Händedesinfektion in Kinderbetreuungseinrichtungen

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  • Also, erstmal möchte ich noch nachtragen, dass keine Schadstoffe in dem Desinfektionsmittel sein dürfen, die den Kindern schaden könnten.

    Mir ist kein Händedesinfektionsmittel bekannt, das diesem Kriterium entspricht.

    Ich halte Händedesinfektionsmittel in den Personaltoiletten, wie hier beschrieben, für verzichtbar. Die Ausnahmen von dieser Regelung wurden ja auch erwähnt.

    Die Verfechter der Händedesinfektion mögen sich mal mit dem Minimierungsgebot der Gefahrstoffverordung auseinander setzen. Dann noch überlegen, wo denn die Vorräte sinnvoll und sicher gelagert werden können. Wenn man schon dabei ist, darf man dann auch noch ein Explosionsschutzdokument erstellen und Ex-Zonen festlegen. Viel Vergnügen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Da ich zitiert wurde, mische ich mich noch einmal ein:

    Mir ist kein Händedesinfektionsmittel bekannt, das diesem Kriterium entspricht.

    Okay, wenn dem generell so ist, was ich bezweifel (ein Experte bin ich jedoch nicht), dann muß eben folgende Maßnahme ergriffen werden: Die Desinfektionsflasche da anbringen, wo kleine Kinderhände nicht rankommen können. Und die Benutzer sollten auf eine ausreichende Handpflege selbstverständlich achten.

    Die gezielte Desinfektion ist dort erforderlich, wo Krankheitserreger auftreten und Kontaktmöglichkeiten zur Weiterverbreitung bestehen (z. B. Verunreinigungen mit Erbrochenem, Blut, Stuhl, Urin).

    Hier beispielhaft ein pdf-Dokument zu: Routinemäßige Hygienemaßnahmen in Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Häuser für Kinder) September 2015 des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
    hygienemassnahmen_kindertageseinrichtungen.pdf

    Grundsätzlich die Händedesinfektion in einer Gemeinschaftseinrichtung "Kindergarten" zu verteufeln, halte ich nicht für den richtigen Weg. Der Norovirus ist beispielsweise nicht ungefährlich für insbesondere kleine Kinder, ältere Menschen und Schwangere. Bezüglich der Eingangsfrage: Vermutlich wird es anlassbezogene Gründe für die Überlegung der Einführung von Händedesinfektionsmittel gegeben haben. Ob der Norovirus eine Rolle dabei spielte, weiß ich natürlich nicht. Jedenfalls gibt es Desinfektionsmittel zur Eindämmung von Norovirus-Ausbrüchen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Charlyri (16. Oktober 2015 um 10:34)

  • So, gezz ich auch nochma:

    Wer sich über Desinfektion in solchen Maßen unterhält und geringste Infektionsmöglichkeiten ins Feld führt, darf sich über Anfälligkeiten, gerade der Kinder, die Entwicklung von Allergien sowie die Verbreitung immer mehr multiresistenter Keime nicht wundern.

    Daher an alle "Hygieniker" unter euch - geht voran.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ...Der Norovirus ist beispielsweise nicht ungefährlich für insbesondere kleine Kinder, ältere Menschen und Schwangere. ...Jedenfalls gibt es Desinfektionsmittel zur Eindämmung von Norovirus-Ausbrüchen.

    Gängige Händedesinfektionsmittel haben nur begrenzte viruzide Wirkung. Somit sind bei Noroviren hier erst einmal andere Maßnahmen vorrangig und auch ein entsprechendes Händedesinfektionsmittel zu verwenden. Rein zur Vorbeugung halte ich unter Risikoabwägung eine Händedesinfektion für das höhere Risiko und empfehle daher darauf zu verzichten.
    Alle kurzkettigen Alkohole sind in der Lage durch die Haut zu dringen. Von Isopropanol, einem der Hauptwirkungsstoffe gängiger Händedesinfektionsmittel, sind auch allergische Reaktionen bekannt. Bei Ethanol sind fruchtschädigende Wirkungen bekannt, auch wenn diese sich noch nicht in der Einstufung und Kennzeichnung niedergeschlagen haben, was wohl aus politischen Gründen bisher nicht erfolgte. Nicht umsonst raten Frauenärzte Schwangeren vor dem Konsum, auch geringer Mengen Alkohol, ab.

    Die Ausgangsfrage war doch "ob die Händedesinfektion in Kinderbetreuungseinrichtungen bei Personaltoiletten nach dem Toilettenbesuch notwendig ist"

    Das von Dir verlinkte Dokument verneint die Notwendigkeit einer Händedesinfektion. Ich und einige andere hier auch, wieder andere sehen eine Notwendigkeit, die ich allerdings nicht nachvollziehen kann.
    Durch die Medien wird einem so manch ein Unfug eingetrichtert in Sachen notwendiger Hygienemaßnahmen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Das von Dir verlinkte Dokument verneint die Notwendigkeit einer Händedesinfektion.

    Du hast nicht alles gelesen:

    "Nach Kontakt mit Blut, Stuhl, Erbrochenem und anderen Körperausscheidungen (z. B. nach dem Windelwechsel oder Maßnahmen in Zusammenhang mit der Toiletten-/ Töpfchenbenutzung durch Kinder)"

    Die Ausgangsfrage war doch "ob die Händedesinfektion in Kinderbetreuungseinrichtungen bei Personaltoiletten nach dem Toilettenbesuch notwendig ist"

    Ich bin nun mal der Meinung: Ja! Ich habe die Eingangsfrage verstanden. Und im Übrigen: Wo sollte denn sonst, außer in der Sanitäreinrichtung (Toilette des Personals, Vorraum), der Desinfektionsspender angebracht werden? In der Toilette für Kinder? Das würdest du ganz sicher ablehnen. Der Norovirus ist im Übrigen auch meldepflichtig. Keiner mag dies gerne tun, wenns nicht sein muss.

    Durch die Medien wird einem so manch ein Unfug eingetrichtert in Sachen notwendiger Hygienemaßnahmen.

    Ich hatte bereits einmal das Vergnügen mit dem Norovirus. Danke, nicht noch einmal. In vielen öffentlichen Einrichtungen gibts auch Desinfektionsspender. Der Hygiene wegen und weil viele Menschen die Toilette nutzen. Ich nutze den Desinfektionsspender, schon der Erfahrung wegen! Hatte bisher keine "Nebenwirkungen".

    2 Mal editiert, zuletzt von Charlyri (16. Oktober 2015 um 11:40)

  • "Nach Kontakt mit Blut, Stuhl, Erbrochenem und anderen Körperausscheidungen (z. B. nach dem Windelwechsel oder Maßnahmen in Zusammenhang mit der Toiletten-/ Töpfchenbenutzung durch Kinder)"

    Völlig richtig. Das steht auch gar nicht zur Debatte. In den Funktionsbereichen, in denen eine Händedesinfektion ZWINGEND NOTWENDIG ist, stehen geeignete Spender zur Verfügung. Hier geht es um die Notwendigkeit eines Desi-Spenders für die PERSONALtoilette.

    Ich hatte bereits einmal das Vergnügen mit dem Norovirus. Danke, nicht noch einmal.

    Dann kennst du das Problem ... nur leider nicht in allen Facetten. Bei fünf Kindern im Haushalt ist Winterzeit IMMER Noroviruszeit, ohne Ausnahme. Auch wenn du die Hände bei jeder sich bietenden Gelegenheit wäschst und desinfizierst, du kannst dem Virus, wenn er in deiner unmittelbaren Umgebung ist, nicht entkommen (zumal bereits wenige Einzelexemplare >10 für eine Infektion ausreichen).


    In vielen öffentlichen Einrichtungen gibts auch Desinfektionsspender. Der Hygiene wegen und weil viele Menschen diese nutzen. Ich nutze sie, schon der Erfahrung wegen! Hatte bisher keine "Nebenwirkungen".

    'Tschuldigung, die öffentlichen Desinfektionsmittelspender sind nicht mehr als ein geschickter psychologischer Trick. Aus dem einfachen Grund, weil die Leute (wie viele nutzen die Teile tatsächlich?) nicht im Umgang geschult sind und die Benetzungslücken so groß sind, das der mikrobiologische Effekt - sagen wir vorsichtig - nicht gerade hoch ist.
    Die Teile sorgen letztlich nur für ein "gutes Gefühl" - dessen psychologische Wirkung aber nicht unterschätzt werden darf. Deshalb habe ich auch nichts gegen die Teile einzuwenden.

    Obligatorische Benetzungslücken bei ungeübten Anwendern: (rot sehr häufig, grün häufig)

  • Obligatorische Benetzungslücken bei ungeübten Anwendern:

    Ja, dem stimme ich zu! Aber muss ich denn deshalb darauf verzichten bzw. die, die sich damit auskennen?

    Jeder muss sich dafür oder dagegen entscheiden können, wenn es denn nicht Pflicht ist. Wenn ein Spender angebracht ist, dann kann man ihn benutzen oder auch nicht! Wenn nicht, dann gibts die Wahl nicht.

    Völlig richtig. Das steht auch gar nicht zur Debatte. In den Funktionsbereichen, in denen eine Händedesinfektion ZWINGEND NOTWENDIG ist, stehen geeignete Spender zur Verfügung. Hier geht es um die Notwendigkeit eines Desi-Spenders für die PERSONALtoilette.

    Für mich stand es zu Debatte, weil ich nun mal nicht nur eine Seite betrachten möchte.

    "Windelwechseln, Maßnahmen in Zusammenhang mit der Toiletten-/ Töpfchenbenutzung durch Kinder" - Wir schützen uns vor möglichen Infektionsrisiken durch Kinder (in Gemeinschaftseinrichtungen), aber umgekehrt - wie sieht es da aus? Sollten wir nicht auch an die Schutzbefohlenen denken? Wir sind genauso wie sie potentielle Infektionsüberträger. Aber was passiert? Beispielsweise im Gesundheitsbereich bzw. Pflege: Impfpräventabel ist die Hepatitis B. Die Beschäftigten (PflegerInnen) können selbst entscheiden, ob sie das Impfangebot annehmen oder nicht. Und da gibts welche, die sagen nein, die Impfung könnte ja schädliche Folgen für sie haben. Und es gibt Internetseiten, die nicht müde werden zu erklären, was daran schädlich sein könnte. Ob nun die Schutzbefohlenen bzw. auch Kollegen angesteckt werden können oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Drittschutz gibt es rein rechtlich nicht. Mehr als bedauerlich! Manche machen sich diesbezüglich noch nicht mal ernsthaft Gedanken darüber. Ich schon, und deshalb, einseitig sehe ich die Dinge nun mal nicht. Wenn ich mich daher nicht hundertprozentig an die Frage gehalten habe und man nicht müde wird, dieses mir "vorzuhalten", ich keinen weiteren Gedanken einbringen kann, na dann, Ende der Debatte von meiner Seite! Bleibe aber weiter der Meinung: Risikominimerung bezüglich der Eingangsfrage - warum nicht? Vorschriften gibt es nicht, aber wir können auch selber präventiv handeln.

    Gruß Charlyri

  • "Windelwechseln, Maßnahmen in Zusammenhang mit der Toiletten-/ Töpfchenbenutzung durch Kinder" - Wir schützen uns vor möglichen Infektionsrisiken durch Kinder (in Gemeinschaftseinrichtungen), aber umgekehrt - wie sieht es da aus? Sollten wir nicht auch an die Schutzbefohlenen denken? Wir sind genauso wie sie potentielle Infektionsüberträger. Aber was passiert? Beispielsweise im Gesundheitsbereich bzw. Pflege: Impfpräventabel ist die Hepatitis B. Die Beschäftigten (PflegerInnen) können selbst entscheiden, ob sie das Impfangebot annehmen oder nicht. Und da gibts welche, die sagen nein, die Impfung könnte ja schädliche Folgen für sie haben. Und es gibt Internetseiten, die nicht müde werden zu erklären, was daran schädlich sein könnte. Ob nun die Schutzbefohlenen bzw. auch Kollegen angesteckt werden können oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Drittschutz gibt es rein rechtlich nicht. Mehr als bedauerlich! Manche machen sich diesbezüglich noch nicht mal ernsthaft Gedanken darüber. Ich schon, und deshalb, einseitig sehe ich die Dinge nun mal nicht. Wenn ich mich daher nicht hundertprozentig an die Frage gehalten habe und man nicht müde wird, dieses mir "vorzuhalten", ich keinen weiteren Gedanken einbringen kann, na dann, Ende der Debatte von meiner Seite! Bleibe aber weiter der Meinung: Risikominimerung bezüglich der Eingangsfrage - warum nicht? Vorschriften gibt es nicht, aber wir können auch selber präventiv handeln.

    Ich verstehe deine Argumentation und deine Beweggründe.

    Nur, wie weit willst du das Risko, das Schutzziel und die Maßnahmen runterbrechen?
    Das hauptsächliche Infektionsrisiko geht im Kindergarten nachgewiesen von den Kindern aus, nicht vom Personal. Ich kann in einem Kindergarten die Massen an Alltagskeimen nicht draußenhalten, das funktioniert einfach nicht.

    Zur Personaltoilette: wie häufig wird die benutzt? Im Schnitt geht man pro Person von einer Benutzungshäufigkeit von 1 x alle 3-4 Stunden aus. Bei einer korrekten Händewaschung (auch das muss gelernt werden!), wie hoch ist da die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung von Keimen, insbesondere Fäkalkeimen? Liegt diese deutlich über oder deutlich unter dem Alltagsrisiko?

    Da sind solche Aktionen weitaus effektiver:
    http://www.kuvb.de/fileadmin/date…aschen_2010.pdf
    http://www.hygiene4kids.de/de/Uebungen.php

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    Und das gilt nicht nur für Kinder! :)


    (übrigens, ich habe meine Kinder mit der Methode geschult, wir kontrollieren auch immer wieder mal auf Wunsch der Kinder, trotzdem bleiben Infektionen nicht aus ... )

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Zunächst: Dein Engagement für eine bessere "Händehygiene" finde ich anerkennenswert.

    Zur Diskussion:

    Das hauptsächliche Infektionsrisiko geht im Kindergarten nachgewiesen von den Kindern aus, nicht vom Personal.

    Infketionsrisiko: Hauptsächlich im Sinne von wesentlich (bedeutend)? Nachweis: Studie?

    Höher sicherlich, denn: Die Anzahl der Kinder ist im Verhältnis zum Personal höher. Aber: Die Zahl der Infektionsgefährdeten (Kinder) im Verhältnis zum Personal wesentlich (bedeutend) höher.

    Bei einer korrekten Händewaschung (auch das muss gelernt werden!), wie hoch ist da die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung von Keimen, insbesondere Fäkalkeimen? Liegt diese deutlich über oder deutlich unter dem Alltagsrisiko?

    Gegenfrage:
    Seitens des Personals: Effektiver mit oder ohne Desinfektionsmittel? ;)

    Liegt diese deutlich über oder deutlich unter dem Alltagsrisiko?

    Im Hinblick auf den beruflichen Gesundheitsschutz und der Sorgfaltspflicht gegenüber den Schutzbefohlenen: Ich halte es für qualitativ sinnvoller, das Risiko tätigkeitsspezifisch zu betrachten und einzuschätzen.

    Zum (Nicht-)Einsatz eines Desinfektionsspenders: Der Gewinn bei Nichteinsatz ist: weniger finanzielle Ausgaben. Könnte es bei der Frage ja oder nein nicht auch darum gehen?

    Gruß Charlyri

  • der Betriebsarzt war diesmal extrem flott und hat Eure Aussagen umfänglich bestätigt. Also wird auch in diesen Bereichen bei uns eine Desinfektionsmöglichkeit vorhanden sein.

    Hallo Frank,
    eigentlich war für mich mit dieser Aussage das Thema erledigt. Da hier dennoch weiter fleißig diskutiert wurde, würde es mich interessieren wie euer BA argumentiert hat. Wäre nett wenn Du das hier einstellen könntest.
    Die BGW äußert sich zum Thema Hautschutz und schonende Händehygiene wie folgt:

    Und Desinfektion belastet die Haut weniger als Waschen. Waschen Sie Ihre Hände nicht öfter als nötig und so schonend wie möglich!


    Quelle: https://www.bgw-online.de/DE/Arbeitssich…ahmen-node.html

    Gruß
    Dirk

    Die Zeit ist ein großer Lehrer.
    Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler

    Es ist einfacher ein Atom zu spalten als ein Vorurteil (Albert Einstein)

    Einmal editiert, zuletzt von disc42 (17. Oktober 2015 um 18:45)

  • Die Antwort vom Betriebsarzt interessiert mich auch.

    eigentlich war für mich mit dieser Aussage das Thema erledigt.

    Für mich und wohl auch für Safety-Officer noch nicht. Aber das macht doch auch nichts, oder? (Ich sage das, weil ich indirekt eine Kritik in deiner Aussage heraus höre. Ich kann mich aber auch täuschen, in diesem Falle, sorry.)

    Die BGW äußert sich zum Thema Hautschutz und schonende Händehygiene wie folgt:

    Und Desinfektion belastet die Haut weniger als Waschen. Waschen Sie Ihre Hände nicht öfter als nötig und so schonend wie möglich!

    BGW empfiehlt in diesem Falle.
    An dieser Empfehlung kann man sich selbstverständlich, ohne selbst weiter nachdenken zu müssen, orientieren.
    Ich finde aber auch Diskussionen spannend, in denen ich erfahre, auf welcher Grundlage eine Entscheidung, Beurteilung, Meinung entstanden ist. Welche Argumente bei einer eigenständigen Entscheidung, Beurteilung eine Rolle gespielt haben. Ich finde es spannend, wie sich jemand, reflexiv, mit einer Frage auseinander gesetzt hat, für die es keine vorgefertigten Antworten in Gesetzen, Verordnungen und Regeln gibt.

    Einmal editiert, zuletzt von Charlyri (18. Oktober 2015 um 06:54)

  • Hallo,

    wir hatten das Thema bei uns im Betrieb auch (Sondermaschinenbau). Nach Rücksprache mit der Betriebsärztin sind diese für Krankenhaus usw. sinnvoll (Desinfektionsspender), aber im Betrieb würde Sie absehen. 30 sek. Händewaschen und das richtig hat den selben effekt.

    Außerdem kommt hinzu, durch den Einsatz dieser Geräte, würden wieder andere Erreger gezüchtet. Also lieber richtig Waschen und die Spender nur da wo wirklich sinnvoll, war Ihre Aussage.

    Grüße aus Neuwied

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  • Jeder muss sich dafür oder dagegen entscheiden können, wenn es denn nicht Pflicht ist. Wenn ein Spender angebracht ist, dann kann man ihn benutzen oder auch nicht! Wenn nicht, dann gibts die Wahl nicht.

    Die Wahl hast Du in diesem Falle nicht, siehe §7 GefStoffV. Der Arbeitgeber hat in diesem Falle über die Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden und die "ungefährlichste" Alternative auszuwählen.

    Wir schützen uns vor möglichen Infektionsrisiken durch Kinder (in Gemeinschaftseinrichtungen), aber umgekehrt - wie sieht es da aus? Sollten wir nicht auch an die Schutzbefohlenen denken? Wir sind genauso wie sie potentielle Infektionsüberträger. Aber was passiert?...

    Ist das Immunsystem der Kinder defekt oder supprimiert? In der Regel nicht, somit ist ein Kindergarten nicht vergleichbar mit einem Krankenhaus. Meiner Meinung nach sind in der Personaltoilette keine Händedesinfektionsmittel sinnvoll. Zur Belastung durch Hände waschen bzw. desinfizieren, da kommt es gewaltig auf die Zyklenzahl an und diese ist z.B. in Pflegeeinrichtungen bei der Visite usw. deutlich höher. Dort kommt man dann schon mal auf eine Desinfektion alle 5 bis 10 Minuten und das auch über einen längeren Zeitraum. Ähnlich in manchen OP-Bereichen mit Taktzyklen von um die 15 Minuten.
    Jetzt wieder zu den Kindern. Da halte ich z.B. beim Windelwechsel das Tragen von Einweghandschuhen für schonender und sinnvoller.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Die Wahl hast Du in diesem Falle nicht

    Meiner Meinung nach doch, da es ja in dem eingeführten Falle

    a) keine explizite und rechtlich relevante Vorschrift für einen Desinfektionsspender in der Personaltoilette gibt (erwähnt wurde diesbezüglich nichts), die Einführung im Ermessen des Arbeitgebers liegt,
    b) ein ungefährliches (was meinst du mit ungefährlicheres?) Mittel eingesetzt werden wird, das nachgewiesen auch wirksam ist ((Ein gefährlich(er)es Mittel würde man ja wohl kaum einsetzen. Jedenfalls ist die BGW davon überzeugt bzw. deren Sachverständige, dass vereinzelt zwar bei einem bestimmten Desi-Mittel Allergien auftreten können, aber in dem Fall auf ein alternatives Mittel zurückgegriffen werden kann. Und Bedenken können beim Betriebsarzt geklärt werden.)

    Ist das Immunsystem der Kinder defekt oder supprimiert?

    Was für eine Frage! Generell natürlich nicht! In Einzelfällen schon! Gleiches gilt für Patienten und Pflegepersonen. In dem Eingangthread wurde auch nicht Näheres zu den zu betreuenden Kindern mitgeteilt. (z.B. Kinder mit Behinderungen, mit Erkrankungen wie z. B. HIV, andere immunologische Erkrankungen, Autoimmunerkrankungen, Stoffwechselstörungen usw. Es gibt auch onkologisch erkrankte Kinder. Die müssen deswegen doch nicht in jedem Fall zu Hause bleiben oder im Falle Schulpflichtiger von der Schule fernbleiben, d.h. isoliert werden)

    Meiner Meinung nach sind in der Personaltoilette keine Händedesinfektionsmittel sinnvoll.

    Deine Meinung ist so okay wie meine. Und wir haben die Wahl (in diesem Falle, sei denn, der Desi-Spender hat einen anlassbezogenen Grund. Wissen wir aber nicht.) Ist kein Grund zur Kündigung. ;)

    Jetzt wieder zu den Kindern. Da halte ich z.B. beim Windelwechsel das Tragen von Einweghandschuhen für schonender und sinnvoller.

    Ja, auch diese Möglichkeit besteht und ist ganz sicher sinnvoll bei der Wundversorgung. Wie oft verletzen sich Kinder ungewollt beim Spielen.

    5 Mal editiert, zuletzt von Charlyri (19. Oktober 2015 um 09:04) aus folgendem Grund: Wieder mal verschrieben.

  • Meiner Meinung nach doch, da es ja in dem eingeführten Falle
    a) keine explizite und rechtlich relevante Vorschrift für einen Desinfektionsspender in der Personaltoilette gibt (erwähnt wurde diesbezüglich nichts), die Einführung im Ermessen des Arbeitgebers liegt,
    b) ein ungefährliches (was meinst du mit ungefährlicheres?) Mittel eingesetzt werden wird, das nachgewiesen auch wirksam ist ((Ein gefährlich(er)es Mittel würde man ja wohl kaum einsetzen. Jedenfalls ist die BGW davon überzeugt bzw. deren Sachverständige, dass vereinzelt zwar bei einem bestimmten Desi-Mittel Allergien auftreten können, aber in dem Fall auf ein alternatives Mittel zurückgegriffen werden kann. Und Bedenken können beim Betriebsarzt geklärt werden.)

    Das Ermessen des AG ist hier eingeschränkt, denn er muss für eine möglichst ungefährliche Lösung eintreten. Stichwort Minimierungsgebot.
    Es gibt kein ungefährliches Desinfektionsmittel, das ist schon durch das Wirkkonzept festgelegt. Somit muss zuerst die Frage gestellt werden, ob überhaupt eine Desinfektion notwendig ist und diese halte ich in den meisten hier erwähnten Fällen für verzichtbar. Somit kann die Verwendung eines Desinfektionsmittels nicht die ungefährlichere Variante sein.

    Was für eine Frage! Generell natürlich nicht! In Einzelfällen schon! Gleiches gilt für Patienten und Pflegepersonen. In dem Eingangthread wurde auch nicht Näheres zu den zu betreuenden Kindern mitgeteilt. (z.B. Kinder mit Behinderungen, mit Erkrankungen wie z. B. HIV, andere immunologische Erkrankungen, Autoimmunerkrankungen, Stoffwechselstörungen usw. Es gibt auch onkologisch erkrankte Kinder. Die müssen deswegen doch nicht in jedem Fall zu Hause bleiben oder im Falle Schulpflichtiger von der Schule fernbleiben, d.h. isoliert werden)

    Wir müssen doch hier den Regelfall betrachten und nicht die Ausnahme. Wäre diese relevant, so hätte der Themenersteller das erwähnt. Wer meint, mit einem "zerschossenen" Immunsystem in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen zu müssen, dem ist nicht zu helfen.

    Deine Meinung ist so okay wie meine. Und wir haben die Wahl (in diesem Falle, sei denn, der Desi-Spender hat einen anlassbezogenen Grund. Wissen wir aber nicht.) Ist kein Grund zur Kündigung. ;)

    Bei einem anlassbezogenen Grund ist doch der Sachverhalt ein anderer. Aber in einer üblichen Personaltoilette ist eine Händedesinfektion nicht sachgerecht. Jetzt noch nachsehen, wie denn der Vorrat gelagert wird. Explosionsschutzregelungen einhalten. Bei einer einmaligen Händedesinfektion werden ca. 3 ml Desinfektionsmittel eingesetzt. Dies ergibt ca. 36 L explosionsfähige Atmosphäre, wir überschreiten also die als gefahrdrohend anzusehende Menge von 10 L deutlich und müssen entsprechende Maßnahmen ergreifen. Wie kommt denn das Desinfektionsmittel in die Einrichtung? Hierbei handelt es sich um Gefahrgut, klar, möglicherweise um freigestellte Mengen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Frank,eigentlich war für mich mit dieser Aussage das Thema erledigt. Da hier dennoch weiter fleißig diskutiert wurde, würde es mich interessieren wie euer BA argumentiert hat. Wäre nett wenn Du das hier einstellen könntest.


    Gruß
    Dirk

    Moin,

    aber gerne doch.

    Zitat von Betriebsarzt


    Ein Desinfektionsmittelspender in den Personaltoiletten ist wie sie ausgeführt haben nicht generell erforderlich. Sollte ein/e Mitarbeiter/in den Verdacht haben, dass bei ihr/ihm eine akute infektiöse Erkrankung aufgetreten ist (Diarrhoe) ist eine sofortige Wischdesinfektion erforderlich und selbstverständlich sind die Hände dann nach Reinigung auch zu desinfizieren. Ohnehin ist die / der Mitarbeiter/in dann verpflichtet der Gemeinschaftseinrichtung fern zu bleiben, wenn keine separate Toilette mit Desinfektionsmöglichkeit zur Verfügung steht.


    Allerdingst kenne ich niemanden der generell beim Toilettengang nicht mit Körperausscheidungen in Berührung kommen kann und daher würde ich die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln in Griffnähe immer empfehlen. Insbesondere da sonst die Gefahr besteht, das nach dem Verlassen des WC Kontakt zu Kindern vor Erreichen des nächsten Desi-Spenders aufgenommen werden muss.

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Das Ermessen des AG ist hier eingeschränkt,

    Wenn ich vom Ermessen sprach, dann meinte ich dies im Hinblick auf die Entscheidung des AG für die Verwendung des Desi-Spenders in der Personaltoilette. Begründung dazu Nr. 35 lesen.

    Wir müssen doch hier den Regelfall betrachten und nicht die Ausnahme. Wäre diese relevant, so hätte der Themenersteller das erwähnt. Wer meint, mit einem "zerschossenen" Immunsystem in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen zu müssen, dem ist nicht zu helfen.

    Ich tu beides, wenn nichts bekannt ist, betrachte die Möglichkeit. Sorry. Und vom "zerschossenen" Immunsystem war nicht die Rede.

    ca. 3 ml Desinfektionsmittel eingesetzt. Dies ergibt ca. 36 L explosionsfähige Atmosphäre, wir überschreiten also die als gefahrdrohend anzusehende Menge von 10 L deutlich und müssen entsprechende Maßnahmen ergreifen. Wie kommt denn das Desinfektionsmittel in die Einrichtung? Hierbei handelt es sich um Gefahrgut, klar, möglicherweise um freigestellte Mengen.

    grrrrr Hört sich alles soooo gefährlich an. Da traut man sich bald garnicht mehr aus dem Haus, geschweige denn ins Krankenhaus oder Altenpflegeeinrichtung. =O
    Belassens wir doch einfach dabei: Akzeptieren wir doch einfach unsere unterschiedliche Meinung, okay? Ist doch eh alles gesagt.

  • Moin,

    wir stehen derzeit vor der Frage, ob die Händedesinfektion in Kinderbetreuungseinrichtungen bei Personaltoiletten nach dem Toilettenbesuch notwendig ist. Es handelt sich um einen Neubau, und nun soll entschieden werden, ob dort Desi-Spender bereitgestellt werden oder nicht.

    Gruß Frank

    Hilfe!

    Ich wollte doch nur wissen, ob für die Personaltoilette ein extra Desi-Spender erforderlich ist.  ;(


    Ich habe jetzt den ganzen Thread in Ruhe nochmals gelesen und in Abstimmung mit dem Betriebsarzt, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Personalrat, der BG sowie der Bundesregierung, der UNO-Vollversammlung und dem UNICEF Kinderhilfswerk folgende Maßnahmen gemäß Euren Vorschlägen umgesetzt. Seltsamerweise sind jetzt auch wieder welche am Meckern, obwohl es doch um deren Gesundheit geht.

    Geeignete Arbeitskleidung für die Erzieherinnen

    Lagerung des Desinfektionsmittels in geeigneten Räumlichkeiten

    Sicherer Transport des Desinfektionsmittels

    Ordnungsgemäße Entsorgung der restentleerten Behälter

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (19. Oktober 2015 um 11:27)

  • [Hilfe!
    Ich wollte doch nur wissen, ob für die Personaltoilette ein extra Desi-Spender erforderlich ist.  ;(


    Und wir haben unsere Einschätzung dazu geliefert, wobei ich der Argumentation Deines Betriebsarztes nicht folgen kann, denn sonst müsste in jeder Toilette ein Desinfektionsmittelspender hängen.

    ...
    Lagerung des Desinfektionsmittels in geeigneten Räumlichkeiten

    ...

    Der Raum dürfte ungeeignet sein, da die Desinfektionsmittel wahrscheinlich WGK 2 sind. Der Abstand zum Gewässer ist besorgniserregend. ;)

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.