Hallo zusammen,
wir betreiben in unserem Rechenzentrum eine Stickstoff-Löschanlage. Da auch unsere Kunden und Dienstleister unserer Kunden Zutritt zu diesem Rechenzentrum haben, haben wir bei der Anmeldung diesen Besuchern die Hausordnung für das RZ vorgelegt und sie die Kenntnisnahme unterschreiben lassen. Der VdS, der die Löschanlage regelmäßig abnimmt, ist der Meinung, dass dies nicht ausreicht und verlangt eine Einweisung dieser Besucher.
Wir haben ein sehr hohes Besucheraufkommen, so dass eine persönliche Einweisung schwer zu realisieren ist. Wir sind deshalb der Meinung, dass z.B. eine selbstablaufende Einweisung (z.B. per Powerpoint-Präsentation oder Video) ausreichend ist - schließlich werden auch die Sicherheitshinweise in Flugzeugen inzwischen häufig über die in den Sitzen integrierten Videomonitore abgespielt.
Wie ist eure Meinung dazu? Gibt es für das pro bzw. contra handfeste Forderungen (z.B. von der BG/DGUV etc.), die das ganze Thema irgendwie präzisieren?
Der VdS bezieht sich bei seinen Forderungen nahezu wörtlich auf die BGR134 / DGUV 105-001, in der es heißt:
ZitatAlles anzeigen5.2 Betriebsanweisung und Unterweisung
5.2.1 Der Unternehmer hat für Löschanlagen eine Betriebsanweisung unter Berücksichtigung der vom Errichter mitgelieferten Betriebsanleitung aufzustellen, die insbesondere alle erforderlichen sicherheitstechnischen Hinweise enthält.
Geeignete Betriebsanweisungen sind beispielsweise Informationsblätter der Anlagenhersteller, sofern sie alle für die Sicherheit wichtigen Angaben enthalten und leicht verständlich sind.
1 Angabe des verwendeten Löschgases
2 Angabe des verwendeten Löschgases
5.2.2 Der Unternehmer hat die Versicherten, die Zutritt zu den gefährdeten Bereichen haben, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sowie in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, anhand der Betriebsanweisung über die möglichen Gefahren durch das Löschmittel sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.
Die Unterweisung kann Teil der allgemeinen Unterweisung am Arbeitsplatz sein.
Das ist mir zu ungenau. Schließlich gibt es auch durchaus auch jährliche Unterweisungen, die per E-Learning durchgeführt werden.
Danke für eure Hilfe.