Einweisung für N2-Löschanlage im Rechenzentrum

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  • Hallo zusammen,


    wir betreiben in unserem Rechenzentrum eine Stickstoff-Löschanlage. Da auch unsere Kunden und Dienstleister unserer Kunden Zutritt zu diesem Rechenzentrum haben, haben wir bei der Anmeldung diesen Besuchern die Hausordnung für das RZ vorgelegt und sie die Kenntnisnahme unterschreiben lassen. Der VdS, der die Löschanlage regelmäßig abnimmt, ist der Meinung, dass dies nicht ausreicht und verlangt eine Einweisung dieser Besucher.
    Wir haben ein sehr hohes Besucheraufkommen, so dass eine persönliche Einweisung schwer zu realisieren ist. Wir sind deshalb der Meinung, dass z.B. eine selbstablaufende Einweisung (z.B. per Powerpoint-Präsentation oder Video) ausreichend ist - schließlich werden auch die Sicherheitshinweise in Flugzeugen inzwischen häufig über die in den Sitzen integrierten Videomonitore abgespielt.
    Wie ist eure Meinung dazu? Gibt es für das pro bzw. contra handfeste Forderungen (z.B. von der BG/DGUV etc.), die das ganze Thema irgendwie präzisieren?
    Der VdS bezieht sich bei seinen Forderungen nahezu wörtlich auf die BGR134 / DGUV 105-001, in der es heißt:


    Das ist mir zu ungenau. Schließlich gibt es auch durchaus auch jährliche Unterweisungen, die per E-Learning durchgeführt werden.
    Danke für eure Hilfe.

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  • Hallo,


    Besucher im Rechenzentrum?
    Gute Frage, kann ich nicht wirklich weiterhelfen.
    Unterweisungen hatten wir aber schon (wir wurden
    unterwiesen), dies erfolgte mal mündlich vor Ort, aber
    auch per ausgedruckter PowerPoint Präsentation.

    Da auch unsere Kunden und Dienstleister unserer Kunden Zutritt zu diesem Rechenzentrum haben, haben wir bei der Anmeldung diesen Besuchern die Hausordnung für das RZ vorgelegt und sie die Kenntnisnahme unterschreiben lassen.

    Mehr dürfte auch nicht leistbar sein? Oder?
    Unabhängig von Rechenzentren, machen es doch viele
    Unternehmen bei Zutritt zum Firmengelände, genau so.
    Teilweise auch in Verbindung mit einer Kopie des
    Personalausweis (dazu hatten wir auch schon eine
    Diskussion hier).


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hi,
    verzeih mir die Gegenfrage, aber ich möchte mir erst einmal ein besseres Bild von der Gesamtsituation schaffen.
    Wenn Besucher oder Dienstleister die Anlage betreten ist doch sicherlich ein Ortskundiger anwesend?
    Ihr habt doch bestimmt längerfristige Verträge mit Euren Dienstleistern?
    Vor Auslösung erfolgt doch bestimmt eine optisch-akustische Warnung?


    Bei meiner letzten Tätigkeit in einem Industriebetrieb mit Argon Löschanlage wurde ich auf diesen Zustand hingewiesen und wir wurden fast die ganze Zeit
    vom Werkschutz begleitet. Uns wurde auch gesagt, das wir uns nicht ohne Erlaubnis von dem momentan zugewiesenen Bereich entfernen dürfen.
    Ebenfalls war die Fremdfirmenordnung teil unseres Vertrages und wir mussten den Erhalt schriftlich bestätigen.


    Meiner Erfahrung nach musst Du nur den Verantwortlichen der Fremdfirma unterweisen, er ist dann für seine eigenen MA zuständig.
    Ich suche aber noch einmal in meinen Unterlagen, dies kann ich allerdings erst am Donnerstag machen.


    Ich hoffe, das ich Dir bis jetzt ein bisschen weiterhelfen konnte.


    Gruß Alex

  • Der VdS, der die Löschanlage regelmäßig abnimmt, ist der Meinung, dass dies nicht ausreicht und verlangt eine Einweisung dieser Besucher.

    Man könnte hier zumindest in Teilen den §14 GefStoffV heranziehen, da wird eine mündliche Unterweisung explizit gefordert.
    Ich persönlich könnte auch mit einer elektronischen Unterweisung leben, sofern den Besuchern dann evt. noch ein Merkblatt mitgegeben wird, in welchem das Verhalten im Auslösefall kurz nochmals erklärt wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    Ich persönlich könnte auch mit einer elektronischen Unterweisung leben, sofern den Besuchern dann evt. noch ein Merkblatt mitgegeben wird, in welchem das Verhalten im Auslösefall kurz nochmals erklärt wird.

    stelle ich mir praktisch schwierig vor, gibt
    es Erfahrungen dazu?


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Moin,

    stelle ich mir praktisch schwierig vor, gibt es Erfahrungen dazu?

    es gibt Erfahrungen in komplexen Anlagen, wie z.B. Raffinerien und (Kern-)Kraftwerken, in denen ein Schulungsfilm oder eine Schulungspräsentation gezeigt wird.
    Wichtig:
    ( AxelS)
    es wird umgehend der Inhalt des Schulungsfilms abgefragt und nur wenn die Testfragen richtig beantwortet werden können, darf man (in Begleitung) in den Betrieb.


    Der Aufwand hierbei ist z.T. relativ hoch ... bspw. in einem Kernkraftwerk, das ich dienstlich besucht habe (nicht-kerntechnischer Bereich), gibt es einen Filmvorführraum, den man mit einer Eintrittskarte mit Magnetstreifen betritt; der Zeitstempel soll sicherstellen, dass man den Raum nicht vor Ende des Films (74 min!!) verlässt ... anschließend mussten Fragen schriftlich beantwortet werden.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Moin,


    ohne jetzt die Örtlichkeiten zu kennen, würde ich als SiFa + Brandschützer + Techniker + Datenschützer, die Frage stellen:


    Müssen Besucher überhaupt an die heiligen Stellen eines Rechenzentrums? Das auch noch in großer Zahl?
    Reicht es nicht aus eigene Mitarbeiter mit dem größtmöglichen Schutzmaßnahmen dort zu platzieren?


    Alles andere ist ein Aufwand der nur schwer zu erfüllen ist. Und nur angemerkt und Hand auf's Herz:
    Welcher Besucher macht bei einer speziellen Unterweisung gut, interessiert und aktiv mit?


    Der VdS kann viel zur Schadensreduzierung verlangen. Als Versicherer deckt er sicherlich viele Risiken ab, die er minimieren möchte. Gehören dazu auch Personenschäden durch Brandbekämpfung (Gas)?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

    Einmal editiert, zuletzt von Waldmann ()

  • Hallo,

    es gibt Erfahrungen in komplexen Anlagen, wie z.B. Raffinerien und (Kern-)Kraftwerken, in denen ein Schulungsfilm oder eine Schulungspräsentation gezeigt wird.

    Danke für die Info. Kernkraftwerk hatte ich noch nicht.


    Der Aufwand hierbei ist z.T. relativ hoch ... bspw. in einem Kernkraftwerk, das ich dienstlich besucht habe (nicht-kerntechnischer Bereich), gibt es einen Filmvorführraum, den man mit einer Eintrittskarte mit Magnetstreifen betritt; der Zeitstempel soll sicherstellen, dass man den Raum nicht vor Ende des Films (74 min!!) verlässt ... anschließend mussten Fragen schriftlich beantwortet werden.

    Geht es bei diesem Film (74 min) nur um die Sicherheit?


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • stelle ich mir praktisch schwierig vor, gibt
    es Erfahrungen dazu?

    In größeren Chemieanlagen geht es in der Regel erst zur Schulung, dann gibt es das Infoblatt z.B. mit Telefonnummern für internen Alarm, Werkschutz, Betriebsfeuerwehr sowie grundlegende Verhaltensvorschriften und Hinweise zu besonderen Gefahren.
    Bei einem Automobilhersteller habe ich ähnliches erlebt, hier weniger wegen Chemie, da gab es dann eben die Vorgabe, wo man als Fußgänger zu gehen hat, Staplerverkehr hat Vorrang usw.
    Kerntechnische Anlage, nochmals eine Nummer aufwändiger, da hatte ich dann auch immer einen "Aufpasser" an meiner Seite, wobei ich dort auch in sensiblen Bereichen tätig war.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Moin,

    Geht es bei diesem Film (74 min) nur um die Sicherheit?

    ... Werbung für den Betreiber war auch dabei, aber im Wesentlichen ging es um Sicherheit, unterschiedliche Alarme (je nach Art der Störung oder des Störfalls) und Verhalten, Rettungskette.
    Genau kann ich mich leider nicht mehr erinnern, denn das ist schon ca. 7,5 Jahre her ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo,

    In größeren Chemieanlagen geht es in der Regel erst zur Schulung, dann gibt es das Infoblatt z.B. mit Telefonnummern für internen Alarm, Werkschutz, Betriebsfeuerwehr sowie grundlegende Verhaltensvorschriften und Hinweise zu besonderen Gefahren.Bei einem Automobilhersteller habe ich ähnliches erlebt, hier weniger wegen Chemie, da gab es dann eben die Vorgabe, wo man als Fußgänger zu gehen hat, Staplerverkehr hat Vorrang usw.
    Kerntechnische Anlage, nochmals eine Nummer aufwändiger, da hatte ich dann auch immer einen "Aufpasser" an meiner Seite, wobei ich dort auch in sensiblen Bereichen tätig war.

    ok, da habe ich andere Erfahrungswerte.
    Ich bewege mich viel in Chemieanlagen, Schulungen gab es bisher aber
    nie. Auch nicht beim Branchenriesen mit den vier Buchstaben.


    Infoblatt/ PowerPoint Präsentation mit Bestätigung/teilweise Kopie Personalausweis,
    ja, mehr aber nicht.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ganz kurz meine Erfahrung zu den Chemiebetrieben:
    Im großen Chemiepark in Leverkusen kommt man nur noch über den Besucherzugang hinein, erhält erst einmal eine allgemeine Sicherheitsunterweisung zum ChemPark. Dann wird man zu seinem Gastgeber gefahren und erhält dort, falls notwendig, eine ortsspezifische Sicherheitsunterweisung. Firmen die regelmäßig in den Chemiepark müssen sind davon ausgenommen, müssen sich aber bei der Einfahrt in den ChemPark identifizieren können.
    In dem Unternehmen, welches ich dort betreut habe lief es auch über ein Sicherheitsfilmchen (ca. 30 min.,bei uns damals vor Ort gedreht) und Fragebogen im Anschluss ab. Das war und ist gerade bei den Handwerksfirmen die von extern kamen und sich im Anschluss mehr oder weniger frei bewgen durften wichtig.
    Nach erfolgter Unterweisung inkl. Lernerfolgskontrolle gab es dann einen Fremdfirmenausweis (mit Nummer und in Datenbank eingepflegt).

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Moin,

    Ich bewege mich viel in Chemieanlagen, Schulungen gab es bisher aber nie.

    ... vielleicht kommt es auch darauf an, in welchen Bereichen des Unternehmens man tätig wird.


    Bsp. bei einer Raffinerie in Salzbergen wird (oder wurde) eine Claus-Anlage betrieben (industrielle Herstellung von Schwefel aus Schwefelwasserstoff).
    Vor Aufenthalten im Nahbereich dieser Anlage gab es einen Schulungsfilm, der u.a. über die vier unterschiedliche Alarme unterrichtete, die bei einem H2S-Austritt ertönen können - die vier Alarme stehen für die vier Windrichtungen und geben vor, in welche Richtung man flüchten muss.


    Für Tätigkeiten in anderen Bereichen der Raffinerie gab es dagegen nur eine mündliche Einweisung und ein Merkblatt.


    Ich vermute, dass das bei dem Chemiebetrieb auf der anderen Rheinseite ähnlich ist.


    Und die Erfahrung zeigt, dass bei Chemiebetrieben, die mindestens zu einem vs-amerikanischen Konzern gehören, die Schulung umfangreicher wird.


    So, und um das Thema abzuschließen: bei einigen Bremer Heizkraftwerken ist der Zutritt nur möglich, wenn man im Internet eine Schulungspräsentation durchgearbeitet und Fragen richtig beantwortet hat; ist dies der Fall, druckt man eine Prüfungsbescheinigung aus, für die man an der Pforte einen Sicherheitspass bekommt, der ein Jahr lang gültig ist.


    Auch hier wird eine elektronische Variante der Schulung als ausreichend erachtet.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Hallo omitter,


    was steht denn in eurer Hausordnung zum Thema?
    Du zitierst die DGUV 105-001. Was ist dir denn zu ungenau?


    Eine Betriebsanweisung mit deren Hilfe ihr eure eigenen Mitarbeiter unterweist benötigt ihr doch sowieso. Hängt die doch einfach an eure Hausordnung dran. Letztlich müsst ihr eindeutig regeln, dass im Alarmierungsfall der entsprechende Bereich verlassen wird und auch erst nach Freigabe wieder betreten werden darf. Über diese Regelung müssen Besucher natürlich informiert sein. Auf welchem Weg ihr diese Information sicherstellt könnt ihr selbst entscheiden. Wichtig ist nur das es klar geregelt ist.


    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Jetzt spalte ich mal wieder Haare...


    Die BGV 134 nennt explizit die Gruppe der "Versicherten" mit entsprechenden Verpflichtungen für den AG. Kunden und Dienstleister dieser Kunden sind m.E. keine Versicherten des Unternehmens im Sinne dieser Definition. (Ja, sie sind selbstverständlich versichert, aber eben bei ihrer eigenen BG!).


    Für eine Unterrichtung von Personen mit Besucherstatus reicht in meinen Augen bereits eine Besuchereinweisung/Merkblatt/Hinweis am Eingang des entsprechenden Betriebsbereiches etc.pp aus. Ihr solltet euch Gedanken um Rettungskonzepte, Anwesenheitskontrollen und -identifizierung im Alarmfall machen.


    Und last but not least: Der VdS kann zwar seine Meinung zu diesem Thema haben aber - who cares?!?!


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Mit den gepaltenen Haaren hat Michael völlig recht.


    Was kümmert es den VDS? Nun ja, das ist oft eine Frage über die ich mit meinem Versicherer diskutieren muss. Die legen schon oft die Einhaltung der VDS Richtlinien in den Versicherungsbedingungen fest. Keine Einhaltung der Richtlinie keine Versicherung bzw. deutliche Aufschläge bei den Beiträgen.


    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo zusammen,


    danke für eure Hinweise und Meinungen. Ich halte es wie Awen - was der VdS fordert, wird meistens auch von den Versicherern nachgeplappert. Letztlich werden wir das Thema wohl mit der Versicherung durchdiskutieren müssen.


    Ja, wir haben eine Betriebsanweisung in der Hausordnung und nein, wir können die Besucher nicht permanent beaufsichtigen. Normale Besucher kommen ohnehin nicht ins RZ, es kommen lediglich die Kunden und Dienstleister ins RZ, die über eine entsprechende Zutrittsberechtigung verfügen. Eine permanente Beaufsichtigung wäre nicht zu stemmen, weil sich viele Kunden über mehrere Stunden, manchmal sogar Tage (natürlich mit Unterbrechung) im RZ aufhalten - und auch häufig mehrere Kunden gleichzeitig in verschiedenen Bereichen (Gesamtfläche ca. 8000 m²).


    Der Vorbeugende Brandschutz der örtlichen Berufsfeuerwehr hat sich übrigens ähnlich zum Thema geäußert, wie viele von euch: In Chemieparks ist es durchaus üblich, dass z.B. LKW-Fahrer eine kurze Einweisung erhalten und dann ein paar Testfragen beantworten müssen. Die Hürde dieser Fragen ist allerdings extrem niedrig.


    Nochmals danke - ich hätte gar nicht mit so viel Feedback in dieser hohen Qualität gerechnet :)

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