem Bauamt den abwehrenden
    Brandschutz darüber in Kentniss zu setzen.

    Grüße

  • Hallo,

    Für mich wäre es notwendig dies ggf. auch nur durch eine Anzeige bei dem Bauamt den abwehrendenBrandschutz darüber in Kentniss zu setzen.

    Sicherlich, gerade wenn man einen Fw-Plan etc. hat.
    Zur Frage Genehmigung, siehe LBO. Wobei ich dieses
    Vorhaben als nicht genehmigungsfrei sehe. Am besten
    an das örtliche Bauamt wenden.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin,

    du wirst hier keine rechtsgültige Aussage bekommen!

    Eine Verbesserung erwirkt ja noch immer nicht eine fehlende Genehmigung des "Gewachsenen".
    Klärt das offiziell ab. Das ist dann auch wichtig, für den Fall, wenn einmal etwas passiert (Versicherung). Nehmt auch euren Versicherer mit ins Boot. Eine Minimierung des Risikos könnte eine günstigere Prämie bedeuten.

    Aus dem Bauch heraus: Ihr wollt eine Verbesserung. Das ist immer gut. Intern könnt ihr machen, was ihr wollt, doch achtet auf ein evtl. bestehendes Brandschutzkonzept.
    --------> Meine ganz pers. Meinung.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Darf ich hier ohne Baugenehmigung einfach neue Brandwände einbauen?

    Ich glaube so einfach baut man eine Brandwand nach DIN nicht nachträglich ein.
    Ich würde mir Gedanken wo eine Brandwand hin soll, Gebäudeteil aussen oder innen.
    Dann mein Vorhaben, wie gesagt, mit der zuständigen Baubehörde besprechen.
    Nach deren Ergebnis, innerlich kann ich es mir schon ausmalen, auch noch wie gesagt mit dem Sachversicherer sprechen.

    :bremse:

  • Hallo,

    Intern könnt ihr machen, was ihr wollt, doch achtet auf ein evtl. bestehendes Brandschutzkonzept

    Nein, können sie nicht.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • .........Warum nicht?

    Wenn denen einfällt eine vorhandene Wand zu verstärken oder auszubauen, was hindert die daran?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Es ist eine komplett neue Wand und ein Brandschutzkonzept existiert nicht, das habe ich schon öfters bemängelt.

    Dann lass Dir eins erstellen!
    Es gibt gerade beim Bauen im Bestand und in der Industrie viele Anforderungen die ich erfüllen muss.
    Ich kann nicht einfach sagen, da kommt eine Brandschutzwand hin.
    Wie ändert sich die Grundfläche des Bereiches?
    Ändert sich etwas am dem Rauchabzug?
    Kann ich eine notwendige rauchfreie Schicht einhalten?
    und und und
    Das sind viele Fragen die dazu kommen und die ich nicht einfach so beantworten kann.

    :bremse:

  • Hallo,

    .........Warum nicht?

    Wenn denen einfällt eine vorhandene Wand zu verstärken oder auszubauen, was hindert die daran?

    Hier geht es doch nicht um eine Verstärkung, sondern um eine
    neue Wand. Und was dagegen spricht, ich halte es nach §63 LBO
    Hessen für nicht genehmigungsfrei, dementsprechend das Gesetz.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    Hier geht es doch nicht um eine Verstärkung, sondern um eineneue Wand. Und was dagegen spricht, ich halte es nach §63 LBO
    Hessen für nicht genehmigungsfrei, dementsprechend das Gesetz.

    Gruß
    Simon Schmeisser


    Danke für den §63 das könnte schon helfen.

  • Ich wollte ein Brandschutzkonzept erstellen lassen und hab dafür fast ne Abmahnung kassiert.
    Eben auch mit dem Hinweis das "blinder Aktionismus" nichts bringt und Maßnahmen aufeinander
    abgestimmt sein müssen. Dies ein Laie nicht hinbekommt und wir hier einen zugelassenen Fachplaner
    benötigen.

    Grüße

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  • Servus,

    Der Hinweis auf §63 LBO (Hessen) ist ja schon gekommen. Unter Abs. 2 sind nichttragende Bauteile ausserhalb von Rettungswegen, für welche keine feuerhemmende Bauart (behördlich) gefordert ist als genehmigungsfrei beschrieben.

    Wer sich also unter diesen Voraussetzunen heranmacht eine F-irgendwas Trockenbauwand irgendwo einzuziehen, braucht IMHO dafür erstmal keine Genehmigung. Serverräume sind so ein Beispiel, wo das eher öfter auch so praktiziert wird.

    Gruss, C.

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

    Einmal editiert, zuletzt von chrimu (4. März 2016 um 10:56)

  • Hallo,

    die Wand soll als Trennung von 2 Brandabschnitten dienen, also auch mit Flucht/Rettungsweg für Mitarbeiter.
    Somit ist für mich klar das wir hier eine Genehmigung benötigen.
    Zum Glück gibts solche Forum um sich auszutasuchen!!!! Das Brandschutzthema ist ja auch zu komplex um
    alles im Kopf zu haben!!

    Grüße
    blacky

  • Hallo black-falcon,

    es kann Anforderungen an eine Wand geben, z.B. abeitsschutzrechtliche (notwendige Raumgröße, Tageslicht), in explosionsgefährdeten Bereichen (Druckwelle), Anforderungen an Öffnungen wegen Fluchtwegen (notwendige Flure), usw. Selbstverständlich sollte eine Wand mit dem bestehenden Brandschutzkonzept abgestimmt werden.
    Die notwendigen Anforderungen wären vor der Errichtung abzuklären.
    Eine Innenwand zu errichten ist jedoch nicht anzeige- oder gar genehmigungspflichtig (Ausnahme: Denkmalschutz). Ob diese Wand als Brandwand, in Trockenbau oder Mauerverband ausgeführt wird ist dabei unerheblich.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • So sehe ich das auch, es ist eine Frage der Klassifizierung. Ihr dürft die Wand eben nicht als Brandschutzwand bezeichnen. Nur macht das alleine gar keinen Sinn! Man kann nicht nach Schnauze irgendwo eine Wand hinstellen, um einzelne Brandabschnitte zu schaffen. Evtl. blockiert diese neue Wand ja die Fluchtwege aus einem anderen Gebäudeteil? Deshalb muß auch bei einer einfachen Trennwand ohne Brandschutzeigenschaften das Brandschutzkonzept zu Rate gezogen werden, ob das so überhaupt geht. Da Ihr aber in den Brandschutz eingreifen wollt, muß das Brandschutzkonzept nicht nur zu Rate gezogen werden, es muß auch angepasst werden. Zur Anzeige- oder Genehmigungspflicht kann ich jetzt nichts sagen, da müßte ich mehr Informationen zu der Situation haben und nachschlagen.

    Das war der normale Fall und nun Eurer:

    Ihr habt gar kein Brandschutzkonzept. Das gibt es immer wieder mal. So wie es Unternehmen gibt, die seit mehr als einem Jahrzehnt eine dreistellige Zahl an Mitarbeitern haben, aber noch nie auch nur eine Minute in Sachen Arbeitssicherheit betreut wurden. Daß das bisher gut ging, bedeutet aber doch nicht, daß das in Ordnung ist!

    Also, das Brandschutzkonzept ist erforderlich. Ich würde dem Unternehmer deutlich machen, daß er mit einem Bein im Gefängnis steht und im Falle eines Schadenereignisses fällig ist. Zusätzlich kann ein Fachmann evtl. eine bessere und u. U. sogar billigere Lösung als die nun geplante Wand finden. Sind jedoch weitere Maßnahmen nötig, dann belegt das nur, daß die Wand das eine Bein des Unternehmers auch nicht wirklich aus dem Gefängnis heraus bekommen hätte.

    Daß eine Wand gebaut werden soll bedeutet in meinen Augen, daß auch den Verantwortlichen klar ist, daß Handlungsbedarf besteht. Also berate die Verantwortlichen und gib die richtigen Denkanstöße, dann kann da etwas sehr Gutes entstehen: Eine echte Verbesserung!

    Viel Erfolg!


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Kann mich da Micherheit nur anschließen.

    Bei uns wurde auch ende des Jahres von Fremd.- auf Eigenversorgung umgestellt.

    Es musste die entsprechende Räumlichkeit erst komplett umgerüstet werden. Ging nur mit einem entsprechenden Bauantrag und Begehung.

    Ist ein heiden Aufwand, aber am Ende haben wir daraus profitiert!