Blitzschutz und Gerüste!

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  • Hallo SiFa´s, ich suche Hilfe, denn ich habe eine Frage!

    Wenn ein Gerüst erstellt wird (Fassadengerüst - Arbeitsgerüst) bei einer MFH Sanierung, oder Hallenneubau, wie muß das Gerüst blitzschutzmäßig eingebunden sein?
    Wo steht was, wie der Blitzschutz an Gerüsten eingebunden sein muß? Oder Wie?

    Suche aussagefähige Unterlagen dazu, bzw. wo, was dazu steht?

    Danke Euch im Voraus!
    SiFa-Wolks

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  • Hallo,

    habe noch nie von Blitzschutz bei einem Baugerüst
    gehört, auch nicht in der Ausbildung.

    Generell zum Thema:

    https://www.vde.com/de/Ausschuesse…augerueste.aspx

    und

    https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=…+bauger%C3%BCst

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Sifa-Wolcs,

    Was bedeutet es ein Gerüst zu erden -> Aussage von unterschiedlichen E-Fachkräften (Ingenieure, Techniker und Meister). (Hierbei lasse ich mich gerne eines besseren Belehren)
    -> Jedes Bauteil muss miteinander elektrisch verbunden werden.


    Eine Erdung von Gerüsten ist nicht erforderlich.Lediglich bei Gerüsten in der Nähe von Freileitungen, wo es zu einer induktivenAufladung kommen kann, und in Ex-Bereichen ist die Erdung vorgeschrieben.
    Auf das Gerüst dürfen auch Elektrogeräte (handgeführt undstationär) mitgenommen werden. Allerdings muss die Versorgung über einen mitFI-Schalter abgesicherten Baustromverteiler oder Schutztrennung erfolgen. Nahegelegene Steckdosen im Gebäude oder der Anlage dürfen nicht genutzt werden.
    Im Regelfall werden Baugerüste nicht geerdet.Metallgerüste sollen in der Nähe von elektrischen Leitungen geerdet werden.
    Durch diverse Bergverordnungen der Länder wird gefordert,dass Gerüste fachgerecht zu erden sind. Die Ableitungen sind nach jedem Aufbauoder Umsetzen zu überprüfen. (z.B. TGBPVO - Tiefbohr- undGasspeicher-Bergpolizeiverordnung - Baden-Württemberg) Bei derGerüstaufstellung in explosionsgefährdeten Bereichen ist im Ergebnis desExplosionsschutzdokumentes eine Erdung sinnvoll. Gleichzeitig greifen aber auchweitere technische und organisatorische Maßnahmen, die beim Einrichten vonArbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen zu ergreifen sind. Vergleicheinsbesondere Anhang 3 und 4 der Betriebssicherheitsverordnung.
    Weitere Informationen zur statischen Elektrizität,speziell für explosionsgefährdete Bereiche, finden sie in der BGR 132"Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen".Diese fordert unter Abschnitt 3.6, dass alle Einrichtungen oder Gegenstände inexplosionsgefährdeten Bereichen aus leitfähigem oder ableitfähigem Material zuerden bzw. mit Erdkontakt zu versehen sind. Dabei können die Komponenteneinzeln geerdet werden oder untereinander verbunden und insgesamt geerdetwerden.
    Für eine Beurteilung vor Ort bezüglich einesPotentialausgleiches sollte eine entsprechend versierte Elektrofachkraft hinzugezogenwerden.
    Erläuterungen dazu bietet auch die VDE-Schriftenreihe -Normen verständlich Band 35 Potentialausgleich, Fundamenterder,Korrosionsgefährdung, von Schmolke, H. ; Vogt, D., ISBN 978-3-8007-2787-2 http://www.vde-verlag.de/data
    Folgende Informationen als Link
    http://www.zarges.com/de/steigen/ers…h-ableitfaehig/
    BGR 132 http://www.rabenstein-page.de/utensilien/bgr132.pdf(Ab Seite 77)
    http://www.diesteckdose.net/forum/attachme…81&d=1246339280

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo,
    Auskunft einer für uns tätigen Blitzschutzfirma: Sobald das Gerüst an der Fassade anliegt, man spricht vom "Null-Trnnungs-Abstand", muß das Gerüst gem. VDE 0185/305 in die Blitzschutzmaßnahmen mit einbezogen werden.
    D.H. es muß eine sichtbare Verbindung zum Blitzableiter erstellt werden.
    Such dir am besten eine Fachfirma und lass Dich entsprechend beraten.

    FS

  • Hallo,

    Danke für die Info.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo FSCH,

    Hallo,
    Auskunft einer für uns tätigen Blitzschutzfirma: Sobald das Gerüst an der Fassade anliegt, man spricht vom "Null-Trnnungs-Abstand", muß das Gerüst gem. VDE 0185/305 in die Blitzschutzmaßnahmen mit einbezogen werden.
    D.H. es muß eine sichtbare Verbindung zum Blitzableiter erstellt werden.
    Such dir am besten eine Fachfirma und lass Dich entsprechend beraten.

    die Aussage der Blitzschutzfirma ist so pauschal nicht richtig. Da spielen imo einige Faktoren eine Rolle, die keine generelle Aussage zulassen, bzw. vorschreiben.

    @SiFa-Wolks Eine generell gültige Aussage zur Erdung von Gerüsten wird man leider auch nicht finden. Es gibt imo mehr Gründe für eine Erdung, wenn das Gerüst längere Zeit steht. Leider ist der Aufwand ein Gerüst zu erden deutlich höher als nur, wie häufig erlebt, ein paar Verbindungen an das vorhandene Blitzschutzsystem anzubringen.
    Schau mal in die angehangene Datei, die ist relativ aktuell.

    Gruß
    Stephan