guten Morgen Kollegen,
ich bin mir etwas unsicher ....
folgendes: wir haben hier etliche Maschinen die unter die Bgr 500 fallen Sondermaschinen, Pressen,WZ-Maschinen usw....... diese werden jährlich durch eine externe Firma "geprüft".
Da mir bei der Kontrolle der Prüfung fehler des "Prüfers" aufgefallen sind, habe ich nun mal nach gehakt und mir bei der Firma Befähigungsdokumente angefordert....
Das einzige was diese mir vorweisen konnten, ist ein Lehrgangs-Zertifikat der BGHM als Presseneinrichter/ Prüfer......
Meiner Meinung nach reicht das nicht .......
wie sehr ihr das ??? wer ist z.B in der Haftung wenn die Maschine als IO abgenommen wurde aber dennoch ein Unfall passiert ....????