Also, erstmal möchte ich noch nachtragen, dass keine Schadstoffe in dem Desinfektionsmittel sein dürfen, die den Kindern schaden könnten.
Mir ist kein Händedesinfektionsmittel bekannt, das diesem Kriterium entspricht.
Ich halte Händedesinfektionsmittel in den Personaltoiletten, wie hier beschrieben, für verzichtbar. Die Ausnahmen von dieser Regelung wurden ja auch erwähnt.
Die Verfechter der Händedesinfektion mögen sich mal mit dem Minimierungsgebot der Gefahrstoffverordung auseinander setzen. Dann noch überlegen, wo denn die Vorräte sinnvoll und sicher gelagert werden können. Wenn man schon dabei ist, darf man dann auch noch ein Explosionsschutzdokument erstellen und Ex-Zonen festlegen. Viel Vergnügen.