Einweisung Fremdfirmenmitarbeiter

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  • Hallo Team,

    bei uns sind die unterschiedlichsten Fremdfirmen in den Gebäuden bzw. auf dem Betriebsgelände.
    Fremdfirmen die einmal im Jahr Wartungsarbeiten tätigen und ebenso Fremdfirmen die täglich an unterschiedlichsten Orten sind.

    Als Prozess haben wir folgenden Ablauf im Managementhandbuch definiert und was nicht selbstverständlich ist :whistling: wird, sage ich mal salopp zum 90% eingehalten.

    Nun zum Prozess selber:
    Mitarbeiter, die Fremdfirmen beauftragen, werden bei uns Koordinatoren genannt.
    Diese bekommen jährlich eine Schulung, die durch die SiFa aus der Stabsabteilung durchgeführt wird.

    In dieser Schulung wird den Koordinatoren mitgeteilt, dass Fremdfirmen zu unterweisen sind.
    Unterweisungsmaterial und Checklisten sind vorhanden. Unterweisung Fremdfirmen Formular (Checkliste). Nachweis per Unterschrift. Erlaubnisscheine enge Räume, Heißarbeiten, etc.

    Unser Koordinator aus der IT bemängelt aber, dass es für Ihn unmöglich sei die IT-Spezifische Fremdfirma (Kabelnverlegen, Leiter Benutzung, etc.) zu unterweisen.
    Begründung:
    1. bin nicht ausgebildet fachspezifisch dem Elektriker (Fremdfirma) einzuweisen UVV etc.
    2. die Fremdfirma ist an unterschiedlichsten Gebäuden und Orten. Woher weiß ich wo welche Gefährdungen (gegenseitige Gefährdungen vorhanden sind)?
    3. Die Unterweisung dieser Firmen obliegt der EH&S Abteilung (Arbeitssicherheitsabteilung, also SiFa), den sie haben die fachspezifische know-how

    :cursing::cursing::cursing::cursing:

    Tja (_)?

    Ich würde ihm gerne wie folgt antworten:
    Gemäss §8 ArbSchG, §§ 5, 6 DGUV V1 und §3 BauStellV ist der Unternehmer dazu verpflichtet gegenseitige Gefährdungen (Fremdfirma - Belegschaft) innerhalb der Tätigkeiten zu beurteilen und geeignete Maßnahme einzuleiten...
    zu 1. es handelt sich nicht hier um eine UVV Unterweisung. Die Unterlagen, Unterweisung Fremdfirmen kann hier verwendet werden.
    zu 2. Wenn in unterschiedlichen Gebäude und Orte, dann Rücksprache mit der jeweiligen Abteilung auf gemeinsame Unterweisung. Oder Alternative: Unterweisung FremdfirmenMeister, der dann seine Leute unterweist (allerdings fehlt hier der örtliche Bezug, also - vor Ort)
    zu 3. die Unterweisung obliegt dem Unternehmer bzw. deren Mitarbeiter mit den Übertragungen der Unternehmerpflichten. SiFas unterstützen.

    :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

    Wie ist euere Meinung dazu?

    Grüße
    Eranio

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  • Hallo Eranio,

    Ich denke dass zunächst einmal der Auftragnehmer für den Arbeitsschutz seines Kerngeschäftes selber verantwortlich ist.
    Wenn ich einen Dachdecker beauftrage, muss ich ihn nicht über Dacharbeiten unterweisen (das könnte ich auch gar nicht, da ich kein Dachdecker bin).
    Das gilt für alle anderen Gewerke genau so, wer sein Geld damit verdient auf Leitern zu klettern, darf nicht vergessen habe wie das geht, wenn er mein Werksgelände betritt.

    Bei uns müssen Fremdfirmen schriftlich bestätigen, dass Sie ihre Leute angemessen unterwiesen haben.

    Was jetzt noch bleibt sind die ortsspezifischen und wechselseitigen Gefährdungen aller am Ort anwesenden Arbeitgeber.
    Da kann die Einweisung/Abstimmung nur durch ortskundige Leute erfolgen, wenn der Koordinator das nicht ist, kann er's auch nicht machen.

    Wenn er allerdings ein "echter" Koordinator (nach DGUV-V 1 oder Baustellenverordnung) ist hat er Weisungsbefugnis bez. Arbeitschutz gegenüber den Fremdfirmen, da sollte man nur Personen bestellen, die die erforderlichen Kenntnisse haben, vielleicht ist der Koordinator da nicht der Richtige?

    Gruß
    Schmandhoff

  • Eranio,

    einverstanden!

    Wie Du bereits ausgeführt hast, geht es um "Koordinatoren". Diese können, müssen aber nicht unbedingt alles selbst machen. Also hast Du mit Deiner Ausführung 2. schon die richtige Richtung. Ebenso geht es nicht um fachspezifische Einweisungen, hier ist der auftragnehmende Unternehmer in der Pflicht, sondern um betriebsspezifische.

    ...und das die Verantwortlichen sich ihrer Aufgaben bewußt werden ist ebenfalls richtig - hier liegt ein großer Teil unserer Aufgaben vergraben - also darin den FK genau diese Tatsache beizubringen...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD (12. Februar 2016 um 11:48)

  • Hallo Eranio

    Frage: Einsatz von Koordinatoren in der Rolle wie ein SiGeKo?

    Teil 1:
    Der Koordinator muss die Fähigkeiten haben die Fremdfirmen und Ihre Arbeitsbereiche zusammenzubringen.
    Das heißt für mich schult diesen oder alle Koordinatoren wie Sie die Gewerke zu einer gemeinsamen Konsens bringen also eine Abgleich der
    - vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen
    - mit denen des / der jeweiligen anderen Gewerke
    Dann das Erstellen einer gemeinsamen Gefährdungsbeurteilung mit einem Orts- und Tätigkeitsbezug.

    Das ist für mich die Grundaufgabe eines Koordinators, schulen und Einweisen kommt auch darin vor.

    Teil 2:
    Dein Koordinator hat in diesem Punkt nicht recht
    Er sollte aber Wissen wo er sich Fachkundige unterstützung holen z. B. Fasi, Elektriker.

    Teil 3:
    Du sagst damit aus was Ihr bezweckt. Aber können Eure Koordinatoren diese Erwartung auch erfüllen.
    Habt Ihr Ihnen die Qualfikation ermöglicht.


    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Der IT-Koordinator sollte das aber können, wofür ist der denn sonst da?
    Die Fremdfirmen richtig einweisen können eigendlich nur die Leute die sie Beauftragen, also die Fachabteilung.
    Sie wissen als einzige was die Firma genau machen muss und auch wo.
    Die Gefahren müssten auch bei der Ausschreibung schon berücksichtigt werden, sonst könnten leicht mehrkosten entstehen.
    Du als Fasi müsstest dir ja sonst jeden auftrag genau Anschauen und auch verstehen was gemacht wird.

    Zu der Elektro Unterweisung.
    Für die allgemeine ist die Fremdfirma selbst zuständig. Sollte im LV drinn stehen und kann man sich voe beginn nachweisen lassen.
    Ihr müsst nur die bei euch Betriebsspezifischen Dinge Unterweisen.
    Das sollte nicht so viel sein und dabei solle die Elekrofachkraft helfen.

    Gruß
    Wolfgang

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  • Hallo,

    hätte ich noch sagen sollen: Es handelt sich nicht um einen SiGeKo (Baustelle), sondern ein Mitarbeiter bestellt eine Fremdfirma für Umbauarbeiten, Montage, Reinigung, etc. Dieser wird bei uns Koordinator genannt.

    @ Schmandhoff und MichaelD: Ja, die primäre Pflicht die Mitarbeiter zu unterweisen, liegt beim Auftragnehmer (Fremdfirma). Bin bei Dir.

    bob181: Bin ebenfalls bei Dir. Der IT-Koordinator sollte es wissen.

    Was ist passiert:

    Ich als SiFa habe angeboten mit den Vorarbeitern (2 Personen) und IT-Kollegen die Einweisung durchzuführen.
    Meine Intention war, dass der IT-Mitarbeiter einfach mal sieht, wie sowas abläuft und das kein "Hexenwerk" ist.
    In der ASA werden die Koordinatorenschulungen zwar immer wieder erwähnt, die IT wird auch immer zur ASA eingeladen, nehmen aber leider nicht teil. Das ist aber eine andere Geschichte ||
    Bei der Einweisung habe ich unsere "Sicherheitsrichtlinien" und das "Koordinatorenblatt-Checkliste mitgenommen". Habe alle unterschreiben lassen.
    Danach die einzelnen Gebäude gemeinsam mit den Arbeitsplätzen begangen und Tätigkeiten besprochen (soweit es ging).
    Dauer 1,5 Stunden. Einweisung gültig 1 Jahr.
    Geplant, punktuelle Kontrollgänge zu unterschiedlichsten Zeiten. smile-squared

    Gruß
    Eranio