Uvv-Prüfungen durch Fremdfirmen .....Hilfe

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  • guten Morgen Kollegen,


    ich bin mir etwas unsicher ....


    folgendes: wir haben hier etliche Maschinen die unter die Bgr 500 fallen Sondermaschinen, Pressen,WZ-Maschinen usw....... diese werden jährlich durch eine externe Firma "geprüft".
    Da mir bei der Kontrolle der Prüfung fehler des "Prüfers" aufgefallen sind, habe ich nun mal nach gehakt und mir bei der Firma Befähigungsdokumente angefordert....
    Das einzige was diese mir vorweisen konnten, ist ein Lehrgangs-Zertifikat der BGHM als Presseneinrichter/ Prüfer......


    Meiner Meinung nach reicht das nicht .......


    wie sehr ihr das ??? wer ist z.B in der Haftung wenn die Maschine als IO abgenommen wurde aber dennoch ein Unfall passiert ....????

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  • Hallo Powertrain,


    nach der reinen Lehre (also nach BetrSichV) würde man eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsmittels durchführen, dort schädigende Einflüsse (z.b. Vibrationen, mechanische Beanspruchung, Witterungseinflüsse, Schmutz, Staub, Elektromagnetische Felder, korrosive Atmosphäre usw. usf....) identifizieren und anhand der schädigenden Einflüsse und der Art und Häufigkeit der Nutzung Prüfkriterien und Prüffristen festlegen.


    Daraus wird dann vermutlich herauskommen, dass alle Sicherheitseinrichtungen auf jeden Fall mindestens jährlich geprüft werden müssen, dass alle potentiell unfallverursachenden Teile je nachdem wie stark die schädigenden Einflüsse sind mit unterschiedliche Fristen geprüft werden müssen.... Elektrik ist auch ein Thema, aber da kann man sich an der DGUV-V3 orientieren.


    Was man bei der GB berücksichtigen sollte ist vielfältig, alleine die mechanische Faktoren können schon umfangreich sein: wenn sich z.B. Teile losrütteln können oder, durch Verschmutzung klemmen oder wenn Unwuchten auftreten die wiederum andere Teile beanspruchen....., das ist ein komplexes Thema und von Maschinenart zu Maschinenart sehr unterschiedlich.


    Da kann man sich an bestehenden Prüfkriterien für Arbeitsmitteln aus irgendwelchen BGIs, BGG oder an sonstigem Stand der Technik orientieren. Außerdem gibt es von Herstellern in den Bedienungsanleitungen Hinweise, entweder direkt auf zu prüfende Teile oder bei den Wartungshinweisen, da kann man zumindest erkennen, wo neuralgische Punkte sein können. Herstellervorgaben sind übrigens verbindlich, werden sie nicht befolgt könnte es sein, dass die Produkthaftung des Herstellers nicht greift und der Betreiber diese auch noch hat


    Dann müssten noch die Voraussetzungen, die der Prüfer erfüllen muss festgelegt werden (z.B. befähigte Person, Hersteller, zugelassene Überwachungsstelle..) und entsprechende Personen beauftragt werden.


    Der Prüfer steht normalerweise für sein Testat gerade, allerdings darf man natürlich nur Personen beauftragen, die die entsprechenden Voraussetzungen mitbringen und das ist in Deinem Fall ja wohl nicht so.
    Da ist der Unternehmer bei einem Unfall vermutlich mit einem Organisationsverschulden mit dran.


    Wenn man den Hersteller der jeweiligen Maschine mit den Prüfungen beauftragt, hat man eine ziemlich gute Chance, dass da was vernünftiges bei rauskommt, wenn man Dienstleister beauftragt, sollte man genau hinschauen ob die Prüfer tatsächlich "befähigte Personen" im Sinne der TRGS sind.


    Und das ganze ist natürlich in der Verantwortung des Betreibers, er kann die konkreten Aufgaben delegieren bleibt aber in der Kontrollverantwortung.


    Wenn Du als Sifa die verantwortliche Führungskraft auf die Organisationslücke hinweist (schriftlich!) bist Du erstmal aus der Nummer raus, wirst aber vermutlich gebeten doch bitte die Organisationslücke zu schließen....


    So ist das Leben einer Sifa nun mal .....

  • das ist mir schon so klar .....es mir nicht nur um den sicherheitsaspekt bzw um die Prüfung .... es geht auch darum, das diese firma eine Leistung anbietet, welche sie aufgrund der fehlenden Eignung gar nicht anbieten dürfte ..
    dh. ich kaufe eine vermeintliche Leistung, die ihr geld nich wert ist ....



    ich habe mich heut morgen mit dem Amt für Arbeitsschutz in verbindung gesetzt und warte nun deren antwort ab .... die waren auch etwas unsicher .-) wer wo was prüfen darf .....bzw wie so etwas zu bewerten ist

  • Hallo powertrain,


    das geht ja noch weiter:
    Du wiegst dich in einer scheinbaren Sicherheit, die ja, mangels Fähigkeiten/Fertigkeiten, gar nicht da ist.


    Wäre es für euch nicht besser und auch günstiger, wenn ihr euch eine befähigte Person selber schafft?
    Vielleicht ein Mechatroniker, der mit seiner Ausbildung schon den Bereich Elektro und Mechanik erschlagen kann und spezielles Wissen dazu bekommt?
    Wer, wenn nicht eure Instandsetzung, kennt die eigenen Maschinen und deren Funktion?

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • ...ok,


    dann kann man nur vor Auftragsvergabe die Sach- und Fachkunde abfragen und sich zeigen lassen.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • genau so mache ich das wenn ich externe Beauftrage .....das ist bei mir bestandteil einer Auschreibung ....



    der Betrieb bzw. der Kollege der diese Firma voher betreut hat, hat dies leider nicht gemacht ........


    Am Montag hab ich ne Meeting diesbezüglich mit dem Dezenat 56 ...