Neuer Arbeitsplatz - Brandschutz?

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  • Hallo liebe Forenmitglieder und Auskenner im Brandschutz :)

    während meiner Urlaubsphase haben sich unsere MA in der Orthopädie einen neuen Arbeitsplatz eingerichtet. Sie wollten den Umgang mit dem Bunzenbrenner sicherer gestalten und haben den Arbeitsplatz, siehe Dateianhänge, erschaffen. Meine Frage ist, bekomme ich den Arbeitsplatz "sicher" gestaltet? Mein erster Schritt wäre eine feuerfeste Beschichtung an der Wand und entsprechende Kennzeichnung (noch keine Ahnung welche) anzubringen.

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  • Hallo,

    Meine Frage ist, bekomme ich den Arbeitsplatz "sicher" gestaltet?

    Sicherlich. Völlig unabhängig davon, halte ich
    diesen Arbeitsplatz für ziemlich ungeeignet.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,
    grundsätzlich sieht die Werkbank ja schön aus, jedoch beim Brandschutz werden schnell einige Punkte anzusprechen sein....
    Gefahrenbereich, nach oben, seitlich, nach hinten. Nichtbrennbare Materialien im Arbeitsumfeld, Sicherheitsabstände z.B. zur Zugangstür usw.

    In der Anlage ist eine ordentliche Ausarbeitung vom vds, wo auch Lötarbeiten u.ä. beschrieben sind. Schauen Sie sich diese doch mal an und vergleichen mit dem Istzustand ob ggf. Handlungsbedarf besteht.
    Unabhängig davon sind die anfallenden Arbeiten noch nicht erwähnt.

  • Ich wage jetzt mal eine Behauptung. Die Gasflasche dürfte nicht den Tagesbedarf darstellen, sondern deutlich länger halten. Der Schrank wird von den Mitarbeitern bestimmt auch noch als Lagerfläche entdeckt und benutzt, im Zweifel sogar mit einer zweiten Gasflasche. Wir sind dann im Bereich Lagerung und da greift die TRGS 510. Die Schlauchdurchführung durch die Tischplatte halte ich für nicht ideal, da dürfte bald eine Beschädigung des Schlauches auftreten. Die Metallplatte auf dem Tisch könnte für mein Empfinden ein wenig größer sein. Die Anordnung neben der Tür ist eher kontraproduktiv

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo,

    Inwiefern ungeeignet?

    siehe die Ausführungen von AL_MTSA und AxelS.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ich sag mal so, Verwendung von Flüssiggasflaschen bzw. Lagerung in geschlossenen Räumen hat immer einen bösen Beigeschmack. Siehe das Unglück in Tittisee Neustadt.
    Abgesehen davon, würde ich auch klären wie man die Flamme entfacht. Ob mit Feuerzeug oder womit. Mein Kenntnisstand ist, dass man nur einen Zündstein verwenden darf.

    :bremse:

  • Hallo,

    ich denke das die Lagerung de Gasflasche in einem Schrank nicht zulässig ist, Gasflaschen müssen immer an gut belüften Orten z.B. draußen gelagert werden. Des Weiteren muss geklärt werden, wie lange die Flamme am Tag oder pro Schicht brennt. Hierbei kann es zu CO-Bildung kommen, also müsste auch eine Zwangsentlüftung/Absaugung eingebaut werden. Verfügt der Schlauch über einen Flammenrückschlagsicherung und über ein Thermoelement?etc. etc.

    MfG

    Renè