Werte Foristen,
auf diesem Wege eine sachliche Fragestellung bzw. eine Einleitung zu einer wohl regen Diskussion.
Im rahmen der Auftragsvergabe an Fremdfirmen greift die DGUV 100-001 bereits bei der Unterzeichnung. Siehe §1 Seite 7 und Seite 8 das Beispiel.
Dies würde bedeuten, das der Auftraggeber nun die Siherheitsbestoimmungen und notwendigen Schulungen sowie Unterweisungen nachweisen muss, wie der Auftraggeber dies intern durchführt und dokumentiert.
Dannder §5 der DGUV 100-00, satzblock 1. Dann noch der §6.
Also mal ganz ehrlich, sind Sie sich sicher, dass das beauftragte Dachdeckerunternehmen mit 5 Angestellten, die dann notwendige Brandschutzunterweisung und die handhabung von handlöschgeräten nachweisen kann. Dieses müsste die Firma mindestens dann, wenn der "Heißschein" ausgefüllt wird.
Oder die Elektrofirma mit 4 Mitarbeitern führt in der Verwaltung Installationsarbeiten aus, obwohl die DGUV V3 nicht durchgeführt ist und es auch technisch dazu aussieht. Noch schlimmer, bei Ihnen gelten aufgrund von Montagearbeiten Kopf und Fußschutz, für die Elektrofirma jedoch nicht......?????????????
Wie sieht es bei Ihnen aus?
Na gut, auch ich bin nun dabei unsere externen zu schulen und stichprobenartig die geräte und Maschinen zu sichten, aber auch die Dokumentationen einzufordern.
Grüße
Thomas