Brandschutz für Bürocontainer im Aussenbereich Abstand zum Gebäude

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  • Über dem Container wäre entweder a - keine Decke und somit die Hallensprinklerung vorgesehen oder b - Der Caotainer hat eine Decke und da wäre die Frage - muss eine Sprinklerung installiert werden?

    BMA ist vorhanden.

    In der Halle befinden sich Produkte des Kunden - Kontraktlogistik (TV - Geräte).


    Danke und Gruß

    „Nur nicht überall das tötende Wort ‘Es geht nicht’ aussprechen!“ - Werner von Siemens


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  • Hallo,

    Über dem Container wäre entweder a - keine Decke und somit die Hallensprinklerung vorgesehen oder b - Der Caotainer hat eine Decke und da wäre die Frage - muss eine Sprinklerung installiert werden?

    BMA ist vorhanden.

    In der Halle befinden sich Produkte des Kunden - Kontraktlogistik (TV - Geräte).

    Ich würde diese Notwendigkeit verneinen.

    Letztlich müssen Sie das aber örtlich mit der Baurechtsbehörde

    und Co (Versicherung) klären. Was sich unter Umständen

    angeschaut werden müsste, wäre z.B. die Auslegung der

    Sprinkleranlage.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

    „Nur nicht überall das tötende Wort ‘Es geht nicht’ aussprechen!“ - Werner von Siemens


  • Über dem Container wäre entweder a - keine Decke und somit die Hallensprinklerung vorgesehen oder b - Der Caotainer hat eine Decke und da wäre die Frage - muss eine Sprinklerung installiert werden?

    BMA ist vorhanden.

    In der Halle befinden sich Produkte des Kunden - Kontraktlogistik (TV - Geräte).


    Danke und Gruß

    Der erste und bisher nicht erwähnte Schritt wäre ein Blick ins bestehende Brandschutzkonzept.

    Ist die Halle als Industriebau bewertet worden, so kann eine Anpassung des Konzepts erfolgen. Ihrer Beschreibung nach würde ich den Container als "Einbauten" bewerten. In diesem Fall kann eine brandschutztechnische Bemessung des Einbau entfallen. Eine Sprinkleranlage im Einbau ist nicht erforderlich.

  • Hallo,

    Der erste und bisher nicht erwähnte Schritt wäre ein Blick ins bestehende Brandschutzkonzept.

    Ist die Halle als Industriebau bewertet worden, so kann eine Anpassung des Konzepts erfolgen. Ihrer Beschreibung nach würde ich den Container als "Einbauten" bewerten. In diesem Fall kann eine brandschutztechnische Bemessung des Einbau entfallen. Eine Sprinkleranlage im Einbau ist nicht erforderlich.

    Für die Fragestellung an sich, ist das BSK wenig von Bedeutung.

    Sicherlich müsste man es aber fortschreiben, sofern überhaupt

    eines vorhanden ist. Und sofern überhaupt die Sonderbaurichtlinie

    ihre Anwendung finden kann. Da ist aber wieder viel "wenn" dabei,

    da es auf den Einzelfall ankommt.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Es handelt sich um eine besprinklerte Lagerhalle, somit ist davon auszugehen das ein BSK oder anders gearteter BSN vorliegt.

    Generell sollte bei baulichen Änderungen ein Blick hierein geworfen werden. Die Aussage, dies wäre wenig von Bedeutung halte ich persönlich für fahrlässig und führte in Vergangenheit zumindest hier zu einer unzähligen Reihe an Schwarzbauten aufgrund des Wegfall des fromellen Bestandsschutzes.


    Viele Grüße

  • Hallo,

    Es handelt sich um eine besprinklerte Lagerhalle, somit ist davon auszugehen das ein BSK oder anders gearteter BSN vorliegt.

    Meine Güte... Sprinkleranlagen gibt es schon deutlich länger

    in der Brandschutzpraxis, als das BSK. Ich hatte in meiner

    Praxis schon zahlreiche Industriehallen, da gab es alles,

    außer ein BSK. Einfach weil diese Hallen schon so alt teilweise

    sind, da hatte man BSK noch lange nicht im Sinn. Wobei

    ich auch ein Objekt (Baujahr 2007) schon hatte, ohne BSK.

    Und die Welt ist davon nicht untergegangen.


    Man muss sich doch nur mal überlegen, wann überhaupt BSK in

    Mode gekommen sind. Und dann muss man sich heute nur

    mal die Bundesländer ansehen, wie es da teilweise gehandhabt

    wird.


    Und wenn man sich anschaut, was heute für ein Scheißdreck

    mit den Brandschutzkonzepten gemacht wird, dann halte

    ich das für eine Fehlentwicklung.

    Generell sollte bei baulichen Änderungen ein Blick hierein geworfen werden. Die Aussage, dies wäre wenig von Bedeutung halte ich persönlich für fahrlässig und führte in Vergangenheit zumindest hier zu einer unzähligen Reihe an Schwarzbauten aufgrund des Wegfall des fromellen Bestandsschutzes.

    Das man ein BSK prüfen sollte, sofern es da ist, hat niemand in

    Abrede gestellt. Ihre Schlussfolgerungen BSK, Schwarzbau und

    so weiter, teile ich keinesfalls. Auch halte ich das BSK für nicht

    besonders maßgebend hier in der Fragestellung.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Im übrigen wiegt meine Aussage noch schwerer, wenn kein BSK vorliegt. In diesem Fall müssen sie nämlich entweder materiellen oder formellen Bestandsschutz nachweisen. Dies wird ihnen aber nicht gelingen, wenn Sie einfach einen Container dauerhaft in diese Anlage einbauen und noch dazu die Sprinkleranlage abändern...


    Davon abgesehen habe ich nicht beschrieben, dass ein fehlendes BSK zu einem Schwarzbau führt. Wenn Sie eine Anlage allerdings ändern ohne ein vorhandenes BSK zu ändern, dann ist dieser Tatbestand jedoch erfüllt. Einschlägige VG-Urteile hierzu kann man sich aus der Fachlektüre ziehen.


    Respekt an Ihrer Art, den Brandschutz zu verwirklichen indem Sie persönliche Überzeugungen vor gesetzlichen Grundlagen zu stellen....Gelebte Praxis bedeutet noch lange nicht richtig geschweige denn Bestandsfähig aber eine Diskussion darüber erübrigt sich angesichts der Argumente....

  • Hallo,

    Im übrigen wiegt meine Aussage noch schwerer, wenn kein BSK vorliegt. In diesem Fall müssen sie nämlich entweder materiellen oder formellen Bestandsschutz nachweisen. Dies wird ihnen aber nicht gelingen, wenn Sie einfach einen Container dauerhaft in diese Anlage einbauen und noch dazu die Sprinkleranlage abändern...


    Davon abgesehen habe ich nicht beschrieben, dass ein fehlendes BSK zu einem Schwarzbau führt. Wenn Sie eine Anlage allerdings ändern ohne ein vorhandenes BSK zu ändern, dann ist dieser Tatbestand jedoch erfüllt. Einschlägige VG-Urteile hierzu kann man sich aus der Fachlektüre ziehen.


    Respekt an Ihrer Art, den Brandschutz zu verwirklichen indem Sie persönliche Überzeugungen vor gesetzlichen Grundlagen zu stellen....Gelebte Praxis bedeutet noch lange nicht richtig geschweige denn Bestandsfähig aber eine Diskussion darüber erübrigt sich angesichts der Argumente....

    Hier geht es um keine persönliche Überzeugungen. Ich kann mich

    aber Ihrer Auffassung zu diesem konkreten Sachverhalt nicht

    anschließen, da ich sie in Teilen für fachlich falsch erachte. Wenn Sie

    so vorgehen würden, bleibt Ihnen das unbenommen. Ich würde es

    nicht tun.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo Tanzderhexen,


    wie hast du die Abstände der Container für Deinen Kunden am Ende gelöst?


    Grüße

  • Abstände der Container für Deinen Kunden am Ende gelöst?

    :/ Ist schon Jahre her. Wenn ich mich erinnere in Zusammenarbeit mit Versicherer, Behörde und zuständiger Feuerwehr.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.