Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - aushangpflichtig?

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  • So nun ist es seit dem 18. August da, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.


    Ist dieses Gesetz auch aushangpflichtig?


    Ich habe bisher nichts vernünftiges im Internet gefunden.
    Hat jemand von Euch eine gute Quelle und kann mir sagen, ob


    * es aushangpflichtig ist
    * wo dies vermerkt ist.


    Danke
    Brigitte

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  • Hallo Brigitte,


    eine entsprechende Literaturstelle habe ich auch nicht gefunden.
    Geht man aber davon aus, daß das Beschäftigtenschutzgesetz zu den aushangpflichtigen Gesetzen gehörte, welches jetzt durch das AGG ersetzt wird, kann man daraus eine Aushangpflicht ableiten würde ich sagen.


    Gruß
    gladis:-)


    12.30uhr - Zitat UB MEDIA - Newsletter


    "Ab sofort sollten Sie in Ihrem Unternehmen eine Person als Ansprechpartner(in) fuer Beschwerden benennen bzw. eine entsprechende Beschwerdestelle einrichten.
    Außerdem muss der Gesetzestext den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zum Beispiel durch Aushang, zugänglich sein. "

    2 Mal editiert, zuletzt von gladis ()

  • Hallo,


    die Aushangpflicht ergibt sich im AGG aus dem § 12 Abs. 5.


    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016