Brauche Hilfe: Umgebaute Kunststoffspritzmaschine, CE erloschen?

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  • Hallo SiFas :)


    ich arbeite erst seit kurzem als Fachkraft für Arbeitssicherheit und habe direkt ein
    für mich schwer lösbares Problem, bei dem ich dringend Hilfe brauche:


    Ich habe eine Firma die mit Kunststoffspritzmaschinen arbeitet, diese aber wohl umgebaut hat.
    Nun war (vor meiner Zeit) die BGHM im Haus und bemängelte folgendes:


    Zitat:
    "im Rahmen der Begehung konnte nicht geklärt werden, ob die verketteten Fertigungssysteme in
    der Kunststoffspritzerei den geltenden Vorschriften der 9. Verord. Produktsicherheitsgesetz ent-
    sprechen bzw. eine Konformitätserklärung vorliegt.
    Durch den Abstand (deutlich größer 200mm), zwischen der Unterkante der feststehenden trennenden
    Schutzeinrichtung (Schutzzaun) sowie der festen Begrenzung des Bodens, ist ein Schutz gegen
    Unterkriechen an einem überwiegenden Anteil der Fertigungssysteme in der Kunststoffspritzerei
    nicht sichergestellt. Ein Zugang zum Gefahrenbereich ist jederzeit möglich.


    Bitte weisen Sie die Übereinstimmung der Fertigungssysteme mit den Bestimmungen der
    9. Verord. Produktsicherheitsgesetz durch eine EG-Konformitätserklärung nach. Wenden Sie sich
    hier an den Hersteller."


    Mein Problem ist nun folgendes:
    Der Zaun hat eine Tür die die Maschine abschaltet bei Öffnung. Unter der Tür ist ein halber Meter
    platz wo die Beschäftigten den Karton mit dem Ausschuss der Maschine einschieben bzw. rausziehen
    wenn er voll ist. Nun will mein Unternehmer (natürlich) eine schnelle Lösung die nichts kostet.


    Meine Frage:
    -Wie sollte ich am besten vorgehen?
    -Ist die CE erloschen?
    -Was für Lösungen könnte es geben?


    Ich bitte nochmals um Verständnis da ich blutiger Anfänger im "kalten Wasser" bin ;)
    Danke für Eure Hilfe!

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  • Hallo Markus,


    vorab bleiben einige Fragen für den Aussenstehenden:


    -Die Maschine hatte eine CE?
    -Bezog sich die CE auf die Teilmaschine, den gesamten Komplex aller Maschinen, einschliesslich Sicherheitsumhausung oder worauf?
    -Der Hersteller ist noch greifbar?
    -Der Umbau bezieht sich nur auf den Spalt unter dem Zaun?
    -Wurde "mehr" umgebastelt, wie Verkettung und Sicherheitssystem, Ablaufsteuerung, wesentlicher Tauch von Komponenten (also nicht 1:1)?


    Ersteinmal:
    Die SiFa ist nicht für die Erlangung einer CE zuständig, das liegt nicht im Fachbereich. Dafür gibt es Spezies.
    Wenn hier Veränderungen vorgenommen wurden, dann ist die CE weg, klar. Frage wäre dann ja auch, wen könnt ihr mit ins Boot nehmen um das umzusetzen? Wer übernimmt dafür dann eine Garantie.


    Habt ihr dort jetzt "nur" den Zaun hochgesetzt (500mm ist zum durchkrabbeln schon genug!), fragt man sich doch, warum nicht retour bauen?
    Dann den Bereich steuerungstechnisch so umswitchen, dass bei einer Türöffnung eine Begehung des Teilbereiches mit Sicherheit möglich ist und die Maschine nach Türenschliessung und Quittierung wieder weiterläuft?


    Wie auch immer,
    ich würde an dieser Stelle mehr Info's sammeln und vor allem mit dem TAP der, war es die BG oder das StAfA, reden. Hier kann dann gemeinsam eine Lösung gefunden werden mit der alle leben können.

    .
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    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Zaun unten schließen und die Wanne für den Ausschuss durch die Türe austauschen. TAP anrufen die umgesetzte Maßnahme zeigen und alles ist gut.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Bei Öffnen der Tür steht die Maschine... also ist das keine Alternative


    Es ist auch keine Alternative deshalb eine Gefahrenstelle nicht zu beachten.
    Dann müssen halt andere Lösungen her.





    Man könnte eine Art Schublade einbauen.....es muss aber gewährleistet sein das keiner da durch kommt.....

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

    Einmal editiert, zuletzt von kelte ()

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  • Erkennt die Maschine selbständig den Ausschuss oder wie ist das festgelegt?
    Ansonsten hat kelte den Lösungsvorschlag gebracht. Dadurch benötigt man eben eine etwas niedrigere Wanne für den Ausschuss oder ein anderes Entnahmesystem, das den Ausschuss wegschafft.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wie kommt der Karton zur Zaunöffnung?
    Wie kommt das Produkt in den Karton?
    Kann hier nicht ein Sammelband mit Austritt im sicheren Bereich montiert werden?
    Ich weiß das ist gemein, man bekommt immer Fragen über Fragen gestellt, obwohl man nur eine Antwort suchst.


    Hier ein Link zur BGN. über Verkettete Maschinen


    http://anlagensicherheit.porta…/10607/41967?wc_lkm=11341


    im Anhang ein Checkliste über Zaunhöhen und wie Öffnungen abgesichert sein müssen.



    Mfg

  • Man könnte eine Art Schublade einbauen.....es muss aber gewährleistet sein das keiner da durch kommt.....


    Oder eine Rutsche, wenn der weg net zu lang ist, das Gefälle passt bis zum Zaun und keine andere Gefährdung dadurch entsteht


    Kostenlos wird immer schwer, Möglichkeiten fallen mir auf Anhieb einige ein die nicht die Sicherheit gefährden aufgrund wohl Kaufmännischen fehl denken



    Mfg Dierk

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Welche Lösung auch immer:


    Der Zaun muss runter!!!


    Durch das Loch kann jeder krabbeln, und dann? Maschinen können ohnen Probleme Menschen killen! Das sollte sich doch schon rumgesprochen haben.
    Wenn jetzt dein Auftraggeber das nicht will, dann soll er seine Produktion in das Land der Billiglöhner verlagern. <X

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Boah .... der Hammer... :112:


    Eine Frage bist du eine Sifa?

    Mal langsam mit den jungen Pferden. Unter Umständen führt der Stillstand der Maschine zu umfangreichen Wartungsarbeiten, die jetzt auch nicht unbedingt völlig gefahrlos sind. Insgesamt gesehen ist Instandhaltung sogar häufig der gefährlichste Job beim Arbeiten mit Maschinen. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass der Hersteller der Maschine für dieses Problem keine Lösung hat. Sonst finde ich auch die Ideen von AxelS gut.


    Gruß Moritz

  • Mal langsam mit den jungen Pferden. Unter Umständen führt der Stillstand der Maschine zu umfangreichen Wartungsarbeiten, die jetzt auch nicht unbedingt völlig gefahrlos sind. Insgesamt gesehen ist Instandhaltung sogar häufig der gefährlichste Job beim Arbeiten mit Maschinen. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass der Hersteller der Maschine für dieses Problem keine Lösung hat. Sonst finde ich auch die Ideen von AxelS gut.


    Gruß Moritz@Moritz_p


    Falls Du meinen Beitrag gelesen hast siehst du unten auch einen Lösungsvorschlag.
    Mir ist durchaus bewusst, das ein Stillstand einer Maschine größere Konsequenzen haben kann.
    Das ist aber noch lange kein Grund die Sicherheitsvorrichtungen zu manipulieren oder zu umgehen.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Moin Moritz,


    klar, ein Stillstand in einer kunststoffverarbeitenden Maschine ist immer blöd. Da muss man schon nachdenken. ;) Vielleicht auch nachdenken über das Konzept der Maschine. Da geht Material rein und etwas Produziertes und Abfall kommt raus. Das dürfte nicht erst jetzt durch Zufall bekannt geworden sein.


    Leider wurde dies im Vorfeld nicht gemacht. Jeder Vorgesetzte kann doch sehen, dass einen Krabbelbereich gibt. Das ist ein no-go.
    Ok, aus der Ferne kann ich nichts zur wesentlichen Gefährlichkeit der Maschine sagen, ich kenne sie nicht.
    Für mich wäre das schon ganz knapp vor SOFORT-Stopp. Ich würde hier aber wenigst. sofort den Bereich absperren: Flatterband, evtl. Zaunmatten an den vorhandenen Zaun anbringe, o.ä.. Die Lücke muss weg, egal wie. Wenn das der Boss nicht einsieht, dann geschieht ihm ein behördlicher Stillstand recht.


    In NRW ist die Bezirksregierung für den Arbeitsschutz zuständig. Das ist eine Behörde, die sich um den Schutz von Arbeitnehmern kümmert. Dort werden auch Telefonanrufe ohne Namensnennung weiterverfolgt.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





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    (kölsche Zuversicht)

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  • @ Kelte
    Lesen klappt regelmäßig gut bei mir.
    Ich kann ehrlichgesagt nicht feststellen, wo ich angedeutet habe, dass ich eine Manipulation an Sicherheitssystemen gutheiße.
    Dein erster Lösungsvorschlag wurde vom Fragesteller, aus mir nachvollziehbaren Gründen, verworfen.
    Ich denke nicht, dass:


    Boah .... der Hammer... :112:


    Eine Frage bist du eine Sifa?

    Darauf eine angemessene Reaktion ist.
    Ich finde es nicht in Ordnung, wenn hier User runtergeputzt werden.
    Aber mach ruhig wie du magst...


    Lg
    Moritz

  • @ Moritz_p
    ach so etz.....das war etwas sehr provokativ das Stimmt....
    Damit wolle ich eigentlich nur mal zum Nachdenken anregen und nicht User runterputzen.


    Tut mir leid das es falsch rüber gekommen ist.


    Ich ändere es .....

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Bevor hier in Richtung CE "geschossen" wird sollte erst mal geklärt werden ob die Maschine überhaupt eine CE hatte bzw. haben muss. CE- kennzeichnungspflichtig sind Maschinen erst wenn diese ab dem 01.01.1995 in Verkehr gebracht wurden. alle Maschinen die davor in Verkehr gebracht wurden sind nicht CE Pflichtig. eine solche "alte" Maschine wird jedoch kennzeichnungspflichtig wenn durch den Umbau eine wesentliche Veränderung erfolgte. Wird durch den Umbau z.b. eine neue Gefahrenquelle generiert so ist man zunächst im Bereich der wesentlichen Änderung, integriert man jedoch eine entsprechende Schutzeinrichtung kommt man wieder aus der Sache raus um es mal grob zu beschreiben. Hierzu empfehle ich z.b. das aktuelle Interpretationspapier der bmas.
    Generell wurde der Begriff wesentliche Veränderung weiter entschärft. Es ist generell bei allen Umbauten darauf zu achten, das der Stand der Technik eingehalten wird, siehe hierzu auch die aktuelle BetrSichV.
    die Sache mit dem Zaun passt auf jeden fall nicht, hier kannst du dich z.b. an der DIN EN 18857 orientieren.


    Schöne Grüße Marco

  • Hallo Markus,
    wie kommst Du darauf, dass die Maschinen umgebaut wurden? Ist dem definitiv so?


    Spritzmaschinen haben immer eine seitliche Ausfallöffnung.
    "Die Ausfallöffnung ist so zu gestalten, daß die Bedienperson selbst in gebückter Haltung
    weder mit der Hand durch die Ausfallöffnung an das Werkzeug gelangen kann (s. Bild 25),
    noch unter der Abschirmung hindurch den Raum unter den Werkzeugen und der
    Schließeinheit betreten kann." (siehe BGI 738 Punkt 1.2.2)


    Du solltest also prüfen, ob die Ausfallöffnung noch so aussieht, wie vom Hersteller geliefert. Dann hast Du auch kein CE-Problem. Wenn nicht, dann wieder so zurückbauen lassen.
    Gruß Uwe

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  • Hallo Markus,

    Ich interpretiere dieses Zitat so, dass eine Konformitätserklärung für die verkettete Maschine vorgelegt werden muss. Das ist eine übliche Vorgehensweise und ist auch normalerweise in der Dokumentation des Spritzgießmaschinenherstellers so angegeben.
    Hersteller ist in diesem Fall derjenige, der die Verkettung erzeugt hat. Dieser muss ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und auf dieser Basis eine Konformitätserklärung ausstellen.
    Das hört sich aber aufwändiger an, als es in der Praxis ist.
    Und: Bitte nicht den Angußpicker oder sonstige Handlingsmaschinen vergessen. Die gehören auch zur Verkettung.


    Mein Problem ist nun folgendes:
    Der Zaun hat eine Tür die die Maschine abschaltet bei Öffnung. Unter der Tür ist ein halber Meter
    platz wo die Beschäftigten den Karton mit dem Ausschuss der Maschine einschieben bzw. rausziehen
    wenn er voll ist.

    Das ist ein Problem, dass es an jeder horizontalen Spritzgießmaschine (HIMM) gibt. Schau doch mal in die Maschinendokumentation. Gute Hersteller geben hier Hilfestellung.


    Meine Frage:
    -Wie sollte ich am besten vorgehen?

    1. CE-Bescheinigungen der Einzelmaschinen sammeln
    2. Technische Dokumentation der Verkettung
    3. Risikobeurteilung mit Beschreibung der umgesetzten Risikoreduzierungsmaßnahmen
    4. Sicherheitstechnische Beschreibung der Schutzmaßnahmen
    5. Alles schön ablegen
    6. Den Ansprechpartner der BGHM einladen zur Sichtung der Unterlagen. (War das Herr Heinke?)


    Meine Frage:
    -Ist die CE erloschen?
    -Was für Lösungen könnte es geben?

    Eine CE kann nicht erlöschen. Aber diese Aussage lässt sich wahrscheinlich genauso wenig ausrotten wie der Begriff Bestandschutz für Maschinen. ;(
    Und Lösungen gibt es viele. Siehe z.B. oben.


    Du solltest also prüfen, ob die Ausfallöffnung noch so aussieht, wie vom Hersteller geliefert. Dann hast Du auch kein CE-Problem. Wenn nicht, dann wieder so zurückbauen lassen.

    Stimmt leider so nicht. Die Hersteller von Spritzgießmaschinen geben in ihren Unterlagen entsprechende Vorgaben, was mit dieser Öffnung zu passieren hat. Erst wenn diese Vorgaben eingehalten sind, gibt es "keine Probleme mit CE".
    Aber wer liest schon freiwillig die Maschinendokumentation. :D


    Gruß, Niko.

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