SiFa - Eingruppierung TVöD

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  • Moin,

    ich benötige die Eingruppierung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß des TVöD. Es geht mir nur um die Regelung des TVöD und nicht um Eingruppierungen, wie sie in Stellenausschreibungen zu finden sind. Deswegen bitte keine Hinweise "Das Ministerium XYZ schreibt SiFas generell nach TVöD 12 aus" oder "die Kirchen zahlen maximal TVöD 8". Es muss doch irgendwo eine Festlegung geben, wie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit einzugruppieren ist.

    Danke vorab

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin!
    Ohne mich da jetzt da wirklich gut auszukennen glaube ich, dass eine Allgemeine Eingruppierung schwierig ist, da die Gruppe "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" ziemlich inhomogen ist.
    Ich wüsste nicht, wie du über die Eingruppierung die Sicherheitsfachkraft, die das ganze mit einer Ausnahmegenehmigung der BG gemacht hat, mit dem Sicherheitsingenieur unter einen Hut kriegen willst. Trotzdem kannst du beide natürlich als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen.

    Gruß
    Moritz

  • Mahlzeit!

    Legt der TVÖD da nicht die gleichen Kriterien wie früher der BAT, in Anlehnung an die Beamtenbesoldung an?
    Das wäre dann quasi wie mittlerer, gehobener höherer Dienst bei Beamten, abhängig von der Qualifikation.

    Abschluss Universität so ca. E13 aufwärts, Abitur Abschluss Fachhochschule E10? aufwärts
    Techniker, Meister irgendwo bei E8....

    Es kann aber auch sein, dass ich total danebenliege

    Grüße
    Schmandhoff

  • Nicht das einer auf die Idee kommt, ich bin ne Fachkraft für Arbeitssicherheit und will / muss unbedingt E11 verdienen.
    Ich kenne es auch nur so, wie dies mein Vorredner erläutert hat.

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

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  • Hi Frank,

    diverse Stellenausschreibungen hier in NRW geben E12 an. Das ist allerdings TV-L. Ich glaube, Unterschiede sind da nicht?

    z.B., real und aktiv:
    https://www.uni-duesseldorf.de/home/fileadmin…ch/132_T_15.pdf

    Ich habe jetzt nur den Hochschulbereich vor Augen, sorry.

    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen:
    Es ist Luft nach oben und zur Seite drin. Gerade wenn Quereinsteiger aus der Wirtschaft in den ö.D. kommen und diese ein gewisses "standing" haben.
    Für die besagte 8er würde es Jemanden mit Mstr.-Brief geben, der nichts weiter hat, und relativ frisch ist.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • bei uns steht die Aussage im Raum, dass eine Fachkraft für Arbeitssicherheit generell nach E8 einzugruppieren ist.

    Dann bekommt man eben auch das, wofür man bereit ist zu bezahlen. Bei der genannten Tarifstufe dürfte sich da nicht viel finden lassen und wenn, dann ist derjenige bei der erst besten Gelegenheit wieder weg. Leider meint man im ÖD ja, dass die Rahmenbedingungen dort so toll sind, dass einem die Bewerber deswegen die Bude einrennen und gerne auf ein paar Euros verzichten. Ein Trugschluss.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hmmmm,

    ist das nicht auch abhängig vom Stellenbewertungsplan? Ich habe einen Tarifvertrag für den mittleren Technischen Dienst oder so des TVDRV, dieser ist dem TVÖD angelehnt.
    Meine Stelle ist so vom Stellenbeertungsplan bewertet worden, dass ich als EG 11 eingestuft worden bin. Aber auch das wird in den DRV'en unterschiedlich gehandhabt. Wie gesagt, abhängign vom Stellenbewertungsplan. ich wollte einen Geahltsstufe klettern und musste nachweisen, wie andere DRV'en ihre Fasi's eingestuft haben. Da habe ich aber ganz schnell die klappe gehalten.

    Ansonsten stimme ich teilweise @Schmandhoff zu.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Moin Axel,

    Du kennst die Problematik ja. ;) Besonders bemerkenswert finde ich den Satz in der Stellenbeschreibung: "Die zu verabeitenden Informationen dürften aber überschaubar sein." Das liest sich für mich wie "Keine Ahnung, was eine SiFa genau macht, aber so schwer kann das ja nicht sein." :whistling:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo Zusammen,

    E8/1 für eine Ausbildung als Meister/ Techniker plus Zusatzausbildung FaSi da bekommt ja ein Handwerkergeselle nach der Ausbildung mehr! Da müssen die Vorteile im OVD ja schon gigantisch sein.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Hallo Zusammen,

    E8/1 für eine Ausbildung als Meister/ Techniker plus Zusatzausbildung FaSi da bekommt ja ein Handwerkergeselle nach der Ausbildung mehr! Da müssen die Vorteile im OVD ja schon gigantisch sein.

    Deswegen habe ich der Aussage von Schmandhoof nur teilweise zugestimmt.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo,

    ich denke, es sollte egal sein, mit welchen Voraussetzungen die Fachkunde gemacht wurde. Entscheidend ist, dass sie vorhanden ist. Die Voraussetzungen für die Prüfungen wurden ja bei der Anmeldung geklärt (dieses Thema war auch schonmal..). Wenn eine Ausnahemgenehmigung vorhanden ist, dann geht dieser i.d.R. eine "meisterähnliche Tätigkeit" voraus.
    Im öD wird man für die ausgeübte Tätigkeit "bezahlt" bzw. bewertet. Wenn die Tätigkeit "SiFa" ausgefübt wird, muss die auch entsprtechend bezahlt werden. Ob diese "SiFa" jetzt Meister, Techniker, Ingenieur oder "Ausnahmegenehmigter" ist, ist egal (ich gehe von der 100% Tätigkeit SiFa aus).

    Beim TV-L wird bei der Polizei (Mannheim aktuell eine Stelle ausgeschrieben) in EG10 bewertet.

    Ich habe bislang auch keine Infos, wie beim TVöD-VKA bewertet wird, auch mir wäre diese Info wichtig, konnte mir aber noch keiner geben...

    Gruß
    dwein

    P.S.: Ist alles meine Meinung und EInstellung

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  • Genau da ist auch das Problem: Man hat Entgeltgruppen eingeführt, aber noch keine Entgeltordnung. Diese steht noch beim VKA aus. Somit wird nach "alten BAT" Regelungen bewertet.
    Eine Berücksichtigung der Schulabschlüsse bzw. Bildungsabschlüsse ist da aber nicht gegeben... Da geht es im allegemeinen um die Fachkenntnisse, Selbständigkeit und ggf. Verantwortung.

    Da eine SiFa i.d.R. im Rahmen ihrer Stabsstelle auf jeden Fall selbständig ist, umfassende Fachkunde besitzen muss und diese auch verantwortungsvoll weitergeben muss, ist eine Eingruppierung in IVb mindestens zu sehen. Daraus erfolgt bei der Überleitung entweder EG 9 oder EG10 ....

    So interpretiere ich das aktuell ohne EGO...

    Gruß
    Dirk

  • Moin, also mir liegt zurzeit ein Angebot der BG RCI vor. Die haben die Stelle mit TVöD 11 ausgeschrieben und legen noch einen Dienstwagen drauf.

    Anforderungen: Dipl.-Ing.(FH) oder Bachelor, FaSI, Arbeiterfahrung in der Industrie / Chemie

    Wie einige Vorredner schon erläutert haben, kommt es auf die Stellenbeschreibung und die Qualifikation des MA an.

    E 1 bis E 4 An- und Ungelernte
    E 5 bis E 8 mindestens 3-jährige Ausbildung (Lehre)
    E 9 bis E 12 Fachhochschulstudium oder Bachelor
    E 13 bis E 15 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master

    Für einen Fasi mit weitreichenderen Befugnissen und Außendienst, Studium usw, kann man schon mind. ab E 10 erwarten.
    Meister + Fasi, als normaler MA im Innendienst einer Behörde, eher E8.

    Gehaltsrechner TVöD gibts hier: http://oeffentlicher-dienst.info/bg/

    Gruß Karl

    " Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken ist das seltenste Geschenk der Natur." Friedrich der Große

  • Hallo Frank,

    sehe ich auch so wie dwein112. Die Diskussion gab es imo schon mal!?
    Es gibt ein BAG-Urteil, dass sich zwar auf die organisatorische und diziplinarische Einordnung einer Sifa bezieht, aber die könnte man als Argumentationshilfe für die Verantwortung/Selbständigkeit, etc. nutzen: siehe hier

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Da müssen die Vorteile im OVD ja schon gigantisch sein.

    Zu Zeiten des BAT waren sie durchaus attraktiv. Für mich damals mit 2 Kindern ergab sich durch Ortszuschlag und Kinderzuschlag monatlich ein Geldvorteil von 500.- DM brutto gegenüber dem Tarifvertrag der chemischen Industrie. Zusätzlich noch eine nicht zu vernachlässigende betriebliche Altersvorsorge. Durch Überleitungsregelungen in den TVÖD sind bei mir viele Parameter erhalten geblieben. An der Altersvorsorge wird allerdings schon seit Jahren herumgekürzt. Würde ich neu anfangen hätte ich deutliche Abschläge zu verkraften. Weiterhin haben sich die Tarifabschlüsse in den letzten Jahren in der Industrie deutlich besser entwickelt als im ÖD. Somit dürfte heute jeder gleichwertige Arbeitsplatz in der Industrie deutlich besser honoriert werden, als im ÖD.
    Den einzigen Vorteil, den ich momentan erkennen kann, ist dass meine Autoversicherung deutlich günstiger ist, als wenn ich nicht im ÖD wäre.

    Im öD wird man für die ausgeübte Tätigkeit "bezahlt" bzw. bewertet. Wenn die Tätigkeit "SiFa" ausgefübt wird, muss die auch entsprtechend bezahlt werden. Ob diese "SiFa" jetzt Meister, Techniker, Ingenieur oder "Ausnahmegenehmigter" ist, ist egal (ich gehe von der 100% Tätigkeit SiFa aus).

    Also ich kenne durchaus die Einstufung und Bewertung nach Bildungsabschluss. Ohne Studium ist da dann oft bei E9 Ende der Fahnenstange.

    Abschluss Universität so ca. E13 aufwärts, Abitur Abschluss Fachhochschule E10? aufwärts
    Techniker, Meister irgendwo bei E8....

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,
    insbesondere der markierte Bereich wäre schön, für zahlreiche Sifa, aber so funktioniert das nicht im öD und das ist auch m.E. nach korrekt.
    Ich war bis 2010 öD Bund (BG) und seit 2010 öD Kommune (Stadt).

    Ihr müsst Euch grundsätzlich von dem Glauben trennen, dass die Bezahlung/Besoldung sich nach "Fachkraft für Arbeitssicherheit" richtet.
    Es werden überall die beruflichen Qualifikationen angesetzt, also Berufsausbildung, Meister, Techniker, Ingenieur o.ä..
    Beim Ingenieur oder anderen (denkbaren) Akademikern wird zusätzlich die Hochschulart FH/Uni/Master unterschieden.

    Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit "Ausnahme" endet i.d.R. bei EG 8, wenn es wirklich gut läuft EG 9, was auch gerechtfertigt ist.
    Der Sicherheitsmeister kommt i.d.R. in die EG 9, wenn es wirklich gut läuft z.B. zusätzliche Brandschutzqualifiaktion ist auch noch EG 10 möglich, wenn auch selten.
    Die Sicherheitsingenieure (FH) können je nach Aufgabengebiet von EG 9 bis EG 12 eingruppiert werden. Oft starten diese in EG 10/11 und können z.B. durch zusätzliche Aufgaben eine Stellenbewertung beantragen.

    Die EG 13 bis 15 sind eher selten im Bereich der Sicherheitsingenieure, dass diese EG in Deutschland einem Nicht-Akademiker im öD(!!) bezahlt wird halte ich für unmöglich. Mir ist eine solche Entlohnung nicht bekannt.

    Die in Mannheim angegebene Eingruppierung in EG 10 wird natürlich nur bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen (Mstr./Techn./Ing.) voll ausgeschöpft.
    Im Tarifvertrag steht bei EG 10 grundsätzlich der erfolgreiche FH-Abschluss.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo,insbesondere der markierte Bereich wäre schön, für zahlreiche Sifa, aber so funktioniert das nicht im öD und das ist auch m.E. nach korrekt.
    Ich war bis 2010 öD Bund (BG) und seit 2010 öD Kommune (Stadt).

    Ihr müsst Euch grundsätzlich von dem Glauben trennen, dass die Bezahlung/Besoldung sich nach "Fachkraft für Arbeitssicherheit" richtet.
    Es werden überall die beruflichen Qualifikationen angesetzt, also Berufsausbildung, Meister, Techniker, Ingenieur o.ä..
    Beim Ingenieur oder anderen (denkbaren) Akademikern wird zusätzlich die Hochschulart FH/Uni/Master unterschieden.

    Bis hier hin, einverstanden.



    Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit "Ausnahme" endet i.d.R. bei EG 8, wenn es wirklich gut läuft EG 9, was auch gerechtfertigt ist.
    Der Sicherheitsmeister kommt i.d.R. in die EG 9, wenn es wirklich gut läuft z.B. zusätzliche Brandschutzqualifiaktion ist auch noch EG 10 möglich, wenn auch selten.
    Die Sicherheitsingenieure (FH) können je nach Aufgabengebiet von EG 9 bis EG 12 eingruppiert werden. Oft starten diese in EG 10/11 und können z.B. durch zusätzliche Aufgaben eine Stellenbewertung beantragen.

    Ausschlaggebend ist immer der Tarifvertrag. Ich habe mich mal bei uns (aufgrund dieser Thematik hier) versucht schlau zu machen. Fast unmöglich. Das lag noch nicht einmal nur an mir. Wir haben so viele verschiedene Tarifverträge, man kann fast behaupten, für jede Situation einen. Letztendlich ist die Stellenbewertungskommission ausschlaggebend. Die Tätigkeiten werden von der Stellenbewertungskommission im Vorfeld der Ausschreibung festgelgt und bewertet. Wenn dann noch, alle am Einstellungsprozess beteiligten Personen einverstanden sind, kann auch ein "Nichtakademiker" höher eingruppiert oder auch ein Akademiker niedriger eingruppiert werden.


    Die EG 13 bis 15 sind eher selten im Bereich der Sicherheitsingenieure, dass diese EG in Deutschland einem Nicht-Akademiker im öD(!!) bezahlt wird halte ich für unmöglich. Mir ist eine solche Entlohnung nicht bekannt.

    Nein, sieh Dir mal Deine Personalräte an.


    Die in Mannheim angegebene Eingruppierung in EG 10 wird natürlich nur bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen (Mstr./Techn./Ing.) voll ausgeschöpft.
    Im Tarifvertrag steht bei EG 10 grundsätzlich der erfolgreiche FH-Abschluss.

    Einverstanden!

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick