Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen nach dem Wochenende

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  • Hallo


    Bei uns wurde vor Urzeiten mal festgelegt, das die Sicherheitseinrichtungen vor der Inbetriebnahme nach dem Wochenende auf Funktion geprüft werden muss, was ich allerdings für überflüssig halte. Kann mir Jemand sagen wie in anderen Firmen mit diesem Thema umgegeangen wird?


    Danke und Gruß Sascha

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  • Hallo Sascha,
    von welchen Sicherheitseinrichtungen ist denn die Rede?
    Es gibt Sicherheitseinrichtungen die täglich bei uns überprüft werden dann gibt es andere die werden z.B. jährlich geprüft.
    Schau mal hier:
    http://www.baua.de/cae/servlet…nFile/48631/TRBS-1201.pdf
    Gruß
    Dirk

    Die Zeit ist ein großer Lehrer.
    Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler


    Es ist einfacher ein Atom zu spalten als ein Vorurteil (Albert Einstein)

  • Die Festlegung hatte damals ja sicher einen Grund, kann man den heute noch erfahren?
    Was kann mit den Sicherheitseinrichtungen über das Wochenende geschehen?
    Um was für Einrichtungen handelt es sich und um was für einen Betrieb?
    Gibt es Publikumsverkehr bzw. haben möglicherweise am Wochenende andere Personen Zugriff auf die Einrichtungen?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,


    bei uns werden alle Sicherheitseinrichtungen an den Anlagen vor Produktionsbeginn überprüft und dokumentiert.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Danke für die vielen Antworten. Es handelt sich um alle möglichen Sicherheitseinrichtungen. Not-Aus Taster, Lichtschranken, Türkontakte, etc.. Es ist nur so, das die Anlagen Samstag früh abgeschaltet werden und Montag zur Frühschicht wieder eingeschaltet werden. Über's Wochenende sind die Produktionsräume verschlossen, so dass dort Niemand ran kommt. Es ist leider nicht mehr raus zu finden warum das mal beschlossen wurde, da das schon eine Weile her ist und die meisten Kollegen in ihrem wohlverdienten Ruhestand sind.

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  • Hi,


    eine gute Zeit ist eigentlich direkt vor Produktionsbeginn.
    Ganz fix geht das dann zu zweit: Einer öffnet z.B. eine Tür und einer quittiert, usw.
    Viele Einrichtungen sind auch selbstüberwachend: Nach einem Stopp müssen sie quittiert werden.


    Ich würde auf dem jeweiligen Schichtbeleg ein kleines Feld für ein Namenszeichen machen: = Zeichen des Überprüfers.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo zusammen,


    da es ja bei fast allen Antworten generell vor Produktionsbetrieb geprüft wird: Auf welcher Grundlage, oder anders gefragt was hat euch zu diesem Prüfintervall bewogen?


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Zu diesem Thema schlage ich einfach eine GFB vor in der Begründet wird wieso eine Prüfung von z.b. Notbefehleinrichtungen in welchen Abständen zu überprüfen ist.
    Hierzu kommt ja unter anderem auch die Forderung der BetrSichV ins Spiel.


    Andere Einrichtungen wie z.B. BWS, also Lichtgitter etc, müssen täglich vor Inbetriebnahme geprüft werden. Hierzu gibt es spezielle genormte Prüfstäbe je nach Auflösung der Lichtgitter welche verwendet werden müssen.


    Gruß Marco