Hallo,
es ist doch so, dass die Sichtweise auf die Rolle der SiFa, neben Grundlegendem, auch unterschiedlich ist, (Die Sichtweise des Staates, der Berufsgenossenschaft, des Betriebsrats- bzw. Personalrates, der Arbeitnehmer, des Arbeitsausschusses, des Betriebsarztes, des Arbeitgebers, der Führungskräfte, der beauftragten Beschäftigte mit Aufgaben des Arbeitsschutzes (bspw. zuständig für die erste Hilfe, Brandschutz usw.) auf die Rolle der SiFa). Die Zusammenarbeit mit den Benannten (Staat schließe ich aus) ist aber eine wichtige Aufgabe der SiFa, die mehr oder weniger gut durchgeführt wird. Alle haben mit dem Thema Arbeitsschutz zu tun. Jeweils mit einem entsprechenden Schwerpunkt.
Die DGUV und baua haben keine gesetzliche Wirkungskraft wie Paragraphen eines Gesetzes. Es reicht also nicht aus, sich auf deren Empfehlungen bzw. Aussagen allein zu beziehen, die zudem noch zu allgemein sind und keine vollständig differenzierte Darstellung bieten. Das Verhältnis und zwischen den aufgeführten Gliedern und zur SiFa deren Aufgaben ist/ sind komplexer und nicht so allgemein und einfach zu beschreiben. Es ist besser, sich u.a. auch mit dem Arbeitsschutzgesetz, und dem Arbeitssicherheitsgesetz zu beschäftigen. Gesetze sind allerdings auch an bestimmten Stellen, die nicht eindeutig, sind auslegbar.
Gruß Charlyri