Ob die BG das je nach Ort des Unfalls als Wege- oder Arbeitsunfall wertet spielt für ihn nun einmal gar keine Rolle!
Nicht zu vergessen, es gibt noch den Betriebswegeunfall, nicht nur den "einfachen" Wegeunfall. Diese Unterscheidung ist sowohl für den Unternehmer als auch für den verunfallten Beschäftigten von Bedeutung. Genaugenommen sind beide Formen nach § 8 SGB VII ein "Arbeitsunfall". Gibt unterschiedliche Arten des Arbeitsunfalles. Selbst eine Berufserkrankung ist dem Grunde nach ein Arbeitsunfall. Allerdings gibt es rein rechtlich betrachtet eine wesentliche Abgrenzung zwischen beiden. Aber selbst eine nach § 9 SGB 7 sogenannte "Berufserkrankheit" kann u. U. ein Arbeitsunfall sein. Spielt also sehr wohl für den Versicherten eine Rolle. Und auch, wie schon gesagt, wie gut die Sachverhaltsaufklärung und die Amtsermittlungspflicht von der BG wahrgenommen bzw. interpretiert wird. Der Verunfallte ist nicht rechtlos und der Entscheidungsmacht der BG nicht völlig "ausgeliefert".
Und die Entscheidung ob es ein ein Arbeitsunfall o. Wegeunfall ist wird von der BG getroffen da mischen wir uns gar nicht ein.
Klar, einmischen geht auch nicht. Aber wie schon geschrieben:
Hängt doch alles davon ab, wie gut die Sachverhaltsaufklärung betrieben und die Amtsermittlungspflicht von der BG wahrgenommen bzw. interpretiert wird. Hinzu kommt noch das spezielle Verhältnis der BG zu dem (betroffenen) Unternehmer. Und das SGB 7 ist an einigen Stellen nicht eindeutig.
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Na ja, da bin ich auch gut dran mein Management ist sehr an der Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz interessiert. Nur teilweise die Mitarbeiter nicht. Da gibt es schon spezielle Typen auf die ich gar nicht eingehen will.
Ja, die gibt es wohl auch. Über die möglichen Gründe schweige ich auch, da ich die Einzelheiten nicht kenne.