TÜV vor Erstinbetriebnahme/ Druckbehälter und Aufzüge

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  • Hallo zusammen,


    ich habe die Vermutung, dass weder die hauseigenen Druckbehälter, noch die Aufzugsanlage den TÜV je gesehen hat. Wenn das so sein sollte, dann verstösst das wohl gegen die BetrSichV. Weiß jemand, ob die überwachungspflichtigen Arbeitsmittel auch vor der Novelle schon Aufzüge und Druckbehälter waren? Also ist das nun neu oder schon lange so?
    Weiß jemand, was dann passiert, wenn das nun einfach Jahre nach der Erstinbetriebnahme auffällt? TÜV sollte ja jetzt mal beauftragt werden. Unternimmt der TÜV dann etwas (Behörden?)?
    Unter den Ordnungswidrigkeiten im Gesetz taucht das schon auf......



    Erfahrungen, Bedenken, Aufschreie, Kopfschütteln, Abnicken,...


    Grüße
    Jane :/


    Nur ums Klarzustellen, ich kann nix dafür

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  • Hallo Jane,


    Aufzüge und Druckbehälter waren auch vor der neuen Betriebssichheitsverordnung überwachungsbedürftige Arbeitsmittel/Anlagen.
    Es passiert nichts, wenn die Prüfungen jetzt durchgeführt werden.
    Übrugens: Der TÜV ist nur einer von mehreren zugelassenen Überwachungsstellen.


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Stephan,


    Eine Frage habe ich noch:
    Wie kann es dann zu Ordnungswidrigkeitsverfahren kommen? Hat der TÜV eine Verpflichtung, eine Behörde einzubinden?


    Grüße und vielen Dank für die schnelle Info.


    Jane

  • Du musst schauen, um welche Anlagen es sich handelt. Nicht jeder Aufzug und nicht jeder Druckkessel ist tatsächlich überwachungsbedürftig.
    Die Bescheinigungen der Prüfungen werden am Betriebsort aufbewahrt und sind der Behörde nur auf Verlangen vorzulegen. Die Überwachungsstelle schickt diese Protokolle nicht an die Behörde. Bei Schäden werden die Behörden aber imo informiert.


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Stephan,


    beim Druckkessel ist es klar, da VolumenxDruck größer 1000barl ist.
    Mit dem Aufzug fahren z.B. bis zu 1500 Menschen am Tag oder auch mal eine Wasserstoffgasflasche. Wovon hängt denn die Verpflichtung zur TÜV-Abnahme eines Aufzugs ab? Größe, Nutzung, öffentlicher Bereich, ....?


    Grüße
    Jane

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  • ...Unternimmt der TÜV dann etwas (Behörden?)?
    ...

    Die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) trägt die Daten in die Anlagendatei entsprechend der ZÜSVO ein. In BW ist das die UMEG, die diese Datei führt. Da dürfte zunächst einmal nichts geschehen, allerdings können über die Datei die notwendigen Folgeprüfungen überwacht werden. Finden diese dann nicht statt könnte Ärger drohen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Jane,


    als Ergänzung:


    Bei der Sachkundeprüfung der Druckluftanlage (also nicht nur der Kessel und alle Sicherheitsventile) wird eine GB und eine BA für Druckluft abgefragt. Die MUSS vorhanden sein. So kenne ich es eigentlich schon seit einigen Jahren.


    Kesselprüfung wird etwas länger dauern. Hier wird auch innen der Behälter geprüft. Das braucht einige Vorbereitungen für Wasserspiele. Am besten mit dem Prüfmenschen vorab kurzschliessen.


    Bei den Aufzügen sollte im Vorfeld der Papierkram (auch an eine Evakuierung denken) erledigt sein, der wurde aber bis dato noch nie hinterfragt.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Jane,


    Mit dem Aufzug fahren z.B. bis zu 1500 Menschen am Tag oder auch mal eine Wasserstoffgasflasche. Wovon hängt denn die Verpflichtung zur TÜV-Abnahme eines Aufzugs ab? Größe, Nutzung, öffentlicher Bereich, ....?

    Du findest die Angabe in Anlage 2, Abschnitt 2 der BetrSichV, oder in der Richtlinie 2014/33/EU. Wenn mit dem Aufzug bis zu 1500 Menschen täglich fahren, brauchst Du aber nicht schauen ;)


    Die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) trägt die Daten in die Anlagendatei entsprechend der ZÜSVO ein

    Auch die Prüfung von Aufzugsanlagen? Oder nur die von Anlagen mit Erlaubnispflicht gemäß §18?


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin,


    der TÜV ist auch nur ein Dienstleister, sollte er dir doof kommen - wechselt du einfach die ZÜS (u.a. Dekra oder aber auch Tüv Nord / Süd / ...). Wie Waldmann schon sagt, mittlerweile wollen die alles verkaufen. Gefährdungsbeurteilung, Alarmplan, ...

    ---


    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“



    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

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