Brandschutzhelfer und/oder Evakuierungshelfer?

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  • Moin,


    ok.
    Wobei ich aber die Erfahrung gemacht habe, das eine Brandschutzhelferausbildung/-fortbildung immer gerne angenommen wird.
    Argumentation der Leute ist stets:
    -kann ich immer gebrauchen
    -wollte schon immer einmal einen Feuerlöscher bedienen
    -schadet nicht.


    Damit ist das stets ein Selbstläufer. Wir machen das 1x im Jahr mit einer kleinen Löschübung

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo,



    da spricht auch nichts dagegen.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallöchen,


    ich betreue unter anderem eine Lebenshilfe, dort gibt es mehrere Bereiche (WfbM, Wohnverbund..)
    Für die Bereiche WfbM, Kita, Verwaltung wurden Brandschutzhelfer geschult.
    Für den Wohnverbund (dort gibt es auch Häuser, die nicht ständig mit Personal besetzt sind) wurden Evakuierungshelfer geschult. Diese Helfer haben im Grunde 2 Aufgaben: im Alarmfall die schlafenden Mitbewohner zu wecken und körperlich beeinträchtigte Personen beim Verlassen des Hauses zu unterstützen.


    Also bei uns sind das zwei ganz verschiedene Bestellungen.


    Grüße Dörk

  • Moin,

    da spricht auch nichts dagegen.

    ... kann ich so bestätigen.
    :D

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Hallo zusammen,


    ich wollte dieses Thema nochmal noch oben holen. In der aktuellen ETEM 6/2017 gibt es einen Artikel zum Thema Evakuierungshelfer. Dazu auch der Link zu einer Stellungnahme der BGETEM http://www.dguv.de/medien/inha…ts/evakuierungshelfer.pdf


    Dort wird klar geschrieben, dass die Ausbildung schon durch die jährliche Unterweisung möglich wäre. Weiterführend findet man ähnliche Theman auf anderen Seiten.
    https://www.arbeitssicherheit.…ngshelfer-im-betrieb.html



    Jetzt stelle ich mir aber wieder die Frage wie es mit dem Brandschutz aussieht. Klar sollten alle Mitarbeiter im Notfall wissen WO SIE SIND und WIE SIE RAUS KOMMEN. Das dann verletzte und andere Personen mitgenommen versteht sich eigentlich von selbst. Gleichzeitig schreibt aber die ASR 2.2 das 5% der Beschäftigen im Umgang mit Brandbekämpfungsmitteln ausgebildet sein sollen.



    Ist das nun wieder etwas ganz anderes? Man könnte ja auch sagen, die Handhabung eines Feuerlöschers ist sehr einfach. Jeder kann diese bedienen und im Notfall gilt sowieso: Einrettung!



    Wurden hier mal wieder die Begriffe Evakuierungshelfer und Brandschutzhelfer verwechselt? Weil der Hinweis mit der Brandbekämpfung fehlt in der Stellungsnahme total und ist durchaus verwirrend.

    Gruß Stefan!

  • Moin,


    Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer sind zwei verschiedene Sachen.


    An sich hast du schon alles gesagt.
    1) 5 - 15% der Beschäftigen sollen als Brandschutzhelfer ausgebildet sein und können nach ihrer Ausbildung einen Entstehungsbrand bekämpfen, so das Ziel.
    2) Eine Ausbildung zum Evakuierungshelfer muss es nicht geben, es ist aber sinnvoll einem MA diese Aufgabe zu geben, damit man z.B. als Vorgesetzter im Brandfall einen Ansprechpartner hat. Die Evakuierungshelfer führen keine Brandbekämpfung durch.
    3) Es gibt auch noch Branderkunder, jedenfalls bei uns. Deren Aufgabe ist die Bestätigung eines BMA-Alarms um Fehlalarme auszuschließen. Auch die benötigen keine spezielle Ausbildung - mit Zertifikat.


    Gruß
    Dan_Hart

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
    Goran Kikic


    Ich befrage mal meine Glaskugel
    Kelte - 2017

  • Man könnte ja auch sagen, die Handhabung eines Feuerlöschers ist sehr einfach.

    Moin Schoettles,


    stelle Dich mal bei einer Übung mit Feuerlöschern neben dran, und schaue zu welche Aha-Effekte sich bei den Leuten einstellen. Viele sind völlig erstaunt, dass sie mit einem Löscher keine halbe Minute auf die Flammen draufhalten können. Das ist besonders dann schön zu sehen, wenn erst einmal "getestet" wird, ob der Löscher denn auch funktioniert und nachher am Firetrainer nur noch die Hälfte des Löschmittels verfügbar ist. Manche sind über das Gewicht erstaunt, und manche tun sich bereits mit dem Auslösemechanismus schwer. Und das passiert alles unter entspannten Trainingsbedingungen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hi,


    von meiner Seite noch ein Thema zur Benutzung der Feuerlöscher:
    Viele Kolleginnen und Kollegen haben schlichtweg auch "Angst" vor den Dingern und benutzen sie erstmal gar nicht.
    Denen kann man mit praktischen Übungen die Angst nehmen, ohne dass sie den Respekt verlieren...


    Und den "Helden in Ausbildung" kann man bei der Gelegenheit gleich zeigen, wie schon geschrieben, dass ein Feuerlöscher einigermaßen schnell durch ist, und daher nur für Klein- oder Entstehungsbrände taugt.
    Bei allem was darüber hinausgeht, steht wieder die Evakuierung im Vordergrund...

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • Ja das mit den Feuerlöschern war nicht ganz ernst gemeint :) Bis auf meinen jetzigen Arbeitgeber habe ich früher auch immer als Brandschutzbeauftragter Brandschutzhelfer ausgebildet.


    Das Ganze zielt eher drauf, dass die ETEM das so darstellt als könne man das mal so nebenbei per PowerPoint machen. Zumindest bei den Evakuierungshelfern. Mir war nicht klar das es diese noch gibt. Mit der ASR 2.2 wurde ja das Wort Brandschutzhelfer offiziell eingeführt und ich dachte bisher immer damit seien auch die Evakuierungshelfer gemeint. Im Grunde ist die Aufgabe ja irgendwie gleich.


    Ich nehme mal mit es halt sich nichts geändert und die Zeitschrift hat mich hier in die Irre geführt ^^ . Danke!


    Gruß Stefan

    Gruß Stefan!

  • Hi,


    :19:


    Nein, die Aufgaben sind nicht gleich!


    Aufgabe Brandschutzhelfer: mit den zur Verfügung stehenden Handfeuerlöscheinrichtungen den Entstehungsbrand bekämpfen.


    Aufgabe Evakuierungshelfer (der auch mal Räumungshelfer genannt wird): bei Bedarf besondere Aufgaben bei der Räumung / Evakuierung des Gebäudes / betroffenen Bereiches übernehmen.


    Was die BG ETEM mit ihrer Stellungnahme sagen will: z.B. in einem Industriebetrieb mit flächendeckender Brandmeldeanlage ist die Alarmierung im Brandfall flächendeckend sichergestellt, alle Beschäftigten können den Feueralarm wahrnehmen und das Gebäude verlassen. Hier genügt die regelmäßige Brandschutzunterweisung aller Beschäftigten und es braucht keine Evakuierungshelfer mit besonderen Aufgaben zur Räumung des Gebäudes. Nur wenn es die betrieblichen Gegebenheiten wirklich erfordern machen Evakuierungshelfer Sinn (z.B. Anwesenheit vieler ortsunkundiger Besucher oder behinderte hilfsbedürftige Beschäftigte).


    schöne Grüße

  • Hallo Mr H.,


    Was die BG ETEM mit ihrer Stellungnahme sagen will: z.B. in einem Industriebetrieb mit flächendeckender Brandmeldeanlage ist die Alarmierung im Brandfall flächendeckend sichergestellt, alle Beschäftigten können den Feueralarm wahrnehmen und das Gebäude verlassen. Hier genügt die regelmäßige Brandschutzunterweisung aller Beschäftigten und es braucht keine Evakuierungshelfer mit besonderen Aufgaben zur Räumung des Gebäudes. Nur wenn es die betrieblichen Gegebenheiten wirklich erfordern machen Evakuierungshelfer Sinn (z.B. Anwesenheit vieler ortsunkundiger Besucher oder behinderte hilfsbedürftige Beschäftigte).

    Auch wenn das in der Theorie so ist, würde ich mich in der Praxis darauf niemals verlassen.
    Es gibt immer Personen, die sich für so wichtig halten, dass ein Feueralarm für sie ja nicht gilt und sie ja unbedingt noch das Telefonat zu Ende führen müssen.
    Oder die Kollegen, die im Voraus immer schon wissen "das ist ja eh wieder ein Fehlalarm"...


    Da braucht man den Evakuierungshelfer doch noch, um sicherzustellen, dass diese Personen nun wirklich auch den Bereich verlassen.


    Was unabhängig von alledem aber auch Sinn macht / machen kann, ist den Brandschutz- und Evakuierungshelfer wenigstens teilweise in Personalunion zu bestellen.
    Das ist zumindest meine Erfahrung aus der Praxis...

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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  • Hi,


    aus meiner bisherigen Erfahrung heraus braucht es in der Mehrheit der Betriebe keinen Räumungs- bzw. Evakuierungshelfer.
    Und bei Einrichtungen wie z.B. Kindergärten und Schulen ist die Räumung klar geregelt, wird regelmäßig mit allen beübt und somit braucht es hier auch keine extra ausgebildeten Evakuierungshelfer, das ist bei den Beschäftigten bei ihren beruflichen Tätigkeiten bereits mit integriert.


    Das Verhalten der Beschäftigten ist bei Fehlverhalten ein Führungsproblem. Wenn die Führung dahinter ist, dann machen alle was sie sollen. Wenn sie nicht dahinter ist, dann macht jeder was er will. Bei solchen Beschäftigten helfen allerdings auch keine Evakuierungshelfer (selbst schon mehrmals live erlebt, die Evakuierungshelfer werden dann angebrüllt oder einfach ignoriert und der sture Beschäftigte bleibt trotz mehrfacher Aufforderung durch die betriebsinternen Helfer im Gebäude).


    schöne Grüße

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  • Hallo,


    so ganz kann ich die Problematik nicht nachvollziehen.
    Durch die DGUV 205-023 müsste doch eigentlich alles ganz klar
    sein, oder?

    3) Es gibt auch noch Branderkunder, jedenfalls bei uns. Deren Aufgabe ist die Bestätigung eines BMA-Alarms um Fehlalarme auszuschließen. Auch die benötigen keine spezielle Ausbildung - mit Zertifikat.

    Sinn? Unabhängig von der Haftungsfrage.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin Simon,

    Sinn? Unabhängig von der Haftungsfrage.

    unsere Werkfeuerwehr wird über die Leitstelle der Stadt alarmiert.
    Bevor der Alarm aber an die Lst. weitergeleitet wird, läuft er beim Geländepförtner (Wache) auf. Dann sind drei Minuten Zeit um den Alarm als Fehlalarm zu identifizieren.
    Bedeutet, die Wache ruft den Branderkunder des Bereichs an, dieser begibt sich zum entsprechenden Melder und gibt Rückmeldung.


    Gruß
    Dan_Hart

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
    Goran Kikic


    Ich befrage mal meine Glaskugel
    Kelte - 2017

  • Hallo,


    vielen Dank für die Information.
    Ich muss gestehen, es ist eine merkwürdige Regelung.
    Drei Minuten bei einem Brand sind viel Zeit, gerade wenn
    man eine WF im Betrieb hat, kann ich diese Praxis nicht
    ganz nachvollziehen. Warum verschenkt man diesen zeitlichen
    Vorteil?


    Aber Ok, wenn es funktioniert.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ich habe das am Anfang auch nicht verstanden.


    Aber die Rechnung war logisch. Wenn ein Fehlalarm innerhalb der drei Minuten erkannt wird, werden Meldung an die Lst., Aufmachen eines Einsatzes, Ausrücken der WF etc. gespart.
    Nach der Identifizierung des Brandes, wir reden von - maximal -drei Minuten, wirft die Lst. sofort die WF raus. Diese erreicht innerhalb von 2 Minuten jeden Punkt auf dem Gelände, auch innerhalb der Werkhallen.


    Macht eine Hilfsfrist von 5 Minuten.
    Danach etwaige Nachalarmierungen.


    Das Konzept klang für mich soweit logisch.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
    Goran Kikic


    Ich befrage mal meine Glaskugel
    Kelte - 2017

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  • Hi,


    das Konzept mit der Erkundung durch betriebsinterne, entsprechend ausgebildete Helfer ist in der Industrie durchaus üblich (kenne zumindest einige Betriebe, die ebenfalls so vorgehen). Hintergrund ist die Vermeidung von Fehlalarmen und in der Praxis hat dieses Konzept in den mir bekannten Betrieben bisher problemlos funktioniert. I.d.R. Rückmeldung durch Erkunder innerhalb von 1 bis 2 Minuten und je nach vorgefundener Lage anschließend Alarm ausgelöst oder eben BMA zurückgestellt. Natürlich dürfen die Erkundung und die Verzögerung der Alarmierung nicht zu einer unverantwortlichen Gefährdung von Personen führen, in Industriebetrieben ist die Lösung jedoch i.d.R. möglich und je nach Betrieb auch sinnvoll (um der Feuerwehr Fehlalarme durch die BMA zu ersparen).


    schöne Grüße

  • Hallo,


    "üblich" ist immer so eine Sache.
    Was der Hintergrund ist, ist schon klar.
    Es stellt sich aber immer die Frage, ob es auch sinnvoll ist.
    Und da habe ich meine Zweifel und kann es im Falle von Dan_Hart
    beim Vorhandensein einer WF nicht wirklich nachvollziehen.
    Auch ist es doch eine Frage, was man da seinen Mitarbeitern (den
    Erkundern) da unter Umständen haftungsrechtlich zumutet.

    (um der Feuerwehr Fehlalarme durch die BMA zu ersparen).

    Das ist in meinen Augen kein wirkliches Argument...wenn man
    diese Argumentation verfolgt, warum spart man sich dann nicht
    gleich den Einbau einer BMA?! Einfach ein paar Rauchwarnmelder
    an die Decke gezimmert und Mitarbeiter Horst schaut bei Auslösung,
    ob es auch brennt und greift ggfs. zum Telefon :whistling:


    Wenn man ein Problem mit BMA-Auslösungen hat, so gibt es ander-
    weitige (technische und organisatorische) Maßnahmen die man
    ergreifen kann.

    innerhalb von 1 bis 2 Minuten

    1 oder 2 Minuten können im Brandfall, insbesondere wenn die Feuerwehr
    dann eine FF ist, verdammt viel sein.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ich grab das hier mal aus, sorry dafür!


    Ich würde gerne das Wissen unserer Brandschutzhelfer auffrischen, da sich im Zuge von Umbaumaßnahmen einiges geändert hat.
    Gängige Meinung und laut DGUV 205-023 sollte das prinzipiell alle 3-5 Jahre passieren, oder eben bei betrieblichen Änderungen. Damit kann ich jetzt ganz gut argumentieren...
    Nach ArbStättV §6 gilt allerding:

    Zitat

    (3) Die Unterweisung nach Absatz 1 muss sich auf Maßnahmen der Brandverhütung und Verhaltensmaßnahmen im Brandfall erstrecken, insbesondere auf die Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge. Diejenigen Beschäftigten, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen, hat der Arbeitgeber in der Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen zu unterweisen.



    (4) Die Unterweisungen müssen vor Aufnahme der Tätigkeit stattfinden. Danach sind sie mindestens jährlich zu wiederholen...

    Heißt man muss Brandschutzhelfer jährlich zumindest unterweisen?


    Gruß
    Lima