Art und Weise der Sicherheitsunterweisung

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  • Guten Tag Forum,


    bei der Suche nach einer praktikablen Methode mehrere hundert Angestellte jährlich zu Unterweisen bin ich auf dieses Board hier gestoßen.


    Aufgrund der speziellen Arbeit unserer Angestellten sind diese nur sehr wenig vor Ort und daher schwer für Schulungs/ Unterweisungszecke greifbar. Jedoch bringt ihre Tätigkeit vielerlei Gefahren mit sich. Daher müssen umfassende Sicherheitsunterweisungen mehrmals jährlich (aufgrund der Fluktuation) sichergestellt sein.
    Dier Personaldecke gibt eine persönliche von fachkundigen Mitarbeitern durchgeführte Einweisung bei dieser Menge nicht mehr her, daher habe ich mir überlegt die Unterweisungen als e-learning zu gestalten.


    Aus den DGUV Regel Kapitel 2.3 §4 konnte ich jedoch entnehmen, dass „Ein ausschließliches Selbststudium der Versicherten zur Unterweisung in der Regel nicht ausreichend“ ist. Das klassische Selbststudium, also das Lernen aus Büchern findet so natürlich nicht statt. Das Kapitel besagt aber auch, dass „Grundsätzlich persönliche Unterweisungen durchzuführen sind“. Trotzdem dürfen „als Hilfsmittel elektronische Medien eingesetzt werden“. Hierbei ist auf „artgerechte Aufbereitung, Verständnisprüfung und Möglichkeit zum persönlichen Gespräch zu achten“.


    Daher meine Frage an euch:


    Ist eine e-learning Unterweisung von Gesetzgeber her zugelassen?


    Hat schon jemand Erfahrungen mit anderen Arten von Unterweisungen anstelle der persönlichen gemacht?


    Hätte jemand Vorschläge wie in meinen Falle eine Unterweisung unter den gegebnen Umständen am besten durchführen wäre?


    Vielen Dank im Voraus


    Florian

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  • Hallo Florian,


    die elektronische Unterweisung ist hilfreich und kann auch eingesetzt werden. Erlaubt ist es. Je nach dem, was für eine Tätigkeit die Mitarbeiter ausführen (z.B. Arbeiten mit Gefahrstoffen)ist aber eine elektronische Unterweisung ausgeschlossen, bzw. nur in Teilen möglich.
    Eine Alternative wäre auch der Einsatz von externen Schulungsunternehmen. Ich bin z.B. im Baugewerbe häufig auf Baustellen unterwegs und schule die Mitarbeiter direkt vor Ort.


    Um Dir eine genauere Antwort geben zu können müsste man nähere Infos haben.


    Gruß
    Stüehan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo,


    danke für die schnelle Antwort.


    Wir bieten "Postdienstleistungen" an. Daher sind alle Mitarbeiter ausser in den frühen Morgenstunden ausser Haus und auch an verschiedensten Orten tätig.
    Durch Urlaube, Fluktuation usw ist es nicht möglich 100% zu Unterweisen.


    Daher war mein Ansatz, ein e-learning Tool das jeder Mitarbeiter binnen eines Jahres selbstständig einmal individuell für sich selbst Durchführt und somit ich meinen Unterweisungspflichten nachgekommen bin.


    Laut Gefährdungsbeurteilung bestehen eine Vielzahl von Gefahren wie z.B. Gefahrgut, Hebebühnen, Rollbehälter, KFZ, Hunde etc. aber hauptsächlich natürlich die Gefahren die jeder alltägliche Handgriff im Beruf mit sich bringt.


    Du sagtest, die elektronische Unterweisung "kann" eingesetzt werden. Gibt es hierfür Belege über die Gültigkeit einer solchen Einweisung?


    Grüße

  • Das klingt doch jetzt schon einmal vielversprechend, Danke!


    Dazu gleich weiter:


    Vielleicht bin ich hierzu auch im falschem Forum aber ist es jemanden vll bekannt ob es zu diesem e-learning irgendwelche Online Tools gibt mit denen man einfach und schnell eine interaktive Unterweisung erstellen kann?

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  • Vielleicht bin ich hierzu auch im falschem Forum aber ist es jemanden vll bekannt ob es zu diesem e-learning irgendwelche Online Tools gibt mit denen man einfach und schnell eine interaktive Unterweisung erstellen kann?

    Einfach mal google nach "e-learning Arbeitssicherheit" befragen. Gleich bei den ersten Treffern sind die gängigen Anbieter. Fast alle bieten einen Grundstock an Unterweisungsthemen, die man den eigenen betrieblichen Bedingungen anpassen kann.


    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo,


    ja, die sind mir bekannt. Wollte jetzt um das Projekt ins Rollen zu bekommen einmal eine kleine Unterweisung selbst erstellen und dann den entsprechenden Personen vorstellen. Bei positivem Feedback wäre dann solch ein Unternehmen eine Idee.

  • Im Kapitel 8 steht alles zur Unterweisung mit elektronischen Hilfsmitteln

    Da steht auf S. 23 ganz fett:
    Die Unterstützung mit elektronischen Hilfsmitteln soll und kann nicht die persönliche Unterweisung und das Mitarbeitergespräch
    durch den jeweiligen Vorgesetzten vor Ort ersetzen.

    Das klingt doch jetzt schon einmal vielversprechend, Danke!

    Sagt letztendlich also auch nichts anderes als das, was in der DGUV-Regel steht. E-Learning als Hilfsmittel ja, mehr auch nicht.


    Und hier wurde schon einmal eine derartige Frage gestellt und diese beantwortet:
    http://komnet.nrw.de/ccnxtg/fr…nxtg/danz?lid=DE&did=5784

  • Stimmt, danke für den Link. Eine eindeutige Aussage trifft bei diesem Thema leider kein Text so richtig. In deinem Link wird es am Schluß wieder relativiert, da es eventuell doch möglich ist nach Rücksprache mit den angegebenen Instanzen.

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  • Das Arbeitsschutzgesetz gibt nichts entsprechendes her. Klar, nachfragen ist immer gut. Aber ob die die Verantwortung übernehmen? Wohl kaum. Aber die Antwort interessiert mich. Habe nämlich einen Freund, der sich auf E-Learning spezialilsiert hat. Auch en Buch darüber geschrieben hat. Allerdings nicht zu diesem speziellen Thema.

  • Da ich selbst als Zeitungs- und Postzusteller unterwegs bin ...
    hast dir da einiges vorgenommen ... :thumbup:
    besonders, wenn die Unternehmens- und Mitarbeiterstruktur bei dir genauso ist wie hier ...


    Meine persönliche Einschätzung:

    • Online-Schulung ... keine Chance, die meisten der älteren Zusteller haben diese Möglickkeit nicht, die jüngeren Zusteller haben in der Regel internetfähige Mobiltelefone (eLearning in Mobilversion wird schwierig ...), teils hat's Mitarbeiter mit nur rudimentären Deutschkenntnissen.
    • Schulungstermin ... keine Chance, kaum einer der Austräger wird auch nur im Ansatz an einem derartigen Termin teilnehmen können bzw. wollen.
    • Persönliche Schulung ... geringe Chance, wenn der zuständige Betreuer / Inspektor es schafft, jeden seiner 150 - 200 zu betreuenden Mitarbeiter mindestens 1 x im Jahr aufzusuchen und dafür mindestens 30 Minuten Zeit mitbringt.

    Das sind auch die Gründe, warum sich die "Sicherheitsunterweisung" bei allen mir bekannten (Zeitungs-, Werbungs- und Zweite-Post-Zustell-Unternehmen auf ein bis zwei Seiten (evtl. bebilderter Text) im Zustellhandbuch beschränken.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Ja, etwa in der Art stellt sich mein/ unser Problem dar.....die Greifbarkeit der Zusteller ist einfach sehr sehr schlecht.


    E-Learning ist vielleicht der falsche Ausdruck. Geplant ist eine individuelle interaktive "Powerpoint" mit Leistungskontrolle am Ende. Diese soll jeder min. einmal im Jahr vor oder nach der Zustellung absolvieren. Dafür würde an jedem Standort ein Laptop bereit gestellt und eine Einweisung gegeben. Die Rahmenbedingungen würden passen.


    Das Problem ist wie schon gut beschrieben das Gesetz. Gerade bei diesem heiklem Thema findet man sehr wenig eindeutige Aussagen zu Unterweisungs"erleichterungen".


    Gibt es dann Verbände, Genossenschaften, Ämter die hierfür vorab schonmal unverbindliche Auskunft geben?


    Meine Erfahrung bisher ist, dass es zwar keiner 100%ig weiß aber jeder erstmal aus Selbstschutz sagt: "Nein, nicht möglich. Nur persönlich"



    Grüße

  • ...
    Gibt es dann Verbände, Genossenschaften, Ämter die hierfür vorab schonmal unverbindliche Auskunft geben?


    Meine Erfahrung bisher ist, dass es zwar keiner 100%ig weiß aber jeder erstmal aus Selbstschutz sagt: "Nein, nicht möglich. Nur persönlich"
    ...

    Was nützt Dir eine unverbindliche Antwort?
    Im Schadensfalle wird ein Richter entscheiden ob die Unterweisung ausreichend war oder nicht.
    Erwischst Du einen konservativen Richter wird der wahrscheinlich feststellen, dass eine elektronische Unterweisung nicht ausreicht, bei einem technikaffinen Richter könnte das Ergebnis lauten, die Unterweisung war ausreichend.
    Im Gefahrstoffrecht ist die mündliche Unterweisung noch explizit vorgeschrieben. In anderen Rechtsgebieten ist das nicht so eindeutig.
    Ich persönlich würde eine elektronische Unterweisung akzeptieren, wenn dabei z.B. ein Verständnistest als Prüfung am Ende erfolgt und der Unterwiesene die Möglichkeit hat Fragen, sei es nun schriftlich oder mündlich zu stellen, die im Nachgang beantwortet werden. Bei der mündlichen Unterweisung wird man ja auch nicht mehr durchführen.
    Alles sauber dokumentiert, fertig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • E-Learning ist vielleicht der falsche Ausdruck. Geplant ist eine individuelle interaktive "Powerpoint" mit Leistungskontrolle am Ende. Diese soll jeder min. einmal im Jahr vor oder nach der Zustellung absolvieren. Dafür würde an jedem Standort ein Laptop bereit gestellt und eine Einweisung gegeben. Die Rahmenbedingungen würden passen.

    Mein Mann beispielsweise hat eine persönliche Unterweisung zum Brandschutz erhalten. Anschließend musste er per PC eine Leistungskontrolle (Beantwortung eines Fragenkataloges) absolvieren. Als Untersützungshilfe ist das doch möglich. Hilfe für den Umgang mit dem Laptop wird da ja wohl auch gegeben. Obwohl die meisten, auch die Älteren, mit einem Laptop umgehen können. Aber eben nicht alle.

    Ja, etwa in der Art stellt sich mein/ unser Problem dar.....die Greifbarkeit der Zusteller ist einfach sehr sehr schlecht.

    Das macht mich neugierig: Was ist das für eine Art Unternehmen?


    Ich versteh dich noch nicht ganz: Arbeiten die Beschäftigten durchgehend ganz allein, kein Leiter etc., der bezüglich persönlicher Unterweisung zu beauftragen möglich wäre? (Auch bei anderen Problemen, die nicht nur telefonisch zu klären sind?) Wie verläuft das Einstellungsverfahren? Steht der Laptop auch allein im Raum, oder gibt´s einen qualifizierten Ansprechpartner? Wo befindet sich der Raum? In privater Umgebung?

    Einmal editiert, zuletzt von Charlyri ()

  • Die Frage ist, wie stellt man sicher dass der Mitarbeiter den Test auch selbst durchführt und nicht jemand der besser lesen oder verstehen kann das dann für ihn erledigt?


    Vieleicht kann man einfach mal investieren und die Mitarbeiter zentral irgendwo einladen und das dann persönlich durchführen. Kann man auch gleich mal die Leute kennenlernen die für einen arbeiten. Da die Arbeitsbedingungen für diese Leute sowieso schon sehr schlecht bis miserabel sind, wäre es mal nicht schlecht. Die Leute werden ganz bestimmt daran teilnehmen, wenn sie wissen dass es bezahlte Arbeitszeit ist.

  • Ja, etwa in der Art stellt sich mein/ unser Problem dar.....die Greifbarkeit der Zusteller ist einfach sehr sehr schlecht.

    und deshalb ist das

    Vieleicht kann man einfach mal investieren und die Mitarbeiter zentral irgendwo einladen und das dann persönlich durchführen. ... Die Leute werden ganz bestimmt daran teilnehmen, wenn sie wissen dass es bezahlte Arbeitszeit ist.

    auch praktisch nicht durchführbar. Nicht wenige Zusteller gehen nach der Verteilung einer regulären Beschäftigung nach. Zudem sind in der Prospektverteilung überwiegend Jugendliche (Ü14) unterwegs, die auch nicht so einfach mal gesammelt eingeladen werden können. Hier macht sich auch die hohe Fluktationsrate bei der persönlichen Betreuung sehr stark bemerkbar.


    Ganz abgesehen von den (internen) Kosten - die du gegenüber der GF plausibel machen musst - das Argument der Ausfallkosten zieht in dieser Branche nicht, diese sind minimal.


    Die Zusteller-Branche ist nicht ohne, sieht man alleine schon daran, das Zeitungszusteller von der Mindestlohnregelung ausgenommen sind (aktuell gesetzlich 6,38 € / h - mit diversen Branchentricks effektiv um 5,50 - Zoll *schulterzuck*).


    @Florian_FaSi:
    Die einzige Möglichkeit, die ich (aufgrund meiner praktischen Erfahrungen in der Branche) sehe, ist letztlich die persönliche (Kurz-) Unterweisung durch die Betreuer / Inspektoren.


    Aber mal Neugierde halber gefragt: wie läuft das bei euch mit den Unfallmeldungen?
    Eigentlich sollte ja jeder - auch folgenlose - Sturz erfasst werden, neben den obligatorischen Schnittverletzungen durch Briefkästen und Verpackungsbänder. Ich versuche das jetzt seit drei Jahren (über Meldezettel) ohne Erfolg. Nur, melden, macht kaum ein Zusteller, es sei denn, er/sie muss zum Arzt.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Was nützt Dir eine unverbindliche Antwort?

    Als Richtungszeig. Da es hier schwer ist verlässliche antworten zu bekommen würde sich vielleicht jemand zu einer solchen antwort bewegen lassen. Wenn diese auch negativ ist, dann kann man wohl den Haken dahinter machen.



    Das macht mich neugierig: Was ist das für eine Art Unternehmen?

    Den Namen will ich hier nicht nennen. Eines der größeren...


    Die Beschäftigten sind auf mehrere Stützpunkte verteilt die Zentral geführt werden jedoch mit unter 70km entfernt sind. Verschiedenste Dienstbeginne durch unterschiedliche Zuführung der Verteilmenge machen eine Zentrale Unterweisung unmöglich. Urlaube und Vertretungen kommen dabei noch hinzu.


    Die Frage ist, wie stellt man sicher dass der Mitarbeiter den Test auch selbst durchführt und nicht jemand der besser lesen oder verstehen kann das dann für ihn erledigt?

    Gar nicht! Bzw. macht es der Unterwiesene am Schluss selbst durch seine Unterschrift (Ich bestätige hiermit....).



    und deshalb ist das[...] auch praktisch nicht durchführbar

    Das stimmt so! Leider ist die persönliche Unterweisung beinahe unmöglich wenn man als Chef noch etwas anderes als nur Arbeitsschutz machen möchte. Nebenbei wird sich kein Zusteller geschweige denn der Betriebsrat zu einer Minute Mehrarbeit überreden lassen.



    Aber mal Neugierde halber gefragt: wie läuft das bei euch mit den Unfallmeldungen?

    Das machen unsere beiden Unternehmen dann schon mal sehr ähnlich. Von schweren Unfällen mal abgesehen ist die Meldekette hier eher dürftig.
    Die Vorschriften sind ja hier auch eindeutig aber einen Zusteller klar zu machen das ein "Beinaheunfall" zu melden ist, stellt sich in Sachen Verständniss sehr schwer dar.



    Aber wie ich sehe bin ich nicht alleine im Tal der Ahnungslosen. Leider ein sehr heikles Thema, vor allem dann wenn mal etwas passieren sollte.


    Freue mich daher weiter über jede Idee und sachkundige Informationen, danke.



    Grüße

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  • Die Zusteller-Branche ist nicht ohne, sieht man alleine schon daran, das Zeitungszusteller von der Mindestlohnregelung ausgenommen sind (aktuell gesetzlich 6,38 € / h - mit diversen Branchentricks effektiv um 5,50 - Zoll *schulterzuck*).

    Ich weiss, das ist eine von den Branchen in denen die Dunkelziffer der illegal Beschäftigten ziemlich hoch ist. Mein Lebensgefährte hat die undankbare Aufgabe Verteilerbezirke zu programmieren für einen namhaften Zeitschriften Verlag. Dennen ist kürzlich ein ganzer Bezirk zusammengebrochen weil der Zoll dort mal auftauchte (hier sind das immer jeweils kleinere Subunternehmer die die Verteilung durchführen).



    Aber mal Neugierde halber gefragt: wie läuft das bei euch mit den Unfallmeldungen?

    Da ich auf Baustellen tätig bin, vornehmlich im Energie Sektor (Erdöl, Gas, Kohle) ist die Unfallmeldung der sogenannten Beinahe Unfälle hier relatif hoch. Aber auch hier wird nicht alles gemeldet. Es wird oftmals einfach nicht als Beinahe Unfall erkannt.


    Hier heisst es Informieren, Informieren und nochmals Informieren. Über Montaliche HSE Berichte zum Beispiel. Reicht ja ein Din a4 Blatt das man mit der Abrechnung versenden kann. Nur so als Idee. Thema, mögliche Folgen bei kleineren Verletzungen, Blutvergiftung oder so ....

  • Hallo!


    AxelS hat es auf den Punkt gebracht: Eine unverbindliche Aussage hier, hat wenig Wert.


    Eine kostenfreie Rechtsquelle zum Arbeitsschutz ist komnet. Dies ist extrem, da sonst Rechtsnwälte immer Gebühren nehmen müssen.


    Eine belastungsfähige Stellungnahme zu elektronischen Unterweisungen findest Du hier:
    komnet.nrw.de
    Dialognummer: 5784
    Stand: 05.08.2015


    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo Florian,


    habe extra nochmal bei einem Bekannten nachgefragt, der Sifa bei einem Paketdienst ist. Dort wird das ähnlich gemacht wie Du es vorhast. Es werden Computer zur Verfügung gestellt, dort sind mehrere 5 min Präsentationen abrufbar, die durchgearbeitet werden können. Ausserdem werden regelmäßig OnePager verteilt. Einmal im Monat wird vom Disponenten abgefragt, ob alles Verstanden wurde oder noch offene Fragen sind. Ob Verständnisskontrollen durchgeführt werden habe ich leider vergessen zu fragen.
    wo sind die Leute denn versichert? Die UK Post und Telekom bietet wohl ein paar gute Unterweisungshilfen.
    Das Vorgehen ist mit deren Versicherung (BGVT) abgeklärt. Ausserdem nutzen sie die Unterstützung vom DVR.


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl