Art und Weise der Sicherheitsunterweisung

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  • Moin,
    auch wen Komnet gut gemacht ist und ich das mag, als Quelle ist das genauso unverbindlich wie das Forum hier.


    Gruß
    Moritz

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  • Die Frage ist, wie stellt man sicher dass der Mitarbeiter den Test auch selbst durchführt und nicht jemand der besser lesen oder verstehen kann das dann für ihn erledigt?

    Zitat Florian: "Gar nicht! Bzw. macht es der Unterwiesene am Schluss selbst durch seine Unterschrift (Ich bestätige hiermit....)."


    Forian


    Aufgrund dieser deiner Antwort und der weiteren geschilderten Sachlage, die sicherlich nicht vollständig ist, aber dennoch mich dazu bewegt, dir meine folgende Meinung mitzuteilen:


    Dir wird wohl oder übel nichts anderes übrig bleiben, als entsprechendes qualifiziertes Personal, die dich im Bereich Arbeitsschutz zu unterstützen in der Lage sind, einzustellen. Die müssen dann eben allein für Bereiche des Arbeitsschutzes zuständig sein und auch an die Einsatzorte reisen. Auf Kosten der Beschäftigten bei den wichtigen Thema "Arbeitsschutz" zu sparen, die in deinem Bereich noch nicht mal den Mindestlohn erhalten, das ist aus meiner Sicht für die Beschäftigten einfach nicht hinnehmbar.


    Die Beschäftigten haben u.a. das Recht, persönlich unterwiesen zu werden. Als Beschäftigter würde ich u.a. auf dieses Arbeitsschutzrecht bestehen. Wird das Unterweisungsrecht nur dürftig oder gar nicht durchgeführt und ansonsten auch andere Arbeitsschutzrechte nicht oder nur dürftig eingehalten, dann würde ich diese entsprechend des § 17 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes einfordern, selbst dann, wenn ich riskiere, meinen Job zu verlieren bzw. gekündigt zu werden. Beschäftigte können sich im Übrigen auch an ihre Gewerkschaft wenden. (Ich war mal selbst äußerst naiv und weiß u.a. von daher sehr gut, wovon ich rede.):


    § 17 Rechte der Beschäftigten (Arbeitsschutzgesetz)


    (1)…


    (2) Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, daß die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten, und hilft der Arbeitgeber darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde wenden. Hierdurch dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen. Die in Absatz 1 Satz 2 und 3 genannten Vorschriften sowie die Vorschriften der Wehrbeschwerdeordnung und des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages bleiben unberührt.


    -----
    Appell an die Beschäftigten und SiFa´s bzw. FaSi´s


    Ich will mal an dieser Seite einen Appell an die Beschäftigten senden(hoffentlich schauen die hier auch mal rein). Ihr habt auch Rechte. Setzt auch mehr mit dem Thema Arbeitsschutz auseinander, schon allein aus Gründen des gesundheitlichen Selbstschutzes, aber auch im solidarischen Sinne für eure Kollegen. Im Übrigen auch aus dem Grunde, um die SiFa´s bzw. FaSi´s in ihrer schwierigen Aufgabe u.a. bezüglich ihrer beratenden Tätigkeit zu unterstützen. Ich möchte auch daran erinnern, dass die SiFa´s bzw. FaSi´s nicht nur die Unternehmer beraten bzw. nur ihnen zur Seiten stehen sollen.

    6 Mal editiert, zuletzt von Charlyri ()

  • Hallo Charlyri,


    danke schon Vorab für deine Meinung.


    Wenn sich alle meine Mitarbeiter über Sicherheitsunterweisungen freuen würden und nur darauf warten eine machen zu dürfen, dann hätte ich mir über das e-learning keine Gedanken machen müssen. Leider ist es aber so, dass dieses Thema bei den Arbeitnehmern noch unbeliebter ist als bei den Arbeitgeber. Daher versuche ich auf gesetzeskonformen Weg eine Lösung zu finden die für beide Seiten akzeptabel ist.


    Ich meine es also in keinem Falle schlecht meinen Mitarbeitern gegenüber. Ganz im Gegenteil, ich versuche sie auf eine möglichst angenehme Art und Weise über Gefahren zu unterrichten.


    @ Bauco:


    Vielen Dank für deine Hilfe. Ich werde mir direkt mal bei der UK informieren. Sobald ich aus sicherer Quelle etwas erfahren haben, lasse ich es euch wissen.


    Grüße

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  • Hallo,


    ja so werde ich das wohl auch weiterhin handhaben müssen.


    Mal ne andere Frage:


    Kennt jemand ein paar gute Videos (Comic, Echt etc) die den Arbeitsschutz gut illustrieren?
    Bitte jetzt nicht mit "Staplerfahrer Klaus" kommen.


    Vielleicht habt ihr ja ein paar gute Videos an der Hand die die grundsätzlichen Regeln des Arbeitsschutzes gut erklären.


    Grüße

  • Moin,

    Kennt jemand ein paar gute Videos

    der Geschmack ist unterschiedlich.
    Guckst Du selbst hier:
    http://www.arbeitsschutzfilm.de/mediathek/

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Bitte jetzt nicht mit "Staplerfahrer Klaus" kommen.

    Warum nicht? Zumindest einzelne Szenen könnte ich mir durchaus vorstellen, als Aufhänger, um mit den Mitarbeitern über das Thema ins Gespräch zu kommen. Der ganze Film ist eh zu lang.
    Irgendwo hab ich noch die DVD herumliegen, muss ich mir mal wieder zu Gemüte führen. ;)

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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    :whistling: Extra noch einmal einen neuen Account angelegt oder ist der von gestern bereits gesperrt? :whistling:

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.