Brandschutz für Bürocontainer im Aussenbereich Abstand zum Gebäude

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  • Beim Besuch eines meiner Kunden stellte sich folgende Frage bei der ich Euch um fachliche Unterstützung bitte.


    Gibt es brandschutzrechtliche Auflagen bei der Aufstellung eines Bürocontainers an eine Außenwand eines Industrielagergebäudes zum Abstand an das Gebäude (Sicherheitskategorie K 2- Wand F 90-A) bzw. der brandschutztechnischen Ausstattung des Bürocontainers ?


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Hallo,


    was sagt denn die LBO zum Abstand?


    https://www.hwk-leipzig.de/viewDocument?onr=3&id=210


    (Als Beispiel.)


    Vielleicht auch noch zu klären:
    Eine Gefährdung geht ja gegenseitig aus. Also nicht nur das Gebäude zum Container hin, sondern auch umgekehrt.
    Ich würde einen örtlichen BSB oder einen Vertreter der örtlichen Feuerwehr oder einen Vertreter des Bauamtes mit hinzuziehen.
    Ohne Orts- und Detailkenntnisse ist eine "richtige" Antwort schwer zu geben.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,


    kann man so im Detail nicht sicher beantworten.
    Handelt es sich zum Beispiel um die Außenwand
    im Sinne des 5.2.1 oder wird durch die Aufstellung
    die 5.2.2 tangiert?


    Ist der Bürocontainer dauerhaft und die Höhe?
    Ggfs. siehe dazu auch §6 MBO bzw. dazu dann in
    der jeweiligen LBO.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo zusammen,


    muss ich beim Bau eines Bürocontainers / Aufstellcontainer in einer Lagerhalle im inneren, welcher als Arbeitsplatz dienen soll, unbedingt eine Sprinklerung (Decke) einbauen? Wir sind ein Logistik - Unternehmen und wollen einen Arbeitsplatz im inneren, vor Zugluft etc., schützen.


    Reichen dort nicht alternative Löschmöglichkeiten? Oder man könnte die Deckenplatte beim Container weglassen um die vorhandene Löschanlage zu nutzen?! Was habt ihr noch für Anmerkungen?


    Vielen Dank für die Hilfe.

    „Nur nicht überall das tötende Wort ‘Es geht nicht’ aussprechen!“ - Werner von Siemens


  • Hallo MoFaSi,


    ganz spontan habe ich da die Frage: "Was sagt denn Euer Versicherer?" auf den Lippen, die direkt von "Was sagen eventuell vorhandene Auflagen?" gefolgt wird.
    Erst wenn es keine Auflagen gibt/geben sollte, kommt die Frage:"Was sagt denn Deine GBU?" ins Spiel.


    Allerdings frage ich mich auch, wie groß der Schutz vor Zugluft sein soll, wenn man ihn oben öffnet. Denn mit zugluft verbinde ich auch Kälte im Winter. - Im Sommer kann es ja angenehm sein...

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • Hallo Micha_K,


    das ist eine vorab-Info die ich mal einholen wollte. Damit ich weitere Überlegungen diesbezüglich gar nicht anstellen brauch :).


    Richtig, deshalb macht die Öffnung im Deckenbereich keinen Sinn. Ich werden dann mal tiefer eintauchen und gucken was der Versicherer sagt.


    Viele Grüße

    „Nur nicht überall das tötende Wort ‘Es geht nicht’ aussprechen!“ - Werner von Siemens


  • Hallo,

    muss ich beim Bau eines Bürocontainers / Aufstellcontainer in einer Lagerhalle im inneren, welcher als Arbeitsplatz dienen soll, unbedingt eine Sprinklerung (Decke) einbauen? Wir sind ein Logistik - Unternehmen und wollen einen Arbeitsplatz im inneren, vor Zugluft etc., schützen.


    Reichen dort nicht alternative Löschmöglichkeiten? Oder man könnte die Deckenplatte beim Container weglassen um die vorhandene Löschanlage zu nutzen?! Was habt ihr noch für Anmerkungen?

    Das Ihre Informationen kaum dazu dienen, den Sachverhalt

    einschätzen zu können. Je nachdem von was wir im Detail

    reden, Umfang der Maßnahmen usw. kann hier nicht nur

    die Versicherung gefragt sein, sondern auch die örtlich

    zuständige Baurechtsbehörde. Anders würde es aussehen,

    wenn Sie auf einen Container verzichten würden und

    es ausschließlich um einen einfachen Windschutz gehen

    würde.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Tanzderhexen,


    hab den Fall vor 2 Monaten gehabt. Neubau einer Lagerhalle und ein Bürocontainer 1 Meter neben der Halle aufgestellt. Bei der Brandschutzabnahme wurde ein Abstand von 6 Metern gefordert. LBO Sachsen Anhalt.


    Grüße Dörk

  • Hallo,

    hab den Fall vor 2 Monaten gehabt. Neubau einer Lagerhalle und ein Bürocontainer 1 Meter neben der Halle aufgestellt. Bei der Brandschutzabnahme wurde ein Abstand von 6 Metern gefordert. LBO Sachsen Anhalt.

    Ernsthaft?


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo,


    sorry, das hätte ich so nicht akzeptiert. Da hätte

    ich dem Unternehmen im Zweifelsfall

    die rechtliche Auseinandersetzung empfohlen.

    Sofern ein Konsens mit der Brandschutzprüferin

    bzw. der Baurechtsbehörde nicht möglich gewesen

    wäre. Das ist doch kein Brandschutz...


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Das war die Aussage der Brandschutzprüferin.

    Auf welchen Part der BauO LSA bezieht sie sich hier denn? Für mich sind die 6m auch nicht nachvollziehbar. Da würde ich doch nochmal einen Blick drauf werfen.

  • Hi,


    es sollte eigentlich nur eine einfach VOrabinfo für mich sein. JA/NEIN.


    Stell dir eine Halle vor und dort überlegen wir ein Büroraum zu implementieren. Damit ca. 2-3 Mitarbeiter, geschützt vor Zugluft, Kälte etc. geschützt arbeiten können. Ich wollte da jetzt nur erfragen, ob es bei einem recht simplen Büro - Container (6m² zb.) unbedingt nötig ist, dort in dem Container, eine Deckensprinklerung einzubauen.


    Alles weitere, Behörden, Ämter etc. so weit wird es eh nicht kommen :D.


    Danke

    „Nur nicht überall das tötende Wort ‘Es geht nicht’ aussprechen!“ - Werner von Siemens


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  • Hallo,

    Ich wollte da jetzt nur erfragen, ob es bei einem recht simplen Büro - Container (6m² zb.) unbedingt nötig ist, dort in dem Container, eine Deckensprinklerung einzubauen.

    Selbst die Einrichtung von einem "simplen" Büro,

    ist halt mit einer Vielzahl an Fragestellungen verbunden.

    Letztlich würde ich jetzt nicht die Notwendigkeit

    der Deckensprinklerung im Container sehen. Über

    dem Container würde sich die reguläre Besprinklerung

    befinden? Eine BMA ist vorhanden?

    Was befindet sich in der Halle und wie wäre die Anordnung?


    Es ergeben sich eine Reihe an Fragen, gerade

    auch im Hinblick auf die Fluchtwegsgestaltung.

    Wie und was aber umgesetzt werden muss, kann man

    letztlich nur vor Ort entscheiden.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Auf welchen Part der BauO LSA bezieht sie sich hier denn? Für mich sind die 6m auch nicht nachvollziehbar. Da würde ich doch nochmal einen Blick drauf werfen.

    Hallo,


    ich hab es nicht weiter hinterfragt. Der Bauherr nahm es so hin und gab dann die Anweisung zum Umsetzen des Containers und der Überarbeitung der Dokumentation.

    Es gab folgte dann die Abnahme zum Brandschutz und kurz darauf die Nutzungsfreigabe der Baubehörde.


    Grüße

  • Also Quatsch hingenommen und umgesetzt und die Behörde ist in Zukunft der Ansicht, dass ihr Quatsch richtig ist. Prost Mahlzeit. Dann hoffen wir mal, dass ihr den Kontakt in Zukunft nicht benötigt. Vielleicht hat die Dame dann bei ihrer Bewertung einen "12 m Tag".


    Klar soll man Behörden bedienen, aber ich werde einen Teufel tun und Forderungen umsetzen, die weder Hand noch Fuß haben.

  • Hallo,

    ich hab es nicht weiter hinterfragt. Der Bauherr nahm es so hin und gab dann die Anweisung zum Umsetzen des Containers und der Überarbeitung der Dokumentation.

    Es gab folgte dann die Abnahme zum Brandschutz und kurz darauf die Nutzungsfreigabe der Baubehörde.

    Ja, dann ist das ein Beispiel wie man es nicht machen

    sollte. Und das ist jetzt nicht gegen Sie gerichtet, sondern

    gegen das Unternehmen. Hatten Sie keine fachliche

    Unterstützung, z.B. durch einen BS-Sachverständigen?


    Ich hatte 2011 ein ähnliches Bauvorhaben, da waren

    es aber am Ende sogar 6 Container a 3 in der Reihe

    (zweistöckig), direkt an der Verarbeitungshalle. War kein großes

    Thema, da die Wand zur Verarbeitungshalle entsprechend

    ertüchtigt wurde. Damit es hier im Brandfalle zu keinem

    Brandüberschlag kommen kann.


    Wobei sich da noch eine andere Variante empfohlen hätte,

    nämlich der Zugang über die Halle. Dann hätte man ein Bauwerk

    gehabt, was am Ende sogar besser gewesen wäre.

    Letztlich hat man es aber so dann gemacht, da man diesen Zugang

    so auch nicht haben wollte, aus verschiedenen Gründen wie

    Kundenverkehr.

    Klar soll man Behörden bedienen,

    Ja, wobei ich es persönlich da anders handhabe.

    Ich lasse die Geschichte meist erst laufen, gerade

    z.B. bei Begehungen mit Behörden. Sollen die

    Damen und Herren vom Baurechtsamt/Feuerwehr

    ruhig sich den Sachverhalt ansehen, Mängel/notwendige

    Maßnahmen äußern usw. Ich sehe da meinen Part

    erst am Ende. Am Ende äußert man nämlich mehr

    Maßnahmen, als die Behörde wollte und/oder fachlich

    notwendig ist. Zudem bekommt man so auch besser

    einen Eindruck, wie die Damen und Herren gerade bei

    der Begehung ticken.


    Diese Methode kommt aber nicht immer gut an...


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Ich glaube, ich werde in Zukunft meine Formulierungen umfangreicher gestalten, außer ich verstehe Sie jetzt falsch. Die Behörde bedienen bedeutet für mich, genau den von Ihnen beschriebenen Weg. Die Behörden machen sich ihr Bild, äußern ihre Meinung dazu und ich nehme dann ausschließlich direkt Bezug zur behördlichen Einschätzung = bedienen.

    Bedienen ist aber nicht gleichzusetzen mit stillschweigend hinnehmen und umsetzen sondern Stellung beziehen und ggf. auch auf Irrtümer oder andere fachliche Einschätzungen verweisen (z.B. "Sie beziehen sich auf die TRBS xxx. Die vorhanden Sachstoffe fallen meiner Ansicht nach aber unter die TRBS yyy mit folgenden Vorgaben. Daher erbitte ich nochmals eine Erläuterung zu ihren Festlegungen.")

    Einmal editiert, zuletzt von USI ()

  • Hallo,


    Ist nicht notwendig, wir haben das gleiche gemeint.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • z.B. bei Begehungen mit Behörden. Sollen die

    Damen und Herren vom Baurechtsamt/Feuerwehr

    ruhig sich den Sachverhalt ansehen, Mängel/notwendige

    Maßnahmen äußern usw. Ich sehe da meinen Part

    erst am Ende

    Ist für mich auch aus Erfahrung die vernünftigste Vorgehensweise.

    Was da manchmal seitens der Behörden von sogenannten Experten kommt ist schon verwunderlich und sollte nicht alles akzeptiert werden. Siehe oben genannte Brandschutzprüferin.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.