Sicherheitsdatenblätter von nicht Gefahrstoffen

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  • Moin,
    wahrscheinlich muss der Hersteller ein MSDS vorhalten, da es in den USA (oder sonst wo) andere Vorgaben gibt. Das schickt er dir dann mit, weil es für ihn wenig aufwand ist. Wenn du "aus Prinzip" ein deutsches SDB haben möchtest entstehen dem Hersteller natürlich Kosten. Ich kann das schon verstehen, dass er da nicht mitmacht, da du Leistungen verlangst die über seine gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen.
    Ich würde vermuten, dass der Hersteller gar keine Probleme damit hätte die Leistung zu erbringen, wenn ihr dafür zahlt. So dringend ist es dann aber wahrscheinlich auch nicht, oder?


    Gruß
    Moritz

  • Zustimmung... aber Lieferant hat mir ein MSDS (in Englisch) geschickt: Keine Einstufung, keine gefährlichen Inhaltsstoffe und kein Inhaltsstoff mit DNEL, AGW oder was auch immer.

    So wie es aussieht ist er eigentlich gar nicht verpflichtet ein SDB auszustellen. Dann dürfte sich im englischen MSDS auch nicht mehr finden als Standard Floskeln. Da würde ich auf eine deutsche Variante verzichten..

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Torsten,


    mir wurde in diesem Fall "kein Gefahrstoff" ein (erweitertes) technisches Datenblatt" zugeschickt. Aus diesem konnte ich mir die entsprechenden Daten rausnehmen. Damit hatte ich dann auch meine Dokumete zusammen.


    SDB
    Wenn dieser Lieferant aber nach der Schweiz ein Stoff liefern möchte, dann wird er wohl nicht am SDB vorbeikommen.
    Mein Eindruck ist, dass das schweizer Gefahrstoffrecht wesentlich härter ist als unseres.


    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Wenn dieser Lieferant aber nach der Schweiz ein Stoff liefern möchte, dann wird er wohl nicht am SDB vorbeikommen.
    Mein Eindruck ist, dass das schweizer Gefahrstoffrecht wesentlich härter ist als unseres.

    Die Schweizer lehnen ihr Gefahrstoffrecht an das EU Recht an und setzen es recht konsequent um. Aber auch dort dürfte es so sein, dass für einen Stoff, der keines der Gefahrstoffkriterien erfüllt, kein SDB erforderlich ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • So...
    nach ausreichend intensivem Nachfragen hab ich das SDB jetzt auch in deutsch bekommen...
    (wie sagte mein Ex-Chef immer so schön: steter Tropfen hölt die Leber...)


    Aber da das SDB offensichtlich mit SAP erstellt wurde, hätte ich mich auch gewundert, wenn es gar nicht in deutsch verfügbar gewesen wäre.


    Trotzdem vielen Dank euch allen für Eure Unterstützung

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Wenn in einem SDB unter Punkt 2 mögliche Gefahren der Stoff als nicht gefährlich eingestuft wird ....


    "Das Produkt ist gemäß den Vorschriften für die Klassifizierung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen nicht als gefährlich zu klassifizieren."


    .... muss ich diesen trotzdem in das Gefahrstoffkataster eintragen? Z.B. Hydrauliköl, Schmiermittel, Fett?

  • .... muss ich diesen trotzdem in das Gefahrstoffkataster eintragen?

    Wenn es den Kriterien von §2 Abs.1 GefStoffV entspricht. Dort steht: "
    (1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sind
    1.gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach § 3,
    2.Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind,
    3.Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung Stoffe nach Nummer 1 oder Nummer 2 entstehen oder freigesetzt werden,
    4.Stoffe und Zubereitungen, die die Kriterien nach den Nummern 1 bis 3 nicht erfüllen, aber auf Grund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können,
    5.alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist."
    Besonders Satz 4 ist hier relevant, denn der kann auch auf nicht kennzeichnungspflichtige Stoffe usw. zutreffen. Feuchtarbeit ist hier das klassische Beispiel.
    Bei Deinen Ölen und Fetten kommt es somit auf deren Einsatz an. Habe ich häufiger Hautkontakt oder inhaliere ich Dämpfe oder Aerosole würde ich es mit aufnehmen. In der Regel liefert die Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Informationen.
    Ich persönlich führe kein reines Gefahrstoffverzeichnis, sondern ein Arbeitsstoffverzeichnis. Da wird dann im Zweifelsfalle alles gelistet und bei den nicht kritischen Stoffen ist ein Vermerk "kein Gefahrstoff" oder ähnliches. Das hat den Vorteil, bei der nächsten Begehung vor Ort genügt ein Blick in das für den Bereich erstellte Verzeichnis um festzustellen, ob der Stoff gelistet und bewertet wurde. Gerade die Umstellung auf CLP hat ja einige "neue" Gefahrstoffe hervor gebracht, oft aufgrund ihrer augenreizenden Wirkung. Manche davon fallen unter die Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht, bei vielen kommt man in den Bereich geringe Exposition, geringe Gefährdung. Das kann man im Verzeichnis kenntlich machen und schon ist es erledigt, bis zur nächsten Überprüfung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • .........
    Besonders Satz 4 ist hier relevant, denn der kann auch auf nicht kennzeichnungspflichtige Stoffe usw. zutreffen. Feuchtarbeit ist hier das klassische Beispiel.
    Bei Deinen Ölen und Fetten kommt es somit auf deren Einsatz an. Habe ich häufiger Hautkontakt oder inhaliere ich Dämpfe oder Aerosole würde ich es mit aufnehmen. In der Regel liefert die Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Informationen.
    Ich persönlich führe kein reines Gefahrstoffverzeichnis, sondern ein Arbeitsstoffverzeichnis. Da wird dann im Zweifelsfalle alles gelistet und bei den nicht kritischen Stoffen ist ein Vermerk "kein Gefahrstoff" oder ähnliches. Das hat den Vorteil, bei der nächsten Begehung vor Ort genügt ein Blick in das für den Bereich erstellte Verzeichnis um festzustellen, ob der Stoff gelistet und bewertet wurde. Gerade die Umstellung auf CLP hat ja einige "neue" Gefahrstoffe hervor gebracht, oft aufgrund ihrer augenreizenden Wirkung. Manche davon fallen unter die Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht, bei vielen kommt man in den Bereich geringe Exposition, geringe Gefährdung. Das kann man im Verzeichnis kenntlich machen und schon ist es erledigt, bis zur nächsten Überprüfung.

    Danke für die einleuchtende und pragmatische Antwort. Diese erklärt mir einiges und ich werde mich daran anlehnen |?

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  • Moin Reinhard,


    "systemische Effekte" bedeutet "den ganzen Organismus betreffend", d.h. nicht nur an der Stelle, an der der Gefahrstoff aufgenommen wurde, tritt eine Wirkung ein, sondern im/am ganzen Körper.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin Reinhard,


    das hängt von dem Stoff ab, den man aufnimmt. Bei manchen Stoffen treten chronische Wirkungen schneller auf, bei anderen Stoffen ddauert es länger. Das kann man nicht pauschal beantworten.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Es dürfte sich um ein Antioxidans handeln, wahrscheinlich mit der CAS-Nr. 68411-46-1.
    Dieses ist von einzelnen Registranten bei der echa als STOT-RE 2 eingestuft mit H373. => Möglicherweise leberschädigende Wirkung bei wiederholter Exposition.


    Die Barium-Komplexseife könnte dann noch wasserlösliche Bariumsalze enthalten (eher in sehr geringer Konzentration). Diese sind toxisch und reichern sich in Lungen, Knochen und Muskulatur an. Das kann zu Blutdrucksteigerung, Herzrhythmusstörungen, Muskelkrämpfen, Störung des Zentralnervensystems führen. Diese Auswirkung dürfte meiner Einschätzung allerdings nur auftreten, wenn man größere Mengen von Dämpfen des Schmierfettes inhaliert oder längere Zeit großflächig über die Haut aufnimmt. Beides halte ich aber bei üblichem Umgang für eher unwahrscheinlich.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.