Vorfallsliste und Vertraulichkeit

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  • Wie vertraulich ist die Liste der im Betrieb erfassten Vorfälle in der Zusammenarbeit zwischen Sifa und Betriebsrat? Klar, wenn Personen betroffen sind, dann gibt es zu schützende Daten. Aber Betriebsräte gehen ohnehin mit solchen Daten um, z.B. im Personalausschuss. Sie sind haben entsprechende Verpflichtungen.

    Gibt es Beispiele zur Zusammenarbeit zwischen Sifas und Betriebsräte im Umgang mit Vorfallslisten?

    Gibt es Besonderheiten bei Vorfällen im Bereich psychischer Fehlbelastungen?

    Alles Beste,
    achtzehntausendeins


    PS: Auch wenn ich's schon an anderer Stelle im Forum gepostet habe, zeige ich hier noch einmal zwölf Kategorien für Vorfälle, die sich aus Abs. 3.8 (Erkrankung) und 3.9 (Vorfall) in OHSAS 18001:2007 ableiten lassen.

    Vorfall: Arbeitsbezogenes Ereignis oder arbeitspezogene Ereignisse, das/die
    ※ eine Verletzung
    ※ oder Erkrankung (ohne Berücksichtigung der Schwere)
    ※ oder einen tödlichen Unfall
    zur Folge hatte(n) oder hätte(n) zur Folge haben können.

    Erkrankung (engl.: "ill health"): Erkennbarer, nachteiliger
    ※ physischer oder
    ※ mentaler
    Zustand, der durch eine Arbeitstätigkeit und/oder durch eine Arbeitssituation
    ※ hervorgerufen und/oder
    ※ verschlechtert
    wurde.


    Ableitung von zwölf Arten von Vorfällen aus den beiden Begriffsdefinitionen:

    Vorfall, der …
    1.1.1.1 … eine körperliche Erkrankung zur Folge hatte
    1.1.1.2 … eine Verschlechterung einer körperlichen Erkrankung zur Folge hatte
    1.1.2.1 … eine körperliche Erkrankung hätte zur Folge haben können
    1.1.2.2 … eine Verschlechterung einer körperlichen Erkrankung hätte zur Folge haben können
    1.2.1.1 … eine mentale Erkrankung zur Folge hatte
    1.2.1.2 … eine Verschlechterung einer mentalen Erkrankung zur Folge hatte
    1.2.2.1 … eine mentale Erkrankung hätte zur Folge haben können
    1.2.2.2 … eine Verschlechterung einer mentalen Erkrankung hätte zur Folge haben können
    2._.1._ … eine Verletzung zur Folge hatte
    2._.2._ … eine Verletzung hätte zur Folge haben können
    3._.1._ … einen tödlichen Unfall zur Folge hatte
    3._.2._ … einen tödlichen Unfall hätte zur Folge haben können

    4 Mal editiert, zuletzt von achtzehntausendeins (16. September 2015 um 22:22) aus folgendem Grund: Ein vergessenes "hätte" nachgetragen

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  • Hallo achtzehntausendeins.

    Ich kenne einige gute Beispiele und Vorgehensweisen. Zumindest hab ich die in Vergangenheit so erlebt.

    1. MA meldet sich bei SiFa. SiFa schaltet unter Absprache mit betroffenen MA draufhin den BR mit ein. Der muss einfach wissen, was so abgeht. Vllt gab es schon mehrere Beschwerden aus dem selben Bereich.
    2. BR schaltet die SiFa allgemein zu dem Thema ein und lässt sich unter Fallschilderung beraten. Meistens folgt eine Rücksprache mit dem MA und wenn die SiFa ein vertrauensvolles und kompetentes Ansehen in der Belegschaft besitzt, möchte der MA dann auch, dass die SiFa mit eingeschaltet wird. Dann wird der Sache gemeinsam auf den Grund gegangen.
    Ich sehe keinen Sinn darin, solche Probleme getrennt anzugehen. Auch wenn der MA z. B. eine besondere Abneigung gegen ein BR-Mitglied hat. Dann such ich mir jemand anderen aus dem BR und sprech das auch an. Dann bleibt das auch vertraulich und das andere Mitglied bleibt außen vor.

    Besonderheiten? Ohne Ende!!! Wenn ich die jetzt alle darlege, bin ich allein mit dem Beitrag schon auf Seite 2 des Themas ;)

    PS: Betriebsräte werden in dem Thema besonders geschult und wer von denen seinen Job ernst nimmt, der kann da auch richtig was erreichen! Ich habe zu 80% nur gute Erfahrungen mit den Personen gemacht. Vorrangig waren es jedoch freigestellte Mitglieder des BR.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)