Hallo zusammen,
ich habe die Vermutung, dass weder die hauseigenen Druckbehälter, noch die Aufzugsanlage den TÜV je gesehen hat. Wenn das so sein sollte, dann verstösst das wohl gegen die BetrSichV. Weiß jemand, ob die überwachungspflichtigen Arbeitsmittel auch vor der Novelle schon Aufzüge und Druckbehälter waren? Also ist das nun neu oder schon lange so?
Weiß jemand, was dann passiert, wenn das nun einfach Jahre nach der Erstinbetriebnahme auffällt? TÜV sollte ja jetzt mal beauftragt werden. Unternimmt der TÜV dann etwas (Behörden?)?
Unter den Ordnungswidrigkeiten im Gesetz taucht das schon auf......
Erfahrungen, Bedenken, Aufschreie, Kopfschütteln, Abnicken,...
Grüße
Jane
Nur ums Klarzustellen, ich kann nix dafür