Arbeitsunfall oder Wegeunfall?

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  • Ob die BG das je nach Ort des Unfalls als Wege- oder Arbeitsunfall wertet spielt für ihn nun einmal gar keine Rolle!

    Nicht zu vergessen, es gibt noch den Betriebswegeunfall, nicht nur den "einfachen" Wegeunfall. Diese Unterscheidung ist sowohl für den Unternehmer als auch für den verunfallten Beschäftigten von Bedeutung. Genaugenommen sind beide Formen nach § 8 SGB VII ein "Arbeitsunfall". Gibt unterschiedliche Arten des Arbeitsunfalles. Selbst eine Berufserkrankung ist dem Grunde nach ein Arbeitsunfall. Allerdings gibt es rein rechtlich betrachtet eine wesentliche Abgrenzung zwischen beiden. Aber selbst eine nach § 9 SGB 7 sogenannte "Berufserkrankheit" kann u. U. ein Arbeitsunfall sein. Spielt also sehr wohl für den Versicherten eine Rolle. Und auch, wie schon gesagt, wie gut die Sachverhaltsaufklärung und die Amtsermittlungspflicht von der BG wahrgenommen bzw. interpretiert wird. Der Verunfallte ist nicht rechtlos und der Entscheidungsmacht der BG nicht völlig "ausgeliefert".

    Und die Entscheidung ob es ein ein Arbeitsunfall o. Wegeunfall ist wird von der BG getroffen da mischen wir uns gar nicht ein.

    Klar, einmischen geht auch nicht. Aber wie schon geschrieben:

    Hängt doch alles davon ab, wie gut die Sachverhaltsaufklärung betrieben und die Amtsermittlungspflicht von der BG wahrgenommen bzw. interpretiert wird. Hinzu kommt noch das spezielle Verhältnis der BG zu dem (betroffenen) Unternehmer. Und das SGB 7 ist an einigen Stellen nicht eindeutig.

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    Na ja, da bin ich auch gut dran mein Management ist sehr an der Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz interessiert. Nur teilweise die Mitarbeiter nicht. Da gibt es schon spezielle Typen auf die ich gar nicht eingehen will.

    Ja, die gibt es wohl auch. Über die möglichen Gründe schweige ich auch, da ich die Einzelheiten nicht kenne.

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  • Damit das nicht falsch rüber kommt: Ich bin nicht der Meinung, daß man als SiFa nur die Interessen des Unternehmers im Auge haben sollte, ganz im Gegenteil. Aber das ist streng formal unsere Aufgabe, wir sollen die Unternehmer beraten, nicht die Mitarbeiter.


    Wie leicht oder schwer es ist, tatsächlich Vorteile für die Mitarbeiter zu erreichen hängt sehr vom Unternehmer und dem eigenen Geschick und dem eigenen Verkaufstalent ab. Wer wie ich als externe SiFa tätig ist, der hat sie sicher auch schon erlebt, die Chefs, die für möglichst wenig Geld nur die Rechtssicherheit wollen. Aber auch die anderen, die sich für ihre Mitarbeiter verantwortlich fühlen und gerne auch mehr als gesetzlich gefordert tun wollen. Die meisten liegen irgendwo dazwischen.


    In der Praxis sieht das dann so aus: Wenn man mit der Maßnahme X etwas für die Mitarbeiter erreichen will, muß man in aller Regel den damit verbundenen Vorteil für den Unternehmer suchen und diesen dem Unternehmer schmackhaft machen.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Damit das nicht falsch rüber kommt: Ich bin nicht der Meinung, daß man als SiFa nur die Interessen des Unternehmers im Auge haben sollte, ganz im Gegenteil....

    Dafür schenke ich dir ein "theoretisches" Like. Deine Meinung kannst du auch in der Praxis umsetzen.

    In der Praxis sieht das dann so aus: Wenn man mit der Maßnahme X etwas für die Mitarbeiter erreichen will, muß man in aller Regel den damit verbundenen Vorteil für den Unternehmer suchen und diesen dem Unternehmer schmackhaft machen.

    Was die Praxis anbelangt: Als externe SiFa hast du die Wahl, welche Unternehmensinteressen du guten Gewissens unterstützen und ob du "faule" Kompromisse eingehen willst oder nicht. (Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Damit behaupte ich nicht, dass du "faule" Kompromisse eingehst! Ich kenne ja dein spezielles "Verkaufstalent" nicht.)

    Aber das ist streng formal unsere Aufgabe, wir sollen die Unternehmer beraten, nicht die Mitarbeiter.

    Wo steht das geschrieben? :3: Dann lies doch mal im ASiG nach. Insbesondere § 6, § 9, § 10, § 11!


    Und zum besseren Verständnis für dich dieses:
    "Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (auch Sicherheitsfachkraft/Sifa genannt) in einem Unternehmen sind breit gefächert."
    http://www.arbeitssicherheit.d…er-Arbeitssicherheit-Fasi

    Einmal editiert, zuletzt von Charlyri ()

  • Wo steht das geschrieben? Dann lies doch mal im ASiG nach. Insbesondere § 6, § 9, § 10, § 11!

    muss immer alles irgendwo stehen.....etwas Idealismus sollte in unseren Beruf schon auch vorhanden sein.


    Als Externer ist es sicherlich viel schwerer auch für Mitarbeiter dazu sein, aber bestimmt nicht unmöglich.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Wie leicht oder schwer es ist, tatsächlich Vorteile für die Mitarbeiter zu erreichen hängt sehr vom Unternehmer und dem eigenen Geschick und dem eigenen Verkaufstalent ab. Wer wie ich als externe SiFa tätig ist, der hat sie sicher auch schon erlebt, die Chefs, die für möglichst wenig Geld nur die Rechtssicherheit wollen. Aber auch die anderen, die sich für ihre Mitarbeiter verantwortlich fühlen und gerne auch mehr als gesetzlich gefordert tun wollen. Die meisten liegen irgendwo dazwischen.

    Die Gesundheit der Mitarbeiter rechnet sich für die Chefs doch auch .....man denke an kosten für BG, Ausfallzeiten der Mitarbeiter, Motivation der Mitarbeiter und und und......

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Als Externer ist es sicherlich viel schwerer auch für Mitarbeiter dazu sein, aber bestimmt nicht unmöglich.

    Das entschuldigt seine Unkenntnis und die Nicht-Einbeziehung nicht. Gesetzliche Vorschriften sind aber nicht alles. Ich stimme dir vollstens zu!

  • icht zu vergessen, es gibt noch den Betriebswegeunfall, nicht nur den "einfachen" Wegeunfall. Diese Unterscheidung ist sowohl für den Unternehmer als auch für den verunfallten Beschäftigten von Bedeutung.

    Inwiefern ist das für den Beschäftigten von Bedeutung?


    Selbst eine Berufserkrankung ist dem Grunde nach ein Arbeitsunfall. Allerdings gibt es rein rechtlich betrachtet eine wesentliche Abgrenzung zwischen beiden. Aber selbst eine nach § 9 SGB 7 sogenannte "Berufserkrankheit" kann u. U. ein Arbeitsunfall sein. Spielt also sehr wohl für den Versicherten eine Rolle.

    Hmm, da fehlt mir vielleicht die Phantasie für. Ich krieg die Brücke von "Umknicken" über die Fragestellung "Wege oder Arbeitsunfall" zu Berufskrankheit nicht hin.


    Gruß
    Moritz

  • Inwiefern ist das für den Beschäftigten von Bedeutung?

    :31: Ich beantworte dein Frage nicht. Eine ausführliche Info würde doch - in deinem kritischen Sinne - das Thema wieder verfehlen. Kauf dir doch einfach mal den Juris Praxiskommentar SGB 7 (kostet ja nur über 180 Euro). Darin kannst du die Frage beantwortet finden.

    Hmm, da fehlt mir vielleicht die Phantasie für. Ich krieg die Brücke von "Umknicken" über die Fragestellung "Wege oder Arbeitsunfall" zu Berufskrankheit nicht hin.

    Auch dabei kann ich dir nicht helfen. Phantasie braucht es hierzu nicht. Nur ein Stichwort: Undifferenzierte Verwendung des Begriffes "Arbeitsunfall".
    Mehr würde das Thema doch sprengen, gell?

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  • Na das stimmt so nicht ganz, .....

    Ich schätze durchaus deine diplomatische Haltung. Aber immer eingesetzt ist sie auch nicht förderlich. Was hat Micherheit doch geschrieben?

    Aber das ist streng formal unsere Aufgabe, wir sollen die Unternehmer beraten, nicht die Mitarbeiter.

    Das ist so einseitig vermittelt ... schlichtweg falsch!

  • Bitte nun nicht wieder gleich mit Symbolen um dich hauen, Gudsje :21: Ohne Sprache sowieso zu interpretierbar in die eine oder andere Richtung. Verfehlt auch das Thema.

    Einmal editiert, zuletzt von Charlyri ()

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  • Moin Frank,


    verkaufe lieber die Löffel.


    Das wäre doch mal eine Marktlücke und so als Kaffeelöffel für den Chef, das hat schon was. :D

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • :31: Ich beantworte dein Frage nicht. Eine ausführliche Info würde doch - in deinem kritischen Sinne - das Thema wieder verfehlen. Kauf dir doch einfach mal den Juris Praxiskommentar SGB 7 (kostet ja nur über 180 Euro). Darin kannst du die Frage beantwortet finden.

    Danke für deine nette Antwort! Ich bin mir gar nicht so klar darüber, was ich dir getan haben könnte.
    Da mich die Fragestellung wirklich interessiert hat habe ich selbst nachgelesen. Falls es noch jemand anderes wissen will:
    Bei Betriebswegeunfällen besteht das Haftungsprivileg, das heißt, dass Schmerzensgeldforderungen und so weiter gegen Betriebsangehörige nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz möglich sind. Im Gegensatz dazu zählt der Beschäfftigte beim Wegeunfall als "normaler Verkehrsteilnehmer", so dass hier zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können.
    Ob das jetzt für dieses Thema elementar ist kann ja jeder selbst entscheiden, verkehrt zu wissen ist das aber bestimmt nicht.
    Ich muss, in der Hoffnung dafür nicht auch abgeflatscht zu werden, allerdings sagen, dass ich mich als Sifa nicht für die zivilrechtliche Beratung der Arbeitnehmer zuständig fühle. Ich würde einen Arbeitnehmer, der einen Unfall hatte und der Meinung ist ihm würde da ein Schmerzensgeld zustehen deshalb an einen Anwalt verweisen. Der weiß das im Zweifelsfall dann noch genauer.


    Gruß
    Moritz

  • Danke für deine nette Antwort! Ich bin mir gar nicht so klar darüber, was ich dir getan haben könnte.

    Selbstverständlich nichts!

    Da mich die Fragestellung wirklich interessiert hat habe ich selbst nachgelesen....

    Das ist nicht alles.

    allerdings sagen, dass ich .als Sifa nicht für die zivilrechtliche Beratung der Arbeitnehmer zuständig fühle.

    Eben, ich auch nicht, aber die BG

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  • Kannst du für diese Aussage bitte eine Quelle liefern? Danke schon mal!

    Nein, sorry, meinte die BG ist für die Arbeitsunfälle zuständig. Nach dem Sozialrecht SGB 7 natürlich. Danke für den Hinweis

  • Das wird ja mit der Zeit etwas lahm hier, da muß ich doch noch einmal Öl ins Feuer gießen und http://www.dguv.de/sifa-online/Fachkraft-für-Arbeitssicherheit/Rolle-und-Aufgabe/index.jsp zitieren:


    Rolle und Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit


    Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu beraten und zu unterstützen. Darüber hinaus hat sie Unterrichtungs- und Beratungspflichten gegenüber dem Betriebs- bzw. Personalrat.

    So habe ich das im Rahmen der Ausbildung und aller folgenden Seminare auch gelernt und immer wieder gehört. Da steht nirgends etwas von Arbeitnehmer oder Mitarbeiter beraten oder unterstützen. Natürlich soll die Arbeit am Ende den Arbeitnehmern zu Gute kommen, aber eben nur indirekt. Direkt ist man für sie nicht zuständig. Wird man bei einer Begehung von einem Mitarbeiter angesprochen und zum Problem XY befragt, müßte man korrekter Weise antworten: "Tut mir leid, es ist nicht meine Aufgabe, Ihre Fragen zu beantworten." Daß das in der Praxis zum Glück anders ist, steht auf einem anderen Blatt.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.