GS-Kennzeichnung Besucherstuhl

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  • Moin,

    bei uns kam man auf die grandiose Idee, neue Besucherstühle anzuschaffen. Irgendwann ist jemandem aufgefallen, dass man vielleicht auch denjenigen in den Beschaffungsprozess einbinden könnte, der die Stühle bezahlen soll. :whistling: Ich bin im wahrsten Sinne des Wortes vom Hocker gefallen, als ich das ausgewählte Modell (Tobias) gesehen habe. 8| Ein Esszimmerstuhl aus Acryglas. 8| Der ist halt schön billig und hat keine Lieferzeiten, weil man ihn in einem schwedischen Möbelhaus direkt abholen kann. Hauptgrund für die Auswahl ist aber das Design und die Transparenz des Acryglases.


    Abgesehen davon, dass sich mir die Fußnägel aufrollen, wenn ich ein solches Ding sehe, beträgt die maximale Belastbarkeit des Stuhls 100kg. Da der Personenkreis der Nutzer nicht definiert ist, weil eben Besucherstuhl, ist das für mich ein absolutes Ausschlusskriterium. Natürlich ist ein guter Besucherstuhl nicht für 79€ zu haben, deswegen geht bei uns jetzt das Gezerre los. Ich sammele gerade Argumente für einen vernünftigen Besucherstuhl. Belastbarkeit habe ich schon auf dem Schirm, einen Freischwinger finde ich auch unglücklich, da bei einem Vier-Fuß-Stuhl die Bodenreinigung mit dem Staubsauger wesentlich einfacher ist.

    Jetzt habe ich gerade die Sicherheit der Besucher im Visier und würde gerne herausfinden, ob mein Freund "Tobias" ein GS-Zeichen trägt. Die Suche bei der DGUV-Test Zertifikatsrecherche GS-Recherche hat mich nicht wirklich weiter gebracht. Gibt es eine andere Möglichkeit, solche Informationen abzurufen? Ich bin für jeden Hinweis dankbar. Den Stuhl selbst habe ich bereits in den Händen gehabt, aber kein GS-Zeichen darauf gefunden.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Servus Guudsje,

    Da GS ja nun keine gesetzlich geforderte Kennzeichnung ist, sondern ein Gütesiegel, welches in einem bestimmten rechtlichen Kontext (§20ff ProdSG) vergeben warden darf (!), und mit dem geworben warden soll, kann dazu idealerweise das schwedische Möbelhaus Stellung beziehen.

    Ich würde Einiges verwetten, dass es dieses GS nicht gibt (was ja für Tobias' bestimmungsgemässen Gebrauch als Essplatzstuhl kein Problem darstellt).

    Gruss, C.

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

    Einmal editiert, zuletzt von chrimu (30. November 2015 um 10:59)

  • Da GS ja nun keine gesetzlich geforderte Kennzeichnung ist, sondern ein Gütesiegel

    Moin,

    das ist klar, aber ich möchte natürlich eine Palette von Argumenten sammeln, um zu verhindern, dass es irgendwann heißt "bei dem Preis müssen andere Belange zurückstehen" und in drei Jahren reißt dann die Sitzfläche, weil guudsje seinen Astralkörper auf Tobias geschwungen hat. :D

    Das Ding ist ein Esszimmerstuhl mit einer maximalen Belastung von 100kg und hat nach meinem Dafürhalten in Fluren in öffentlichen Gebäuden, bei denen man den Nutzerkreis nicht kennt, nichts verloren.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin,

    Danke, die Links hatte ich bereits, aber trotzdem vielen Dank für die Hinweise. Tobias ist jetzt übrigens Geschichte, nachdem unser "durchtrainierter" Chef meinte: "Welcher Idiot bestellt Stühle mit einer Belastbarkeit von max. 100kg?". Damit war das Thema dann gegessen. :thumbup:

    Jetzt wird es zwar teurer, aber sicherer. |?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Manchmal hat ein gewichtiger Chef doch Vorteile! :998::133:

    MfG Ingo

    Was die Zukunft anbelangt, so haben wir nicht die Aufgabe, sie vorherzusehen,

    sondern sie zu Ermöglichen. (Antoine de Saint Exupery) Wenige Menschen denken und doch wollen alle entscheiden. (Friedrich II. der Große)

    Tu was Du willst - aber nicht, weil Du musst. (Buddha)

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