Arbeitsunfall oder Wegeunfall?

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  • Das musst du mir nicht erklären...


    Für mich ist der Ansatz ein anderer. Ich stehe halt auf dem Standpunkt, dass der Arbeitsschutz bzw. die Sicherheit meiner Beschäftigten nicht am Werkstor aufhört. Wenn ich also Möglichkeiten der Einflussnahme habe, dann versuche ich diese auch wahrzunehmen. Das meine Möglichkeiten hier beschränkter sind als im Dienst ist zwar richtig, entbindet mich aber nicht vom Versuch, hier aktiv zu werden.


    Hier ist das Fahren ein gutes Beispiel. Wenn MA viel dienstlich unterwegs sind und ich vielleicht versuche, mit unterschiedlichsten Methoden auf ein sicheres Fahren hinzuwirken, auf der anderen Seite aber sage: "Ja was du dann nach Feierabend machst ist deine Sache." dann werde ich sicher nicht so erfolgreich arbeiten wie ich könnte. Und dabei kann eine entsprechende Untersuchung und Aufarbeitung von Wegeunfällen zumindest ein deutliches Signal an die Beschäftigten sein - unabhängig von rechtlichen Notwendigkeiten.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Hallo Zusammen,


    ich möchte noch zu bedenken geben das neben dem was schon ausführlich in den vorgehenden Beiträgen beschrieben wurde mit den 30 Cent auch der eventuelle Unfallschaden am eigenen PKW abgegolten ist wenn nicht was anderes mit dem AG schriftlich vereinbart wurde.


    Bei uns darf aus diesen Grund kein Mitarbeiter mit den privaten PKW Dienstfahrten unternehmen. Der Mitarbeiter zahlt bei einen eigenverschuldeten Unfallschaden am eigenen PKW drauf wenn keine Vollkaskoversicherung vorhanden ist. Ein Mitarbeiter von uns hat da böse Erfahrungen gemacht. Im Ernstfall will keiner zahlen.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

  • Der Einwand ist wichtig.


    Bei uns ist der Unfall gesondert in der Bertiebsvereinbarung geregelt - zu meiner vollsten Zufriedenheit was die Regelung angeht (also ich würde sie akzeptieren, und ich bin sehr kritisch - glaube ich).


    Und noch besser: es ist ausdrücklich ERLAUBT mit dem Privat-PKW zu fahren. Die Nutzung von Bahn oder anderen Autos (Mietwagen/Poolfahrzeug) steht OPTIONAL zur Verfügung. Die Nutzung der Bahn wird außerdem bevorzugt, und die Logistik dahinter ist perfekt (der Mitarbeiter sagt ein mal "Hopp!", und er kriegt die Fahrkarten sofort). Aber nicht Alle können die Bahn nutzen - spätestens, wenn etwas zum transportieren ist, dann endet die Bahnfahrt vor dem Beginn.