Sicherheitsdatenblätter von nicht Gefahrstoffen

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  • Jan,


    hattest Du diese Frage nicht schon mal an anderer Stelle?!?


    Wenn Du es nicht warst, such' mal nach dem entsprechenden EIntrag...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Moin Jan,


    also eine gesetzliche Regelung ist mir so nicht bekannt - aaaaaber jeder Stoff, der in einem Unternehmen verwendet wird, muss meinem Verständnis nach auf seine Gefährlichkeit geprüft werden.


    Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Sicherheitsdatenblatt, das ich in jedem Fall bei der Dokumentation meiner GFB für einen Stoff dort mit ablegen würde, und zwar unabhängig davon, ob der Stoff nun tatsächlich ein Gefahrstoff ist oder ungefährlich (was ja erst nach erfolgter GFB feststeht).


    Gruß aus dem Norden


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo Jan,
    Sicherheitsdatenblätter sind nicht nur für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen wichtig, sie sind auch im Brandschutz wichtig. Sollte es einmal brennen wird die Feuerwehr auch wissen wollen, welche Stoffe sich im Gebäude befinden. Dazu werden dann die Sicherheitsdatenblätter eine Rolle spielen.
    Daher sollten alle Sicherheitsdatenblätter zentral abgelegt sein und im Gefahrfall verfügbar sein.


    Gebrannt hat es bei uns noch nicht, aber im Rahmen einer Katastrophenschutzübung haben wir das ganze mal durchführen dürfen. Da fällst du dann positiv auf, wenn du deinen Ordner vorlegen kannst, damit die vom Einsatzkommando wissen, was sie löschen dürfen.


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • ...
    gibt es eine gesetzliche Regelung wie man mit Sicherheitsdatenblätter von "nicht Gefahrstoffen" zu verfahren hat?


    ...

    Es gibt eine klare Festlegung, wann man ein SDB zu erstellen und zu übermitteln hat. Dafür gelten dann auch die weiteren Verfahrensvorgaben.
    Für Stoffe, bei denen kein SDB erforderlich ist, existieren somit keine solchen Vorgaben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo,


    @MichaelD nicht das ich wüsste. Kannst mich aber gerne den Beitrag zeigen! Woran ich mich erinnere ist eine Frage im Themenfeld, war aber eine Frage in eine andere Richtung!


    @nj1964 Also ich gehe mit das man das Sicherheitsdatenblatt braucht um zu wissen ob eine Gefahr von dem Stoff ausgeht. Wenn ich aber feststelle das es kein Gefahrstoff, brauche ich es nicht mehr! Oder siehst du es anders?


    @Frank_Fasibe Also wenn ich festgestellt habe, dass das Mittel kein Gefahrstoff ist und daher auch zum Beispiel nicht brennbar! Warum brauche ich denn dann noch? Zum Beispiel von unsere Handcreme!


    @AxelS das beantwortet leider nicht meine Frage! Es sagt nur das es regeln gibt, die Regeln wann Stoffe ein SDB brauchen.


    Grüße


    Jan


  • @nj1964 Also ich gehe mit das man das Sicherheitsdatenblatt braucht um zu wissen ob eine Gefahr von dem Stoff ausgeht. Wenn ich aber feststelle das es kein Gefahrstoff, brauche ich es nicht mehr! Oder siehst du es anders?

    Hallo Jan,


    für mich gehört das SDB einfach zu der Dokumentation, die mich dazu gebracht hat diesen Stoff als ungefährlich zu beurteilen. Einfach damit die Dokumentation in sich geschlossen ist.


    Du hast Recht, danach brauche ich es nicht mehr.(Außer evtl. zum Nachweis für irgendwelche Auditoren :) )


    Gruß aus dem Norden


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • das beantwortet leider nicht meine Frage! Es sagt nur das es regeln gibt, die Regeln wann Stoffe ein SDB brauchen.

    Es gibt keine Regeln, somit kannst Du damit machen was Du möchtest.
    ABER, wie nj1964 schon geschrieben hat, wie erbringst Du den Nachweis zu Deiner Gefährdungsbeurteilung, dass von dem Stoff keine Gefahren ausgehen?
    Da ist dann das SDB doch ein hilfreiches Instrument und das kann man somit als Anhang der Gefährdungsbeurteilung betrachten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Okay,


    aufgrund von eueren Antworten habe ich mir folgendes System erstellt:


    Die Betriebsleitung kauft Produkt und besorgt sich die Sicherheitsdatenblätter. Das macht sie Online bzw. per Email. Dann sichtet sie das SDB und wenn es kein Gefahrstoff ist speichert sie das PDF Dokument auf dem Pc. Das es nicht ausgedruckt wird, schont auch die Natur. Wenn sie feststellt, das es ein Gefahrstoff ist schickst sie mir es und ich schreibe eine Betriebsanweisung. Das ausgedruckte SDB wird anschließend im Gefahrstoffkataster abgelegt.



    Danke für euer dazutun.


    Grüße


    Jan

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  • Wenn sie feststellt, das es kein Gefahrstoff ist schickst sie mir es und ich schreibe eine Betriebsanweisung.

    Ist da nicht ein "kein" zu viel?
    => wenn es ein Gefahrstoff ist wird eine BA erstellt.
    Wenn man schon dabei ist. Sobald ein SDB erforderlich ist, besteht auch eine Archivpflicht. Diese beträgt 10 Jahre nach letzter Verwendung des Stoffs! Bei CMR Stoffen dann noch etwas länger, da sind in der Regel 40 Jahre fällig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • @Frank_Fasibe Also wenn ich festgestellt habe, dass das Mittel kein Gefahrstoff ist und daher auch zum Beispiel nicht brennbar! Warum brauche ich denn dann noch? Zum Beispiel von unsere Handcreme!

    @ Jan: kein Gefahrstoffe also nicht brennbar? Z.B. Holz kein Gefahrstoff aber brennbar. Was jetzt?


    @Tiefflieger: Ich denke das ist die Antwort auf Jans Frage. Archivpflicht. Kommt jetzt noch drauf an, wo es steht.


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Zum Beispiel von unsere Handcreme!

    Schönes Beispiel, denn hier kommen wir in einen gefährlichen Randbereich des Gefahrstoffrechts. Die Handcreme dürfte ein Kosmetikprodukt sein vielleicht ist es aber auch ein Medizinprodukt, welches unter Körperkontakt eingesetzt wird. Hier gilt dann, wie für Arzneimittel die CLP Verordnung nicht => keine Kennzeichnung, kein SDB. Aber, im Umgang muss man trotzdem für den Schutz der Mitarbeiter sorgen.
    Als Anhang habe ich mal ein nettes Datenblatt angefügt. Schau es Dir an und staune. Sieht aus wie ein SDB, ist aber keines und die Informationen auf dem Datenblatt sind durchaus korrekt, führen aber beim Anwender nicht unbedingt zum Ziel.

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  • @Frank_Fasibe Brennbar dann sollte man ein Auge drauf haben. Aber ein bisschen witzig gemeint: Man sollte nicht unbedingt das SDB in Papierform vor Ort haben da sich sonst die Brandlast erhöht :)


    @AxelS DAnke für die Info mit der Archivpflicht. Sie bezieht sich wohl aber auf Gefahrstoffe Artikel 2 der VO 1907/2006 oder GefStoffV §1. Oder andere gefährliche Stoffe. Und unsere Hautcreme hat auch so ein Blatt. Sie lehnen sich auch an Reach an.

  • Hallo Kollegen,


    nochmal eine Rückfrage zu grob diesem Thema:
    In der Gefahrstoffverordnung steht klar, dass für jeden Gefahrstoff der Lieferant das Sicherheitsdatenblatt in Landessprache (also deutsch) mitliefern muss.


    Kommen wir jetzt wieder zum "Nicht - Gefahrstoff".
    Nehmen wir den Lieferanten der sagt:
    Mein Produkt ist nicht gefährlich im Sinne von ReaCh / CLP / GefStoffV etc.
    Ich habe keine Lust das übersetzen zu lassen und schicke nur das Enlgische MSDS und in Kapt. 3 steht "no hazards known" oder "no hazardous material" oder was auch immer in dieser Art.


    Darf er das Produkt jetzt so verschicken und wenn nein, womit kann ich ihm belegen, dass er das übersetzen soll?
    Die Gefahrstoffverordnung geht ja klar auf Gefahrstoffe und gefährliche Zubereitungen ein, die hier nicht zutreffen...

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Kommen wir jetzt wieder zum "Nicht - Gefahrstoff".
    Nehmen wir den Lieferanten der sagt:
    Mein Produkt ist nicht gefährlich im Sinne von ReaCh / CLP / GefStoffV etc.
    Ich habe keine Lust das übersetzen zu lassen und schicke nur das Enlgische MSDS und in Kapt. 3 steht "no hazards known" oder "no hazardous material" oder was auch immer in dieser Art.


    Darf er das Produkt jetzt so verschicken und wenn nein, womit kann ich ihm belegen, dass er das übersetzen soll?

    Sofern alle Kriterien aus Artikel 31 der REACH Verordnung nicht zutreffen, muss er kein SDB erstellen. Allerdings stellt sich mir die Frage, warum gibt es dann ein MSDS?
    Der Begriff Gefahrstoff ist deutlich weiter als "nur" kennzeichnungspflichtiger Stoff. Es genügt z.B. eine Mischung, welche einen Stoff enthält, für den es einen Grenzwert gibt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hi Axel,


    Zustimmung... aber Lieferant hat mir ein MSDS (in Englisch) geschickt: Keine Einstufung, keine gefährlichen Inhaltsstoffe und kein Inhaltsstoff mit DNEL, AGW oder was auch immer.
    Ich möchte natürlich gerne ein deutsches Datenblatt haben, brauche aber tatsächlich eine stichhaltige Begründung.(meine Englischkenntnisse reichen lange, aber mir geht es ums Prinzip und um die Kollegen, die letztlich damit arbeiten müssen).

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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  • Thorsten,


    wenn er nicht möchte, dann wirst Du auf Granit beißen...


    Vielleicht solltest Du mal mit einem Alternativprodukt drohen?!?!



    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ielleicht solltest Du mal mit einem Alternativprodukt drohen?!?!

    tjaaa... würde ich gerne, aber gerade im "Spezialchemikalienbereich" gibt es tatsächlich "unikate" die es nur von einem Lieferanten gibt...

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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