Rauchmelder in gewerblichen Räumen

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  • Hallo,
    Ich hätt damal ne Frage .........
    Mein Arbeitgeber betreibt in verschiedenen Gebäuden seine Geschäftsstellen. In einigen sind wir Eigentümer oder Miteigentümer. Hauptsächlich bei den Miteigentümergebäuden wurde nun von den Hausverwaltungen die Frage nach Rauchmeldern in den Geschäftsstellen gestellt. Nach LBO Saarland ( P46) sind Wohnräume mit RWM auszustatten.
    Doch wie sieht das in gewerblich genutzten Räumen aus ? In neueren Bauauflagen werden diese nicht gefordert. Auch gibt es nur ab bestimmten Gebäudeklassen ein Brandschutzkonzept mit der Forderung nach einer BMA.
    Selbst Nachfragen bei Baubehörden haben mich bisher nicht weiter gebracht.
    Hat jemand von Euch eine Ahnungslos?
    Ich weiß, RWM kosten nicht die Welt, dennoch stellt sich Frage, ja oder nein

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  • Hallo ThoKe57.


    Na ja. ist nicht immer so einfach zu beantworten. Du beziehst Dich jetzt auf sog. öffentliches Recht. Z. B. die Landesbauordnung. Diese ist anders zu betrachten, als das sog. private Recht. Hier kommt der Betreiber u. a. in die Pflicht. Das private Recht steht über dem öffentlichen Recht und hat somit eine übergeordnete Stellung. Du kannst auch davon ausgehen, wenn das private Recht greift und umgesetzt ist, dass öffentliches Recht mit erfüllt wird. Aber aufpassen!!! Das ist nicht überall der Fall und muss durch einen Experten gegengeprüpft werden!
    Bsp. Wenn die Landesbauordnung, i. V. einer entsprechenden Sonderbaurichtlinie (beides öffentliches Recht) aussagt, dass gewisse Gebäude nicht mit Feuerlöschern auszustatten sind, kommen diese aber wieder über die ASR A2.2 rein, wenn es sich um eine Arbeitsstätte handelt ;) Den Fall hab ich bereits selber gehabt.


    Schau mal in Deinem Fall in die ASR A2.2, Kapitel 5 :)


    Gruß


    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"


    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo,


    Nach LBO Saarland ( P46) sind Wohnräume mit RWM auszustatten.
    Doch wie sieht das in gewerblich genutzten Räumen aus ?

    In der Tat beinhaltet dies die betreffende LBO nicht, in BaWü ist da die
    Rauchmelderpflicht deutlich weiter gefasst. Da die LBO dies nicht hergibt und
    wenn unter anderem auch eine Sonderbauvorschrift eine solche Forderung nicht
    beinhaltet bzw. Anwendung findet, bedeutet dies nicht, das man nichts machen
    muss. Wie Globetrotter richtig verwiesen hat, siehe ASR A2.2. Ob jetzt aber die
    Warnung über Rauchmelder oder anderen Methoden erfolgt, bleibt deinem Chef
    überlassen. Man erinnere sich nur an den Fall mit dem Finanzamt und der Tröte
    (siehe Forensuche).


    ASR A2.2:
    http://www.baua.de/de/Themen-v…_blob=publicationFile&v=4


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo zusammen


    In allen Bundesländern in denen die Rauchmelderpflicht gemäß Landesbauordnung eingeführt wurde, ist diese Pflicht entsprechend (Übergangsfristen) für alle WOHNUNGEN umzusetzen. Für den gewerblichen Bereich ist dies nicht vorgesehen, da dort im Regelfall niemand schläft.
    Ausnahme stellt hier Baden-Württemberg dar. Dort werden statt der Wohnung - Aufenthaltsräume, wo Personen schlafen, mit in die Pflicht genommen. Hierzu zählen Pflegeeinrichtungen, Hotels und Kindertagesstätten mit Schlafmöglichkeiten.


    Firmen, die keine Sonderbauten sind und nicht über das Brandschutzkonzept diesbezüglich abgedeckt werden, sollten in der Gefährdungsbeurteilung festlegen, ob Rauchmelder eingesetzt werden sollten.
    Eine pauschale Ausstattung aller gewerblichen Räume mit Rauchmeldern halte ich persönlich nicht für zielführend.


    Gruß Andi

  • In allen Bundesländern in denen die Rauchmelderpflicht gemäß Landesbauordnung eingeführt wurde, ist diese Pflicht entsprechend (Übergangsfristen) für alle WOHNUNGEN umzusetzen. Für den gewerblichen Bereich ist dies nicht vorgesehen, da dort im Regelfall niemand schläft.
    Ausnahme stellt hier Baden-Württemberg dar. Dort werden statt der Wohnung - Aufenthaltsräume, wo Personen schlafen, mit in die Pflicht genommen. Hierzu zählen Pflegeeinrichtungen, Hotels und Kindertagesstätten mit Schlafmöglichkeiten.

    Rauchmelder in gewerblichen Räumen halte ich ebenfalls für nicht zielführend.
    Da sollte man eher Geld in den VB investieren, Mitarbeiter schulen, E-Geräte prüfen diese anständig aufstellen etc.
    Außerdem meine ich immer noch, dass ein Mitarbeiter den Brandrauch eher riecht als der Rauchmelder losgeht. Außer vielleicht wenn ich im Keller ein Lager habe wo sonst niemand ist, aber da nutzt mir dann auch ein Rauchmelder nichts, denn wenn der piept hört es ja keiner.



    In einigen Behörden und Ämter mögen Rauchmelder vielleicht Sinn machen, da der eine oder andere da auch mal schläft :rot:

    :bremse:

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  • Hallo,

    Rauchmelder in gewerblichen Räumen halte ich ebenfalls für nicht zielführend.

    teile ich so nicht ganz.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    teile ich so nicht ganz.

    Das könnte man jetzt durch diskutieren.


    Viele wiegen sich aber durch einen Rauchmelder in Sicherheit. Denn der warnt mich ja. Was ich dann tun soll, weiss ich aber nicht.
    Das vielleicht nicht das Ladekabel für 1€ aus Asien bestelle oder solche Dinge werden nicht beachtet.


    Wenn ich in meinem Unternehmen eine Einrichtung benötige die mich warnt, dann vielleicht eine BMA.


    Persönlich kann ich sonst keinen Nutzen eines Rauchmelders in einem Unternehmen erkennen.

    :bremse:

  • Hallo,


    Das vielleicht nicht das Ladekabel für 1€ aus Asien bestelle oder solche Dinge werden nicht beachtet.

    Und die Leute wiegen sich dann mit einer BMA weniger in Sicherheit?
    Wenn ich eine Maßnahme ergreife (hier die frühzeitige Warnung), bedeutet
    dieses doch nicht, das ich eine andere Maßnahme (z.B. Unterweisungen,
    Kontrollen etc.) unterlasse.


    Denn der warnt mich ja. Was ich dann tun soll, weiss ich aber nicht..

    Dieses Versäumnis kann man doch aber nicht dem Rauchmelder zuschreiben.
    Würde man diese Sichtweise teilen, könnten wir die Rauchmelderpflicht in
    den Ländern, genau mit dieser Argumentation wieder abschaffen. Den wo
    wird ernsthaft eine Brandschutzaufklärung betrieben?


    Wenn ich in meinem Unternehmen eine Einrichtung benötige die mich warnt, dann vielleicht eine BMA.

    Eine BMA ist aber je nach Betrieb mit hohen Anschaffungs- und Folgekosten
    belastet, wenn ich diese aufgrund baurechtlicher Vorschriften nicht brauche,
    warum sollte ein Unternehmen diese dann einbauen? Insbesondere wenn man
    das Schutzziel mit einem deutlich geringeren Finanzbedarf und Aufwand
    auch umsetzen kann.


    Ich sehe in Rauchmelder eine einfache und wirksame Methode der
    Warnung.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Und die Leute wiegen sich dann mit einer BMA weniger in Sicherheit?Wenn ich eine Maßnahme ergreife (hier die frühzeitige Warnung), bedeutet
    dieses doch nicht, das ich eine andere Maßnahme (z.B. Unterweisungen,
    Kontrollen etc.) unterlasse.

    Die Unterweisung ist ja sogar gesetzlich vorgeschrieben.
    Allerdings muss ich auch immer ein Schutzziel verfolgen, Sachwert- oder Personenschutz.


    Dieses Versäumnis kann man doch aber nicht dem Rauchmelder zuschreiben.Würde man diese Sichtweise teilen, könnten wir die Rauchmelderpflicht in
    den Ländern, genau mit dieser Argumentation wieder abschaffen. Den wo
    wird ernsthaft eine Brandschutzaufklärung betrieben?

    Natürlich ist der Rauchmelder nicht Schuld, aber mehr als mich warnen tut er auch nicht.
    Im Privaten Bereich muss ich mich selbst um eine Aufklärung kümmern.
    Im Gewerblichen Bereich durch mein AG dies.

    Eine BMA ist aber je nach Betrieb mit hohen Anschaffungs- und Folgekosten
    belastet, wenn ich diese aufgrund baurechtlicher Vorschriften nicht brauche,
    warum sollte ein Unternehmen diese dann einbauen? Insbesondere wenn man
    das Schutzziel mit einem deutlich geringeren Finanzbedarf und Aufwand
    auch umsetzen kann.

    Weil z.B. die Sachversicherung diese fordert.
    Im Grundsatz muss ich mir immer Gedanken machen welche Ziel verfolge ich.
    Sachwert- oder Personenschutz.
    Wenn ich das Lager im Außenbereich überwachen will oder meine Kellerräume was nutzt mir da ein Rauchmelder wenn der nicht gerade vernetzt ist und mich warnt. Dann piept er und keiner hört diesen.
    Selbst wenn den dann einer hört, welche Maßnahme folgt daraus. Öffnet dann der Laie, unterwiesene Brandschutzhelfer die lagertür und schaut mal rein was dort so passiert?

    :bremse:

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  • Hallo,


    Im Grundsatz muss ich mir immer Gedanken machen welche Ziel verfolge ich.Sachwert- oder Personenschutz.

    in der Frage Sachwertschutz/ Personenschutz, so gibt es da nicht nur
    ein "oder", dieses kann man auch gemeinsam unter einem Hut
    bringen. Sicherlich sind in Sachen Sachwertschutz Rauchmelder nicht
    bis wenig geeignet, von Sachwertschutz war aber bis dato auch nicht
    die Rede.

    Natürlich ist der Rauchmelder nicht Schuld, aber mehr als mich warnen tut er auch nicht.

    und je nach BMA/Gebäude macht diese auch nicht mehr, die Auf-
    schaltung usw. jetzt mal nicht weiter beachtet.


    Öffnet dann der Laie, unterwiesene Brandschutzhelfer die lagertür und schaut mal rein was dort so passiert?

    diese Argumentation hinkt, den dieses kann ich auch auf die Auflösung
    einer BMA münzen. Was macht dann der Laie/Brandschutzhelfer.....?
    Mängel im organisatorischen Bereich kann man nicht der Technik, sei
    es Rauchmelder oder BMA zuschreiben.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Rauchmelder in gewerblichen Räumen halte ich ebenfalls für nicht zielführend.
    Da sollte man eher Geld in den VB investieren, Mitarbeiter schulen, E-Geräte prüfen diese anständig aufstellen etc.
    Außerdem meine ich immer noch, dass ein Mitarbeiter den Brandrauch eher riecht als der Rauchmelder losgeht. Außer vielleicht wenn ich im Keller ein Lager habe wo sonst niemand ist, aber da nutzt mir dann auch ein Rauchmelder nichts, denn wenn der piept hört es ja keiner.

    Na ja.
    Für einen Brandschutzmenschen denkst Du aus meiner Sicht nicht weit genug. Sorry.
    Prüfung von E-Geräten bedeutet nicht zwangsläufig, dass diese am nächsten Tag auch noch sicher sind. Mitarbeiter zu schulen/ unterweisen ist eine personenbezogene Schutzmaßnahme und in unserer bekannten Hierarchie wohl ganz unten angegliedert.


    Auch wenn Brandrauch wahrgenommen wird, heißt das noch lange nicht, dass sich die Menschen auch entsprechend und sicher verhalten. Menschen versuchen immer ihre erste Wahrnehmung durch min. eine weitere zu bestätigen. "Brandgeruch -> Wo ist der Rauch?" Ich möchte doch darauf hinweisen, dass wenn Rauch durch geschlossene Türen dringt, wir wohl eindeutig schon ein Problem haben! Ein Brandmelder (egal welcher Kenngröße) verkürzt die Detektionszeit und alarmiert entsprechend. Das alleine kann schon die Bestätigung der ersten Wahrnehmung sein und Menschen fangen dann entsprechend an zu handeln. Grade wenn ich Arbeitsstätten habe, die einen hohen Kundendurchlauf haben. Da hab ich doch wohl auch entsprechend anderen Anwesenden Rechnung zu tragen.


    Wenn Brandmelder falsch installiert und gem. Raumausdehnung und baulichen Gegebenheiten nicht zu einem sicheren System in der Brandschutzorganisation werden, dann ist da sicherlich etwas falsch gelaufen. Auch solche Fälle habe ich derzeit auf meinem Tisch liegen und meine Stellungnahme wird da sehr nüchtern ausfallen.


    Iwas muss man ja für seinen "schlechten" Ruf tun :D


    Gruß


    Jens (auch Brandschutzmensch)

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"


    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo,

    Auch wenn Brandrauch wahrgenommen wird, heißt das noch lange nicht, dass sich die Menschen auch entsprechend und sicher verhalten. Menschen versuchen immer ihre erste Wahrnehmung durch min. eine weitere zu bestätigen. "Brandgeruch -> Wo ist der Rauch?"

    in Ermangelung ähnlicher Berichte, siehe immer wieder
    den Forschungsbericht 145 zum Verhalten, wenngleich man
    diese nur bedingt heranziehen kann (Ausland, Privat).


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Na ja.Für einen Brandschutzmenschen denkst Du aus meiner Sicht nicht weit genug. Sorry.

    Das mag Dein Eindruck, aber ich möchte auch nicht immer wieder alles im kleinsten aufdröseln und von neuem Anfangen.
    Natürlich muss ich das Piepen und den Rauch wahrnehmen, aber dann muss auch eine adäquate Reaktion erfolgen bzw. sollte ich im Vorfeld dafür Sorge tragen das es erst gar nicht zu einem Brand kommt.
    Wenn ich teilweise Lagerräume und/oder Flure vollgepackt mit Karton und Papier sehe dann ist doch meine erste Maßnahme klar oder nicht?

    Prüfung von E-Geräten bedeutet nicht zwangsläufig, dass diese am nächsten Tag auch noch sicher sind.

    Natürlich nicht, aber es wäre in vielen Bereichen ein Anfang. Aber die Brandursachen sind teils so vielschichtig das man nicht jeden Punkt aufzählen kann.

    in unserer bekannten Hierarchie wohl ganz unten angegliedert.

    Aber aus meiner Sicht das notwendige Übel. Welche anderen Maßnahmen würdest Du denn im Vorfeld vorschlagen? Außer der Kauf von "sicheren Produkten" wobei diese auch kein Garant dafür sind das kein Feuer ausbricht.

    "Brandgeruch -> Wo ist der Rauch?" Ich möchte doch darauf hinweisen, dass wenn Rauch durch geschlossene Türen dringt, wir wohl eindeutig schon ein Problem haben!

    Selbstverständlich haben wir das, aber was würdest Du dem Laien da raten zu tun bzw. was würdest Du dem Laien raten was er tun soll, wenn der Rauchmelder hinter der verschlossenen Tür piept.

    Grade wenn ich Arbeitsstätten habe, die einen hohen Kundendurchlauf haben. Da hab ich doch wohl auch entsprechend anderen Anwesenden Rechnung zu tragen.

    Wenn ich einen hohen Kundendurchlauf habe, ist doch dann die Frage warum ich keine BMA habe bzw. keine benötige.
    Aber dieses Thema ist auch so breit aufzustellen, dass man Stundenlang darüber diskutieren.
    Was macht der Hausarzt mit drei Behandlungszimmern, Wartezimmer, "Empfang", Pausenraum, ein kleines Lager und Raum zum Blutabnehmen etc. Oder die Versicherungsagentur mit von mir aus fünf Büros oder allem was dazu gehört.
    Aber solche Dinge kann man immer mit einer Gefährdungsbeurteilung ab frühstücken und dann kann ich ableiten welche Maßnahmen notwendig sind und welche nicht.

    :bremse:

    Einmal editiert, zuletzt von s.schmid ()

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  • Hallo,

    Selbstverständlich haben wir das, aber was würdest Du dem Laien da raten zu tun bzw. was würdest Du dem Laien raten was er tun soll, wenn der Rauchmelder hinter der verschlossenen Tür piept.

    und bei einer BMA-Auslösung? Ich sehe da keinen wesentlichen
    Unterschied in der Reaktion auf einen Alarm.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Servus,


    Ich verstehe die ewig wiederkehrende Diskussion nicht wirklich. Natürlich haben Rauchwarnmelder und die BMA-Sirenen eine Info-Funktion; Jedoch ist der DIN-Ton einer Sirene eben auch so dimensioniert (dB-A), dass "Bewohner" freiwillig den entsprechenden Bereich räumen. In betroffenen Räumen geht's also nicht (nur) ums informative Piepen.


    In "unbewohnten" gewerblichen Räumen wie etwa Druckerräumen, Archiven etc. geht es natürlich sehr wohl um die frühzeitige Erkennung; Warum dann nicht RWM/BMA, selbst wenn nicht bauaufsichtlich gefordert?


    Auch hier greift unsere Standardantwort:"Gefährdungsbeurteilung"! Diese ergab in unserem Betrieb, dass -wir unabhängig von Behörden und Versicherungen- eine Teilüberwachung ("alles ausser Büros und WCs") installierten, und zwar inklusive temporärer Containerburgen.


    Gruss, C.

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

    Einmal editiert, zuletzt von chrimu ()

  • und bei einer BMA-Auslösung? Ich sehe da keinen wesentlichenUnterschied in der Reaktion auf einen Alarm.

    Ich schon.
    Meine Erfahrung ist, wenn der Rauchmelder piept raucht es oder die Batterie ist leer. Von Fehlfunktion ist mir jetzt gerade nicht allzu viel bekannt. Also kann ich bei einem Piep Ton in 90% der Fälle davon ausgehen das es brennt. So was tut der Laie dann wenn es hinter der Tür piept. Geht er rein? Lässt er die Tür lieber zu? Ignoriert er es und geht weiter arbeiten? Hört er das piepen gar nicht weil er Tabu ist oder beeinträchtigt hört?


    Bei einer BMA ,solltest Du als Feuerwehrmann selbst wissen, sind doch 95% der Meldungen ein Fehler. Je nach Anlage piepsen diese auch nicht sondern geben eine Meldung an die Brandmeldezentrale (BMZ) und ggf. Feuerwehr oder andere Sicherheitsleitstelle weiter. Dann liegt es am Nutzer was er tut, alle raus oder einmal nachsehen was passiert ist. Ich kann ja an der BMZ ablesen welcher Melder es ist und anhand der Feuerwehrlaufkarte dann sehen wo ich hin muss. Zur Not mache ich das auch telefonisch.



    Auch hier greift unsere Standardantwort: "Gefährdungsbeurteilung"!

    Das ist nämlich auch aus meiner Sicht das Mittel der Wahl.
    Weiter bleibe ich bei der Ansicht das eine Aufklärung und organisatorischer Brandschutz zielführedner sind als Räume mit BMA / RWM vollzukleben.
    Abgesehen von den Kosten der BMA bleibe ich dabei, dass der Nutzer von RWM in einer Sicherheit gewiegt wird die er nicht hat und sich darauf blind verlässt ach wenn es brennt das piept es schon. Dann kommt wieder Leichtsinn und Ignoranz ins Spiel und Zack brennt es.

    :bremse:

  • Hallo,


    Meine Erfahrung ist, wenn der Rauchmelder piept raucht es oder die Batterie ist leer. Von Fehlfunktion ist mir jetzt gerade nicht allzu viel bekannt. Also kann ich bei einem Piep Ton in 90% der Fälle davon ausgehen das es brennt. So was tut der Laie dann wenn es hinter der Tür piept. Geht er rein? Lässt er die Tür lieber zu? Ignoriert er es und geht weiter arbeiten? Hört er das piepen gar nicht weil er Tabu ist oder beeinträchtigt hört

    Sicherlich, diese Fragestellungen habe ich doch aber nicht nur bei einer
    Auslösung eines Rauchmelders, sondern auch bei der BMA.


    Bei einer BMA ,solltest Du als Feuerwehrmann selbst wissen, sind doch 95% der Meldungen ein Fehler. Je nach Anlage piepsen diese auch nicht sondern geben eine Meldung an die Brandmeldezentrale (BMZ) und ggf. Feuerwehr oder andere Sicherheitsleitstelle weiter. Dann liegt es am Nutzer was er tut, alle raus oder einmal nachsehen was passiert ist. Ich kann ja an der BMZ ablesen welcher Melder es ist und anhand der Feuerwehrlaufkarte dann sehen wo ich hin muss. Zur Not mache ich das auch telefonisch.

    Ja, und dann haben wir im Prinzip das selbe Verhalten wie bei enem
    Alarm eines Rauchmelders. Und vom Ablesen der Melder und Erkundung
    mittels Laufkarte, halte ich gar nichts. Dies ist weder die Aufgabe
    eines BSB oder BSH, den in der Regel steht keinerlei Organisation
    dahinter.


    Das ist nämlich auch aus meiner Sicht das Mittel der Wahl.Weiter bleibe ich bei der Ansicht das eine Aufklärung und organisatorischer Brandschutz zielführedner sind als Räume mit BMA / RWM vollzukleben.

    Keiner hat gegen die Gefährdungsbeurteilung gesprochen, auch war
    nicht die Rede von "vollzukleben". Rauchmelder sind aber mitunter
    eine Variante wie man eine Warnung seiner Mitarbeiter/ Besucher
    sicherstellen kann.


    Abgesehen von den Kosten der BMA bleibe ich dabei, dass der Nutzer von RWM in einer Sicherheit gewiegt wird die er nicht hat und sich darauf blind verlässt ach wenn es brennt das piept es schon. Dann kommt wieder Leichtsinn und Ignoranz ins Spiel und Zack brennt es.

    Wenn man sich um so etwas ernsthaft Gedanken machen muss, stimmt
    schon in den Grundsätzen etwas im Betrieb nicht.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Ja, und dann haben wir im Prinzip das selbe Verhalten wie bei enem
    Alarm eines Rauchmelders. Und vom Ablesen der Melder und Erkundung
    mittels Laufkarte, halte ich gar nichts. Dies ist weder die Aufgabe
    eines BSB oder BSH, den in der Regel steht keinerlei Organisation
    dahinter.

    Aber irgendwer sollte es schon tun, Eigenschutz natürlich außen vor.
    In einigen Bereich / Unternehmen wäre es schon gut zu wissen ob es tatsächlich brennt oder ob es nur ein Fehler ist.
    Also die Feuerwehren die ich kenne sind froh, wenn beim Eintreffen schon eine Mitteilung gemacht werden kann brennt oder war Fehlalarm. Natürlich begehen die den Bereich noch, aber so gar nicht auf die Meldung zu reagieren halte ich für falsch.

    :bremse:

  • Hallo,


    Aber irgendwer sollte es schon tun, Eigenschutz natürlich außen vor.

    Ja, die Feuerwehr, die ist dafür ausgebildet und ausgerüstet.


    In einigen Bereich / Unternehmen wäre es schon gut zu wissen ob es tatsächlich brennt oder ob es nur ein Fehler ist.

    Sicherlich ist eine Information ob es sich tatsächlich um einen Ernstfall
    handelt, immer gut. Gerade wenn z.B. die AAO abgespeckt ist bzw.
    generell im Hinblick auf die Tagesalarmverfügbarkeit der Feuerwehren.
    Deshalb muss aber der Laie oder der BSB/BSH nicht groß auf Erkundung
    gehen. Für den betrieblichen Ablauf sehe ich jetzt auch keinen Anlass, da:
    Alarm = Raus zum Sammelplatz und nicht gucken und dann eventuell
    zum Sammelplatz.

    Also die Feuerwehren die ich kenne sind froh, wenn beim Eintreffen schon eine Mitteilung gemacht werden kann brennt oder war Fehlalarm.

    Dies mag sein, für mich überwiegen hier die möglichen Nachteile wenn
    es schief geht. Angefangen von einer möglichen Rauch- bis Brandausbreitung
    wenn die Damen und Herren in Neugier Türen öffnen oder sich letztlich
    noch selbst in Gefahr bringen.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Und vom Ablesen der Melder und Erkundung
    mittels Laufkarte, halte ich gar nichts. Dies ist weder die Aufgabe
    eines BSB oder BSH, den in der Regel steht keinerlei Organisation
    dahinter.

    Kurz dazu möchte ich noch die "Stellungnahme" einer nicht kleinen Feuerwehr Preis geben:

    Zitat von FW

    Natürlich sollten dieMitarbeiter als Ersthelfer auch Räume kontrollieren, um evtl. Brandgefahrenoder Entstehungsbrände ausfindig machen zu können und ggf. Löschversuche zuunternehmen, sofern dies ohne besondere Schutzausrüstung möglich ist und demErsthelfer gefahrlos zuzumuten ist. Das heißt, das vorsichtige Fühlen amTürblatt dient in erster Linie dem Eigenschutz. Ist das Türblatt stark erwärmt,dann soll ein Ersthelfer selbstverständlich diese Tür nicht mehröffnen.

    :bremse: