Noch eine Frage Gefährdungbeurteilungen bei Montagetätigkeiten

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  • Ich neve mal. Ich lese hier immer nur was das Ihr Gb erstellt für eueren Betrieb. Ist ja auch relativ einfach, ich gehe aus dem Büro in die Produktion und gucke mir alles an. Aber wie sieht es bei Montagetätigkeiten aus? Wenn die Monteure zu einem Kunden kommen um dort zu arbeiten? Vor allem wenn der Kunde mehrere hundert Kilometer weit weg ist? Mir wollte damals bei dem ehmaligen Arbeitgeber ein Fuzzi von der BG erzählen ich müsste mir die Baustelle vorher angucken. Spassig wurde es als ich ihm erzählte das wir gerade eine Angebot abgeben wollen für eine Baustelle in Chile und wie es denn damit sei. Aber im ernst, wie sollte man das angehen. Mit dem Kunden telefonieren ist ja das Eine, seine Aussagen hinterher zu beweisen etwas anderes. Bei dem Arbeitsunfall bei dem ich vor Gericht stehe hätte ich mit dem Kunden zum Beispiel alles besprechen können, aber auf ein hitzeproblem wäre ich nie gekommen. Aber genau das war ja der Grund für den tödlichen Unfall. Alles schriftlich machen ist ja schön und gut, dauert aber auch in der Regel länger. Kann, muss, ich mich auf die Angaben des Kunden verlassen können?

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  • Hallo eindirk!
    Ich wage mich mal etwas aus dem Fenster.
    Grundsätzlich ist die Erstellung der GeBe Aufgabe des Unternehmers. Auch wenn viele Sifas für den Unternehmer die GeBe erstellen, unterzeichnet der Unternehmer die GeBe und die daraus resultierenden Betriebsanweisungen bzw. Arbeitsanweisungen.
    In welcher Funktion erstellst Du also Gefährdungsbeurteilungen und wie weit verantwortest Du diese?

    Selbstverständlich können Aufgaben und Funktionen delegiert werden. Dabei ist die Organisationsverantwortung zu berücksichtigen. Aufgaben können also nur an Personen delegiert werden, die Garantie bieten, dass diese Aufgaben fachlich richtig und verantwortungsbewusst bearbeitet werden.
    In diesem Sinne können auch Informationen des Auftraggebers übernommen werden, wenn eine eigene Inaugenscheinnahme nicht möglich, oder unzumutbar ist. Selbstverständlich muss der Auskunftsgeber seine Verantwortung schriftlich dokumentieren. Wie vorher gesagt, muss er auch fachlich in der Lage sein, die Problematik überhaupt umfänglich zu verstehen.
    Die juristische Verantwortung sehe ich also zunächst nicht bei dem, der Papier beschreibt. Es seie denn, es gibt eine schriftliche Beauftragung mitsamt der Erlaubnis der Weisungsbefugnis und der damit verbundenen Verantwortungsübernahme.

    Als juristischer Laie kann ich natürlich keine rechtsverbindliche Auskunft geben.
    Die aussagen entstammen der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.
    Die einzige Stelle, die kostenfrei verbindliche Rechtsauskünfte erteilt bzw erteilen darf ist www.komnet.nrw.de/

    Ein gutes Jahr 2016
    Flügelschraube

  • Ich neve mal. Ich lese hier immer nur was das Ihr Gb erstellt für eueren Betrieb. Ist ja auch relativ einfach, ich gehe aus dem Büro in die Produktion und gucke mir alles an. Aber wie sieht es bei Montagetätigkeiten aus? Wenn die Monteure zu einem Kunden kommen um dort zu arbeiten? Vor allem wenn der Kunde mehrere hundert Kilometer weit weg ist? Mir wollte damals bei dem ehmaligen Arbeitgeber ein Fuzzi von der BG erzählen ich müsste mir die Baustelle vorher angucken. Spassig wurde es als ich ihm erzählte das wir gerade eine Angebot abgeben wollen für eine Baustelle in Chile und wie es denn damit sei. Aber im ernst, wie sollte man das angehen. Mit dem Kunden telefonieren ist ja das Eine, seine Aussagen hinterher zu beweisen etwas anderes. Bei dem Arbeitsunfall bei dem ich vor Gericht stehe hätte ich mit dem Kunden zum Beispiel alles besprechen können, aber auf ein hitzeproblem wäre ich nie gekommen. Aber genau das war ja der Grund für den tödlichen Unfall. Alles schriftlich machen ist ja schön und gut, dauert aber auch in der Regel länger. Kann, muss, ich mich auf die Angaben des Kunden verlassen können?

    Hallo eindirk,

    ich stelle die Frage einmal zurück.
    Wie möchtest du denn die Gefährdungen sonst bewerten als vorher? Der BG Beauftragte hat in diesem Fall zu 100% Recht. Vor Arbeitsaufnahme und vor dem Beginn, am besten beim Baustellen einrichten oder bei Vertragsvergabe die Gefährdungsbeurteilung erstellen. Die muss wie ein Bau-Lastenheft oder eine Checkliste für die Containerausstattung mit dazu gehören.
    Bei uns wird von den Firmen auch im voraus eine Gefährdungsbeurteilung verlangt die unsere örtlichen und spezifischen Verhaltensbezogenen Vorgaben Verhältnissmäßig wiederspiegelt. Klappt nicht immer gut. Aber es entwickelt sich.

    Ich selber habe auch Betriebe betreut die Aussenbaustellen im Stahlbau und Montagebau betrieben haben.

    Wir sind so vorgegangen
    a) Erstellen einer allgemeinen Orts- und Tätigkeitenbezogenen Gefährdungsbeurteilungen. Diese war so konzipiert, dass wir ca. 70-80% der regelmäßig auftretenden Gefährdungen abgedeckt haben.
    b) Überarbeiten der Gefährdungsbeurteilung nach der Örtlichkeit und des Auftrages an der Örtlichkeit und den vorhandenen Verhaltensregeln (Vorgaben BA oder Fremdbetrieblichen Vorgaben)
    c) Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung anhand der Prozesse

    Ein weitere Möglichkeit wäre, das die Konstruktore ein Lastenheft im Form einer Gefährdungsbeurteilung erstellen und du dieses über den ganzen Prozeß hinweg immer wieder anpasst.

    Klingt jetzt erst einmal viel, aber der Betrieb muss sich an solche Prozesse gewöhnen.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo,

    für kleine GBU's unterwegs bzw. auf Bau- oder Montagestellen nutze ich manchmal die App ErgGB von der BG ETEM. Praktisch für unterwegs und verschickt eine Dokumentation zur Ergänzung der betrieblichen GBU.

    Gruß, Ansbert

  • Als juristischer Laie kann ich natürlich keine rechtsverbindliche Auskunft geben.
    Die aussagen entstammen der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.
    Die einzige Stelle, die kostenfrei verbindliche Rechtsauskünfte erteilt bzw erteilen darf ist https://sifaboard.de/www.komnet.nrw.de/

    Moin Moin,
    ein frohes neues Jahr erstmal!

    Die Behauptung, dass Komnet eine verbindliche Rechtauskunft erteilt, hast du in einem anderen Thread schonmal aufgestellt. Das ist und bleibt schlicht und ergreifend falsch.
    Ich zitier da mal aus den ABGs von Komnet:

    "2.5.3
    Die im Frage-Antwort-Dialog ausgetauschten Informationen sind nicht dazu geeignet und bestimmt, medizinische, psychologische, psychiatrische, steuerliche,finanzielle oder wirtschaftliche Hilfe im Einzelfall zu ersetzen.
    Es wird darauf hingewiesen, dass im KomNet-Webseitenangebot recherchierbare Informationen von länderspezifischen Regelungen abhängig sein können und somit zwangsläufig Abweichungen bei Berücksichtigung einschlägiger länderspezifischer
    Regelungen abhängig vom jeweils zuständigen Bundesland durch den Benutzer
    beachtet werden müssen.
    Darüber hinaus können die angebotenen Informationen nicht den juristischen Rat oder
    eine individuelle juristische Beratung im Einzelfall vor Einleitung oder Unterlassen konkreter Schritte ersetzen. KomNet übernimmt daher auch keine Verantwortung
    für Schäden, die aus Vertrauen auf die Inhalte des KomNet-Webseitenangebots entstehen können."


    Gruß
    Moritz

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