Ab wann wird eine Konformitätserklärung benötigt?

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  • du meinst wohl die Qualifikationsbestätigung für schweißtechnische Arbeiten?

    ja, das meinte ich

    Das ist aber keine Zulassung zur Fertigung.

    der Schweißer ist für seine Schweißnähte verantwortlich. Der Zugelassene Stahlbauer für die Planung und Statik oder liege ich hier falsch? Vielleicht habe ich mich auch falsch ausgedrückt, sorry

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  • Der Zugelassene Stahlbauer für die Planung und Statik oder liege ich hier falsch? Vielleicht habe ich mich auch falsch ausgedrückt, sorry

    Dafür müssten ja die notwenidigen Berechnungen vorliegen.

    Aber das war hier gar nicht die Frage.

    Da steht eine alte Anlage, die neu beurteilt werden muss. Dafür gibt es bei der BGHM Vorlagen und Informationen. Stand der Technik einrichten, Gefährdungsbeurteilung, fertsch. (habe ich etwas vergessen?)

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Zu dem Thema hätte ich auch eine Frage:


    Muss ein Kesselhaus mit Gas- und Heizölbrenner zur Dampferzeugung eine Gesamtkonformitätserklärung aufweisen?

  • Das ist eine Altmaschine, für die ist kein CE erforderlich, aber sie muss sicher sein. => Gefährdungsbeurteilung mit evt. festzulegenden Umrüstungsmaßnahmen + organisatorische Maßnahmen + PSA. Wenn sie dann sicher betrieben werden kann, darf man sie weiter verwenden.

    Genau. "Sicher" bedeutet in diesem Zusammenhang: die Maschine muss den technischen Mindestanforderungen der europäischen Richtlinie genügen, sonst ist sie ein Fall für´s Museum. Kann sie entsprechend aufgerüsten werden, darf man sie weiter betreiben.

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  • Moin,

    irgendwelche bewegte Teile?
    Antrieb elektrischer oder mechanischer Art?
    (Zur Einschätzung: eine Mausefalle ist eine Maschine ... )


    Wenn nicht, dann keine Maschine, dann keine Maschinenrichtlinie, dann keine CE-Konformität.


    Das ist eine falsche Aussage ! Es gilt zuerst mal das ProdSichG (Produktsicherheitsgesetz) und dann die entsprechenden Verordnungen für das 'Inverkehrbringen' !
    Dann gilt aus Sicht ArbSchG u.a. die BezrSichV von 2015.


    Die Zeiten ' ...habe ich mal gebaut und Nutze das nur intern!' ohne jede zusätzliche Bewertung/Beurteilung sind vorbei !


    Moin,
    was an meiner Aussage ist falsch?
    Bitte eine Detail- statt Pauschalantwort.


    Ich springe mal ein:

    Die Aussage ist insofern falsch, als es


    1. auch andere "Maschinen" gibt, als die nach der Definition "eine Maschine ist eine Gesamtheit miteinander verbundener Bauteile,....". So ist z.B. eine Anschlagkette eine "Maschine" i.S.d. Maschinenrichtlinie. Es empfiehlt sich immer der Blick ins Regelwerk. Hier z.B. die 9. VO zum ProdSichG. Da finden wir das unter den Begriffsbestimmungen.


    2. auch andere Rechtsgrundlagen als die Maschinenrichtlinie gibt, die eine CE Konformität fordern. So basiert z.B. die Baumusterprüfung und CE Kennzeichnung eines Atemschutzgerätes ebenso wenig auf der Maschinerichtlinie wie die CE Kennzeichnung eines Teddybären.

  • Die BetrSichV regelt die "zur Verfügungstellung von Arbeitsmitteln" die Eigentumsverhältnisse und wer das AM gebaut hat ist dabei egal.

  • ...ein Kesselhaus mit Gas- und Heizölbrenner ist eine genehmigungsbedürftige Anlage...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    Das hilft mir jetzt nicht grad weiter.


    Der Hintergrund meiner Frage ist, dass wir dieses Kesselhaus geleast haben. Nun hat sich der Betreiber (e-nergie) von seiner diesbezüglichen sparte getrennt und uns das Teil zum Kauf angeboten. D.h. wir werden bei Kauf der Betreiber. Da dieses Kesselhaus eine Anlage für sich darstellt stellt sich mir die Frage, dass es hierfür eine Gesamtbetrachtung der Anlage geben muss und auch eine Gesamtkonformität. Irre ich oder nicht?

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  • Hi,

    ich habe noch nicht gehört, das ein Haus zu einer Maschine gehört. Klar muss es eine Genehmigung für den Betrieb des Gas-Heizölbrenners in diesem Haus geben. Rein intuitiv würde ich das aber als Bauwerk gemäß LBO betrachten, getrennt von der darin betrieben Maschine.


    Wie gesagt aber rein intuitiv.

    Gruß

    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Zu diesem Kesselhaus würden dann unsere Rohrleitungen zu den Heizpressen und unsere Druckspeicher hinzu kommen. DGRL macht mir hier ein wenig Bauchschmerzen wenn wir der Betreiber werden. Stichwort Gesamtanlage nach BetrSichV

  • Tunix,


    sollten wir uns missverstanden haben - sorry.


    Was ich sagen möchte ist, ist: Wenn das Kesselhaus eine Betriebsgenehmigung hat, und dies ist ja scheinbar der Fall, und diese regelmäßig überprüft wird, und auch dies sollte der Fall sein, da ein Kesselhaus ja nicht nur genehmigungs- sondern auch überwachungspflichtig ist, sollten doch alle benötigten Formalien eingehalten sein - sonst wäre eine Genehmigung/Überwachung ja mangelhaft.


    Leider fällt es mir momentan schwer mir die Genehmigungslage bezgl. Einbindung von bzw. Schnittstellen zu "euren" Anlagen vorzustellen... Letztendlich mußt du ja eine Anlagenabgrenzung, auch gem. DGRL treffen.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hi Michael,

    no Prob. Missverständnisse entstehen leicht bei geringer Informationslage.

    Vllt. hab ich auch zu simpel geschrieben.

    Wie gesagt no Prob.

    Da dieses Kesselhaus bisher nicht unser Eigentum war, lief alles über den Betreiber. Selbstverständlich sind alle Parameter Genehmigung/Überwachung vom Betreiber beachtet worden. Von unserer Seite wurden natürlich die Überprüfung der Wasserparameter (Biozidbehandelt) und Druckspeicherprüfungen durchgeführt. jeweils vom TÜV.

    Nun ist es aber bald eine vollständige Anlage da wir nach Kauf ja auch Eigentümer/Betreiber werden und meiner Meinung nach für die Gesamtanlage eine Gesamtkonformität vorweisen müssen. Und da bin ich mir aber nicht so richtig sicher, deswegen meine Fragerei :)


    Sorry das ich mich vllt. etwas ungeschickt ausdrücke ;)

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  • Na "vollständig" ist die Anlage ja heute auch schon - sonst würde sie ja nicht funktionieren. Und ihr werdet sie ja wahrscheinlich auch nicht großartig umbauen.

    Ihr werdet lediglich Eigentümer eines Bestandteils. Wenn ihr also die Schnittstellen wie bisher beibehaltet und definiert, dann kann/wird auch die Betriebs- und Genehmigungslage unverändert bleiben. Nur das zukünftig für beide Anlagenteile ein Ansprechpartner anstelle von zweien tritt.


    Wenn ihr die vorhandenen Schnittstellen, aus welchen Gründen auch immer, verändern wollt - DANN wird sich evtl. auch die Definition der Anlage und die Genehmigungslage ändern...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Das hört sich mal gut an. |? Da kann ich sicher ansetzen. Danke dir.

    Für weitere Inputs aus dem Forum bin ich natürlich dankbar ;)