Hallo SiFas
ich arbeite erst seit kurzem als Fachkraft für Arbeitssicherheit und habe direkt ein
für mich schwer lösbares Problem, bei dem ich dringend Hilfe brauche:
Ich habe eine Firma die mit Kunststoffspritzmaschinen arbeitet, diese aber wohl umgebaut hat.
Nun war (vor meiner Zeit) die BGHM im Haus und bemängelte folgendes:
Zitat:
"im Rahmen der Begehung konnte nicht geklärt werden, ob die verketteten Fertigungssysteme in
der Kunststoffspritzerei den geltenden Vorschriften der 9. Verord. Produktsicherheitsgesetz ent-
sprechen bzw. eine Konformitätserklärung vorliegt.
Durch den Abstand (deutlich größer 200mm), zwischen der Unterkante der feststehenden trennenden
Schutzeinrichtung (Schutzzaun) sowie der festen Begrenzung des Bodens, ist ein Schutz gegen
Unterkriechen an einem überwiegenden Anteil der Fertigungssysteme in der Kunststoffspritzerei
nicht sichergestellt. Ein Zugang zum Gefahrenbereich ist jederzeit möglich.
Bitte weisen Sie die Übereinstimmung der Fertigungssysteme mit den Bestimmungen der
9. Verord. Produktsicherheitsgesetz durch eine EG-Konformitätserklärung nach. Wenden Sie sich
hier an den Hersteller."
Mein Problem ist nun folgendes:
Der Zaun hat eine Tür die die Maschine abschaltet bei Öffnung. Unter der Tür ist ein halber Meter
platz wo die Beschäftigten den Karton mit dem Ausschuss der Maschine einschieben bzw. rausziehen
wenn er voll ist. Nun will mein Unternehmer (natürlich) eine schnelle Lösung die nichts kostet.
Meine Frage:
-Wie sollte ich am besten vorgehen?
-Ist die CE erloschen?
-Was für Lösungen könnte es geben?
Ich bitte nochmals um Verständnis da ich blutiger Anfänger im "kalten Wasser" bin
Danke für Eure Hilfe!