Abgelaufene Zurrgurte an A-Glastransportgestellen

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  • Hallo,
    beim letzten Audit fielen dem Prüfer einige Glastransportgestelle auf, deren Zurrgurte bzw. deren Gestellprüfung überfällig war.


    Zur Erklärung:


    Wir beziehen von Glasherstellern große Glasscheiben (geteilte Bandmaße) auf A-Metalltransportgestellen. Diese stehen in der trockenen Schneidhalle. Wenn das Gestell leer ist, holt der Lieferant das Gestell wieder ab. Dann kann es durchaus sein, daß mehr als ein Jahr vergeht und damit die Prüffrist des Gestells und/oder der Spanngurte auch schon abgelaufen ist.
    Wer hat hier Erfahrungen gemacht? Holt ihr den Lieferanten ins Haus, daß er die Prüfung vor Ort durchführt und die Prüffrist verlängert?


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Ich würde das über eine Gefährdungsbeurteilung regeln. Solange die Gestelle nicht angehoben werden, geht auch keine besondere Gefahr von Ihnen aus, selbst wenn das eine oder andere Profil durchrosten sollte. Dass keine ungeprüften, bzw. mit abgelaufener Frist gekennzeichneten Gestelle angenommen werden ist sicher selbstverständlich, aber bei ruhender Verwendung sehe ich keine Probleme.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Hallo Frank.


    Euer Problem ist etwas vielschichtig. Zum einen habt Ihr Transportgestelle, die in Euer Lager gebracht werden, um dort für einen längeren Zeitraum Euer Material zu bevorraten. Aus meiner Sicht erreichen diese damit den Status einer Lagereinrichtung, vergleichbar eines Regals. Diese sind ja auch entsprechend jährlich zu prüfen. Andererseits ist dieses immer noch ein Ladungsträger, der für den Straßentransport geprüft sein muss.
    Aber unter dem Strich ist dieser Träger ein Betriebsmittel, welches ebenfalls einer jährlichen Prüfung unterliegt.
    Jetzt ist natürlich die Frage, was Michael auch schon geschrieben hat, wie die Gefährdungsbeurteilung dieses Betriebsmittel beschreibt und definiert. Dem entsprechend können Prüffristen und Prüfumfang anhand der unterschiedlichen Prüfgrundlagen festgelegt werden.


    Betrachtet Ihr dieses Transportgestell als Ladungsträger, der jederzeit im innerbetrieblichen Transport umgestellt werden kann und auch wird? Dann wäre hier die Prüfung der Zurrgurte nach VDI 2700 entsprechend "ratsam". Nach BetrSichV jedoch vorgeschrieben. Stellt Ihr das Gestell in die Ecke und es wird nicht weiterhin bewegt bis es entladen wurde, kann hier die Grundlage nach VDI 2700 nicht angewendet werden und die Gurte dienen der reinen "Kippsicherung". Wie z. B. eine Kette als Kippsicherung an einer Wandhalterung für Druckgasflaschen. Das sind mal unterschiedliche Ansatzweisen und muss durch Euch genauer definiert werden.


    Mein Vorschlag wäre,
    1. dass Ihr einen entsprechenden Zeitraum vor Abholung des Gestells den Lieferanten darüber informiert, dass hier eine Prüfung nach VDI 2700 fällig ist. Da dieses Gestell jedoch unbelastet abgeholt wird, ist dieses die Ladung und muss vor einem neuen Einsatz als Ladungsträger durch den Lieferanten geprüft werden
    2. dieses Gestell, weil es über einen entsprechend langen Zeitraum bei Euch steht, als "Regal oder Lagereinrichtung" betrachtet und mit Euren Regalen mitprüfen lasst. Hier können auch entsprechende Prüfungen an den Gurten als Betriebsmittel gemacht werden, nicht nach VDI-Richtlinie.


    Ist nur meine persönliche Meinung. Wenn jemand etwas anderes hat, bin auch ich daran interessiert :thumbup:


    Gruß


    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"


    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • @Globetrotter und @Micherheit,
    vielen Dank für eure Antwort.


    Mittlerweile hat sich herausgestellt, daß der Lieferant diese Gestelle schon ungeprüft angeliefert hat. Gerade kläre ich ab, ob er mit seiner Sachkundigen Person die Prüfungen nachholt oder wir einen externen Prüfer hinzuziehen (und die Kosten dann auf den Lieferanten abschieben).


    Gruß Frank

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  • Zum Abschluss:
    Wir haben die Gestelle dann extern prüfen lassen. Zusätzlich wurde mit dem Lieferant vereinbart, dass alle Gestelle zukünftig noch mibdestens 3 Monate bis zum nächsten Prüftermin haben.


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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