Schweissarbeitsplätze

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    ich brauch mal ein tipp von euch bezüglich schweissarbeitsplätze.


    wir möchten bei uns im betrieb 2 komplett neue schweissarbeitsplätze für azubis einrichten und dazu brauche ich ein paar infos.


    hab mir die BGI 702 und BGR 220 zur gemüte gezogen aber so richtig zufrieden bin ich mit den infos nicht.


    hat jemand von euch irgendwelche normvorgaben wie ein solcher arbeitsplatz auszusehen hat?


    gruß toni

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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  • KOmmen mir erst einmal viele Fragen:

    • Welche Ausbildung?
    • Mit welchen Verfahren gedenkt ihr zu Schweißen?
    • Örtlichkeit der SChweißplätze?
    • Wie stark wird er Benutzt werden (täglich, wöchentlich)?
      [/list=1]


      Denn sobald ihr E-Schweißen ausbilden wollt oder legierte / hochlegierte Stoffe schweißen möchtet wird es kompliziert.


      Ich kann dir unsere Ausbildungsstätte im Bereich der Schweißerei beschreiben.


      Offene Tische zum Acytlenschweißen (reicht bei uns da wir eine sehr große Halle haben die gut durchlüftet wird.
      Kleine Boxen mit Tisch und E-Schweißaggregate + Absauganlage mit genügender Absaugleistung.
      Dasselbe haben wir für WiG, MIG und MAG.


      ---------- WEnn eure Azubis draussen arbeiten müssen (während der Ausbildung und nach der Ausbildung) also keinen festen ARbeitsplatz haben dann bringen ein Teil der Vorschläge keinen Sinn. --------------------------
      Verbesserungswürdig bei uns: Ich würde flexible Stellwände (verfahrbare Wände) einen festen Arbeitstisch (mit Bohrungen) mit Halterung zum festspannen und fixieren von Bauteilen.
      Eine Absaugung mit leicht verstellbaren Arm leicht mitzuführen. Am besten zu befestigen im Bereich der entsprechenden Elektrodenhalterungen.
      2 Stehsitzstühle für lange Nähte.
      Entsprechende Vorrichtungen zum Anbauen Bsp. : Rohr schweißen (Rollenböcke); Winkelelemente (Ecknähte zum Beispiel)


      Das sind auch die Anforderung die ich an einen Schweißerplatz stelle.
      [list]

    • Platz für verschiedene Teile
    • Durch Schweißgeeignete Stellwände getrennt und flexible verstellbar
    • sehr gute Absaugung die sich leicht mitführen lässt.
    • Tisch: kombinierbar mit Aufsteckelmenten
    • Stehstühle aber einstellbar


    So das sind zwar jetzt keine Vorschriften :) aber das sind für mich die Anforderungen die ich an einen neu zu konzipierenden Schweißerplatz stellen würde

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    erstmal danke euch beiden für die tipps, nun die azubis sollen in erster linie nur in der halle und sie sollen nur E- und A- Schweissen.


    hmm ich denke mal ich hab da was nicht ganz richtig erklärt 8o und zwar ist lernt der eine azubi industriemechaniker und der andere anlagenmechaniker und aufgrund ihrer ausbildung ist das schweissen ein bestandteil davon.


    da wir nun eh zwei komplett neu arbeitsplätze einrichten müssen wollen wir es so machen das es auch wirklich allen ansprüchen genügt.


    wir haben unds soweit schon darauf geeinigt das wir 2 schweisserkabinen mit festen seitenteilen und einen vorhang bestellen desweiteren ein absaugvorrichtung die man über seinen schweisstisch drüberfahren kann (ähnlich wie der deckel einer sonnenbank) und eben halt tische und stühle wie schon von rabau beschrieben.



    was mich jetzt noch interresiert ist, wie groß sollte so eine kabine sein?


    gruß toni

  • wie groß sind deine Werkstücke? *lach*


    Azubis dürfen häufig nur unter Aufsicht arbeiten - ist das gegeben.
    Aufsicht UND Sichtschutz für Unbeteiligte..oder genügend Platz für Zwei?


    In diesem Sicherhietslehrbrief für Schweißer steht Einiges drin meine ich. Hast du dort mal nachgelesen?


    Gruß
    gladis:-)

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Gladis,


    na sagen wir mal so ich habe keine werkstücke :D die geschweisst werden müssen :D


    aber mal ernsthaft das sind nur kleinere sachen und die jungs die kommen erst mit 18 jahren in die werkstatt weil es ja nur ein teil ihrer ausbildung ist.


    warten wir es ab ich werde mich erkundigen :D :D......................


  • Azubis dürfen schon alleine Schweißen zum üben, es muss nur ein Ansprechpartner dauerhaft zur Verpfügung stehen.
    Natürlich muss ihnen erst mal erklärt werden wie und gezeigt werden.


    toni
    Bei uns werden auch Anlagenmechaniker und Industriemechaniker ausgebildet.


    Bei uns ist eine feste E-Schweißkabine ca. 2 * 2,5 m dadurch haben neben dem Schweißenden auch noch der Ausbilder und ein weiterer Azubi Platz.


    Welche Materialien wollt ihr Schweißen lassen?? Besteht in ferner Sicht auch die Möglichkeit das die Handwerker die Plätze mit benutzen sollten.


    Wenn ihr A-Schweißen macht solltest du dir Gedanken machen wie du Gas und Sauerstoff vernüpftig unterbringst.
    Ausserdem sollte dann eine gute Aufhängung vor Ort sein das man Handstück mit Spitze hängen kann.

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
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    Gruß RaBau


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    • Offizieller Beitrag


    Hallo RaBau,


    welche materialien verwand werden kann ich noch nicht sagen, muss da vorher den meister fragen aber vermutlich stahl.

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Zusammen...


    Grundsätzlich sollte die Kabine für handgeführte Schweißverfahren eine ungehinderte Bewegung des Schweißers ermöglichen. Als Richtlinie können die Ausführungen der Arbeitsstättenverordnung herangezogen werden. Gemäß § 6 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV hat der Arbeitgeber solche Arbeitsräume bereitzustellen, die eine ausreichende Grundfläche und Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum aufweisen. Gemäß Nr. 1.2 des Anhang nach § 3 Abs. 1 ArbStättV müssen `Arbeitsräume... eine ausreichende Grundfläche und eine in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche... ausreichende lichte Höhe aufweisen ...` . Hierbei ist zu Bemerken, dass sich ein Arbeitsplatz (z.B. Schweißkabine) per Definition innerhalb eines Arbeitsraumes oder im Freien befindet. Demzufolge können die Forderungen der ArbStättV für Arbeitsräume nicht 1 zu 1 auf die Schweißkabinen umgesetzt werden.


    D.h., es ist im Einzelfall zu beurteilen, ob die (Kabinen-) Raumabmessung für den vorgesehenden Arbeitsplatz und den Arbeitnehmer, der dort arbeiten soll, geeignet ist. Diese Beurteilung hat dann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung der innerbetrieblichen Arbeitsschutzakteure zu erfolgen.


    Als Erkenntnisquelle zur Gefährdungsbeurteilung können die zurückgezogenen Vorgaben herangezogen werden. Zur Abmessung von Räumen siehe die Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung - J1.2 Abmessungen von Räumen, Luftraum und A1 - Fehlende Maßzahlen [ http://lasi.osha.de/de/gfx/publications/lv40.htm ]. Siehe auch die Handlungsanleitung "Schutzmaßnahmen zur Minimierung der Gefahrstoffexposition beim Schutzgasschweißen" (LV 42) [ http://lasi.osha.de/de/gfx/publications/lv42_info.htm ].




    So ganz konkret kann man diese Frage glaube ich nicht beantworten . Detailfestlegungen sollten mit einem Fachmann bzw. Hersteller solcher Kabinen besprochen werden.


    Adressen:


    DVS – Deutscher Verband für
    Schweißen und verwandte Verfahren e.V.
    Aachener Str. 172
    40223 Düsseldorf
    Tel.: 0211-1591-0
    Fax: 0211-1591-200


    Beim DVS-Verlag erhält man das Merkblatt DVS 1203 „Arbeitsschutz beim Schweißen; Einrichtung von Schweißwerkstätten unter Arbeitsschutzaspekten“ zu beziehen unter:
    www.dvs-verlag.de


    oder


    Fachausschuss „Metall und Oberflächenbehandlung“
    Seligmannallee 4
    30173 Hannover
    Tel.: 0511-8118-0
    Fax: 0511-8113-373
    Internet: http://www.hvbg.de/d/bgz/praev…anche/anlagen/metall.html


    Literatur: (erhalten sie unter www.arbeitssicherheit.de)


    BGI 553 Lichtbogenschweißer
    BGI 554 Gasschweißer
    BGI 534 Arbeiten in engen Räumen
    BGR 500 Betreiben von Arbeitsmitteln (Kap 2.26)


    gruß, herbert