Arbeitsunfall oder Wegeunfall?

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  • Hallo zusammen.
    Folgendes ist passiert:
    Ein Mitarbeiter ist zur Arbeit gefahren und ist beim Aussteigen aus seinem PKW auf einen Stein getreten.
    Hierbei hat er sich den Fuß umgeknickt und ging zum Arzt.


    Ist das nun ein Wegeunfall? Er war ja bereits auf dem Firmengelände angekommen und nicht mehr auf dem Weg zur Arbeitsstätte?`
    Ist das nun ein Arbeitsunfall? Er hat ja seine Tätigkeit noch nicht aufgenommen, bzw. er hatte ja noch nicht mal eingestempelt?


    Gruß,
    Ausbilder

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  • Moin,


    wo ist der Unterschied: Begriff.


    Der MA ist/war auf dem Weg zu seiner Arbeitsstätte. Schäden (Unfall) auf diesem (hier sogar direktem) Weg sind durch die zuständige BG, bzw. UK, abgedeckt. Fuß umknicken dürfte auch einige Zeit dauern (mehr als 3 Tage). Ergo: D-Arzt, Behandlung, und Meldung an die Kasse.
    Ebenso wäre ein Wegeunfall versichert bei einem Umweg: Kollegen abholen, Kind in die KiTa, Stauumfahrung. Nicht versichert: Brötchen beim Bäcker holen. Strittig: Unterwegs tanken.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

    Einmal editiert, zuletzt von Waldmann ()


  • Er war ja bereits auf dem Firmengelände angekommen und nicht mehr auf dem Weg zur Arbeitsstätte?`

    Das ist meiner Ansicht nach ungewöhnlich, denn die meisten Mitarbeiter parken doch eher vor dem Firmengelände, oder nicht? Selbst wenn der Parkplatz zum Betrieb gehören und nur Mitarbeitern zur Verfügung stehen sollte würde ich dem Unfall den Namen Wegeunfall geben. Ich stimme Waldmann aber zu, wirklich wichtig ist das nicht. Ich würde mir viel mehr Gedanken machen, ob ein betriebseigener Parkplatz in ordentlichem Zustand ist. Schließlich sieht man oft, daß das allenfalls mäßig befestigte Flächen mit latenter Stolper- oder bei Nässe Rutschgefahr sind.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Das ist meiner Ansicht nach ungewöhnlich, denn die meisten Mitarbeiter parken doch eher vor dem Firmengelände, oder nicht? Selbst wenn der Parkplatz zum Betrieb gehören und nur Mitarbeitern zur Verfügung stehen sollte würde ich dem Unfall den Namen Wegeunfall geben. Ich stimme Waldmann aber zu, wirklich wichtig ist das nicht. Ich würde mir viel mehr Gedanken machen, ob ein betriebseigener Parkplatz in ordentlichem Zustand ist. Schließlich sieht man oft, daß das allenfalls mäßig befestigte Flächen mit latenter Stolper- oder bei Nässe Rutschgefahr sind.

    Da wieder spreche ich....das ist kein Wegeunfall mehr, siehe unten


    http://www.bgn.de/462/1606?highlight_search_words=wegeunfall

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Warum widersprichst Du? In Deinem Link steht genau das, was ich geschrieben habe. Es ist meiner Ansicht nach mit großer Wahrscheinlichkeit ein Wegeunfall, weil es nur in Ausnahmefällen der Fall sein wird, daß ein Mitarbeiter tatsächlich auf dem Betriebsgelände parkt. Beim Ausseigen hat der Mann eben noch nicht das Betriebsgelände betreten. Sollte er das doch erst befahren und dann beim Umknicken betreten haben, dann wäre es ein Arbeitsunfall, klare Sache.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Hallo Micherheit,



    Das liest sich für mich aber anders

    Selbst wenn der Parkplatz zum Betrieb gehören und nur Mitarbeitern zur Verfügung stehen sollte würde ich dem Unfall den Namen Wegeunfall geben.

    Ausbilder schreibt eindeutig


    Er war ja bereits auf dem Firmengelände angekommen und nicht mehr auf dem Weg zur Arbeitsstätte?`

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hi...


    im Ausseigen hat der Mann eben noch nicht das Betriebsgelände betreten. Sollte er das doch erst befahren und dann beim Umknicken betreten haben, dann wäre es ein Arbeitsunfall, klare Sache.

    kleiner Einspruch.
    Bei meinem vorherigen Arbeitgeber (in einem großen Chemiepark ansässig) gab es ähnliche Diskussionen für Unfälle auf dem Werk vom Parkplatz (quasi außerhalb des Chemieparks und erst recht der Arbeitstelle) bis zur Umkleide und weiter zum Arbeitsplatz.
    Aussage vom damaligen TAB der BGRCI:
    - Unfälle auf dem Weg von zu Hause bis zur Umkleide: Wegeunfall
    - Unfälle auf dem Weg von der Umkleide an: Arbeitsunfälle
    - Der Heimweg dann dementsprechend umgekehrt.


    Wir empfanden das damals als eine recht pragmatische Lösung der Frage.

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • - Unfälle auf dem Weg von zu Hause bis zur Umkleide: Wegeunfall
    - Unfälle auf dem Weg von der Umkleide an: Arbeitsunfälle
    - Der Heimweg dann dementsprechend umgekehrt.

    Das kenn ich auch so.
    Der Weg beginnt mit dem Verlassen des Wohnhauses, und führt auf dem günstigsten Weg zur Arbeit bis zur Umkleide.
    Das "Arbeiten" beginnt dann entsprechend ab dem Weg zum Arbeitsplatz.


    http://www.bgrci.de/rehabilita…-leistungen/wegeunfaelle/

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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  • Da sagt die BGN was anders.....


    bgn.de/462/1606?highlight_search_words=wegeunfall

    as kenn ich auch so.
    Der Weg beginnt mit dem Verlassen des Wohnhauses, und führt auf dem günstigsten Weg zur Arbeit bis zur Umkleide.
    Das "Arbeiten" beginnt dann entsprechend ab dem Weg zum Arbeitsplatz.


    bgrci.de/rehabilitation-und-leistungen/wegeunfaelle/

    Schon lustig, wie unterschiedliche BGs diesen Sachverhalt unterschiedlich bewerten

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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  • Das kenn ich auch so.
    Der Weg beginnt mit dem Verlassen des Wohnhauses, und führt auf dem günstigsten Weg zur Arbeit bis zur Umkleide.
    Das "Arbeiten" beginnt dann entsprechend ab dem Weg zum Arbeitsplatz.

    Sorry, in den von dir angegebenen Link steht aber nicht wo der Wegeunfall beim Arbeitgeber endet und ab wann es ein Arbeitsunfall ist.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Ob Wege- oder Arbeitsunfall ist doch eigentlich egal, die BG muß eintreten und das ist entscheidend. Anders sieht es bei der Haustür aus: Beginnt der versicherte Arbeitsweg beim Einfamilienhaus dort oder doch erst an der Grundstücksgrenze?



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Für den betroffenen Kollegen stimme ich Dir zu.
    Für das Unternehmen kann das aber einen Unterschied ausmachen (hinsichtlich der Aufschläge bei den BG - Beiträgen).


    Aber - im Zweifelsfall kann man die Thematik, wenn man einmal in die Situation kommt, mit den entsprechenden Aufsichtspersonen diskutieren.
    Dann gibt es eine eindeutige Aussage von Seiten der BG,

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • Ob Wege- oder Arbeitsunfall ist doch eigentlich egal, die BG muß eintreten und das ist entscheidend.

    Das die BG einspringt ist klar, allerdings war die Frage von Ausbilder: Arbeitsunfall oder Wegeunfall?

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Beginnt der versicherte Arbeitsweg beim Einfamilienhaus dort oder doch erst an der Grundstücksgrenze?

    Ist bei mir einfach, denn die Haustür stellt die Grundstücksgrenze dar. :P

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ist bei mir einfach, denn die Haustür stellt die Grundstücksgrenze dar.

    Laut BGN:


    Der Versicherungsschutz beginnt bzw. endet mit dem Durchschreiten der Außentür des Gebäudes, in dem der Versicherte wohnt. Unfälle im Treppenhaus oder im Fahrstuhl sind somit nicht versichert, während ein Stolperunfall im Vorgarten bereits unter Versicherungsschutz steht.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • während ein Stolperunfall im Vorgarten bereits unter Versicherungsschutz steht.

    Wobei die BG hier möglicherweise den Eigentümer, der ja auch der Arbeitnehmer sein kann, in Regress nehmen kann, wenn der Weg im Vorgarten nicht den Verkehrssicherungspflichten entspricht. Also z.B. Stolperstellen beinhaltet oder im Winter nicht geräumt oder gestreut ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Schon lustig, wie unterschiedliche BGs diesen Sachverhalt unterschiedlich bewerten

    Dafür gibts ja zum Glück das Regelwerk nach der DGUV, indem in der Zukunft solche "Ungleichbewertungen" angepasst werden. :D

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    Mike

  • :pop3: das bleibt abzuwarten, bin mal gespannt

    He... du vertraust doch hoffentlich dem Regelgeber. :D:D:D
    Ich hoffe ihr hört den leicht sarkastischen Unterton.

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    Mike